bewohner eines geerbten Haus will nicht ausziehen

7 Antworten

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Das Hausrecht steht über dem Wohnrecht ... Einfach zum nächsten Anwalt gehen und ein Schreiben aufsetzen lassen! Hatten das gleiche Problem hat zwar ein wenig gedauert aber mit einem Rechtsanwalt wirst du schon an dein Ziel kommen ^^...

Das Hausrecht steht über dem Wohnrecht ...

Es ist genau umgekehrt - ein Wohnrecht steht immer über dem Eigentumserwerb. Es ist, lebenslang vereinbart, so lange unumstößlich als Grundschuld zu erfüllen wie es selbst aufgegeben wird oder durch Tod erlischt.

Auch eine Mieterrecht kann nur unter sehr engen Kritrien vom Neu-Eigentümer gekündigt werden :-)

G imager761

@imager761

@imager761 DH!

Es ist so wie du sagst. Das Wohnrecht steht vor dem Hausrecht. Einzige Ausnahme ist der Eigenbedarf. Aber auch hier ist dieser nur mit Einschränkungen dem Wohnrecht vorgesetzt, weil viele Schlaumeier auf die Idee gekommen sind, dieses Recht zu missbrauchen.

@Immofachwirt

Man muß unterscheiden zwischen einen Mietvertrag und einen im Grundbuch eingetragen oder im Testament eingeräumten dinglichen Wohnrecht.

Ein Mietvertrag kann gekündigt werden. Dazu bedarf der Vermieter eines Grundes. Im Erbfall kann der Erbe innerhalb eines Monats nach dem Erbe mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Ein im Gundbuch eingetragens oder im Testament eingeräumtes Wohnrecht wäre etwas föllig anderes. Diese kann in der Regel gar nicht gekündigt werden, auch nicht wegen Eigenbedarfs. Eine Kündigung wäre nur möglich, wenn bei der Einräumung des Wohnrecht diese Möglichkeit explizit vereinbart wurde. Eine zweite Möglichkeit wäre bei einen durch Vermächtnis eingeräumten Wohnrecht die Verweigerung aus erbrechtlichen Gründen, z.B. wenn das Erbe durch das Wohnrecht überschuldet wäre.

so wie ich weiß ist kein Wohnrecht vorhanden

Das heißt, das das Wohnen nur gedultet wurde. Ich vermute mal das es sich rechtlich dann um einen Leihvertrag handelt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

Dieser kann natürlich gekündigt werden.

Man muß hier den Pflichtteil und die Nutzung des Hauses unterscheiden.

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Das Recht auf Nutzung des Erbes vermittelt er nicht. Gibt es kein Vermächtniss, eingetragenes Wohnrecht oder Ähnliches, können sie ihm eine angemessene Frist zum Auszug setzen, und ggf. eine Räumungsklage gegen ihn führen. Den Pflichtteil müssen sie ihm natürlich auszahlen. u.U. ist nach § 2331a BGB eine Stundung möglich.

Ob das so sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Was kann man tun?

Zunächsteinmal muß man klären, was die Parteien eigenlich wollen. Dann sollte man versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese kann ganz unterschiedlich sein z.B.

  • Der Pflichteil wird sofort in voller Höhe gezahlt und der Pflichtteilberechtige zieht aus.
  • Der Pflichtteil wird in Raten ausgezahlt und durch eine Grundschuld abgesichert
  • der Pflichtteilsberechtigte kauft das Haus, der Pflichtteil wird dabei auf den Kaufpreis angerechnet.
  • der Pflichtteilsberechtigte mietet das Haus
  • ...

Wie soll mit derart dürftigen Angaben eine zielführende Antwort gegeben werden :-(

Erst mal den Sachverhalt prüfen: gibt es Wohn-oder Nießbrauchrechte der betreffenden Person an/in dem Haus? Dann kann er die auch bei einem Eigentumswechsel unverändert geltend machen. Ein Blick ins Grundbuch klärt auf.

Worauf beruhen seine Pflichtteilsansprüche? Gesetzlicher Erbe, der wegen Nachlassüberschuldung seinen Pflichtteil fordert oder vom Erblasser auf den Pflichtteil beschränkt? Die wären - sofern nicht testamentarisch anders verfügt - nur in Geld geltend zu machen. Von ihm wäre dann unter Fristsetzung Auszug zu verlangen. Also das Testament mal lesen.

Ist er Mieter des Hauses? Dann käme nur eine Eigenbedarfskündigung unter strengen Kriterien in Frage, sonst bleibt das Mietverhältnis bestehen :-O

G imager761

Als neuer Eigentümer kannst du dem Bewohner z.B. aus Eigenbedarf den Mietvertrag fristgerecht kündigen. Mit allen rechtlichen Einspruchmöglichkeiten kann es 2 Jahre dauern bis du ihn raus hast. Zahl ihm den Pflichtteil aus, das muß du ja sowieso und mach einen Vertrag das er auszieht.

Wenn dieser Bewohner Pflichtteilsansprüche geltend macht scheint dieser zumindest aus seiner Sicht auch erbberechtigt zu sein, also kann diese Sache nur ein Nachlassgericht klären.

das Nachlassgericht hat beschlossen, dass der Erbe Alleinerbe ist aber noch mit Vermächtnisse belastet wird und einem Pflichtteilanspruch

@andreasferber

Muss man dir hier alle Informationen aus der Nase ziehen? Du willst doch Aufklärung :-O

Hat er als Vermächtnis ein Recht dort zu wohnen? Hat er lediglich Pflichtteil am Nachlass? Bei ersterem bleibt er natürlich, bei letzterem wäre ihm der Anspruch zu bezahlen und Auszug zu verlangen - den Geld-Anspruch seines Pflichtteilrechts kann er nicht durch Bleiben erzwingen.

G imager761