Wer kennt sich aus mit Wiedererteilung des Führerscheins nach 21 jahren?
hallo, habe 1995 meinen Führerschein (klasse B nach 10 jahren unfallfreies fahren,) wegen Trunkenheit am steuer durch eine gerichtliche vorläufige sperre verloren; für 6 Monate,bin in der sperre erwischt worden beim fahren und bekam nochmal 3 Monate sperre dazu. Habe jetzt nach 21 Jahren Antrag auf Neuerteilung gestellt. Worauf man mir mitteilte das ein Lichtbild ;Sehtest ;erste hilfe ;Unterschrieftenfolie;Führungszeugnis; noch benötigt würde. Darauf hin habe ich alles besorgt und zur Führerscheinstelle geschickt. Darauf hin bekam ich ein weideres Schreiben von der Führerscheinstelle; mit der Anordnung zum Ablegen der Befähigungsprüfungen gem. § 20 Fahrerlaubnisverordnung i.V.m. §§ 16,17 Fahrerlaubnisverordnung. Ich muss eine erneute Befähigungsprüfung in Therorie und Praxis machen.
Im Rahmen der Befähigungsprüfung, ist eine gesetzliche Mindestausbildung nicht vorgeschrieben und liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Fahrschule.
Was genau ist damit gemeint??? Bedeutet das, dass ich keine Pflicht Stunden für Theorie machen muss und auch keine Pflichtfahrstunden absolvieren muss, sondern gleich zur Prüfung für Theorie und Praxis zum Tüv kann. Was genau kämen dann noch zusätzlich an Kosten auf mich zu ?
Als ich mich bei einer Fahrschule vorstellte, teilte man mir mit, das ich mindestens sechs FahrStunden machen müsste, Und ich mit ungefähr um die 500 € rechnen müssten, Was ist denn jetzt genau richtig, ??!?
Gruß Elke
5 Antworten
Für mich hört sich das so an, als ob du nur die Prüfungen noch einmal machen musst.
Denke aber das du nicht um die Fahrstunden herum kommen wirst . Denn die Fahrschulen wollen auch ihr Geld machen.
Würde einfach bei ein paar Fahrschulen anfragen und das beste Angebot heraus suchen.
Rechtlich gesehen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde "nur" den Nachweis das Du beide Prüfungen bestanden hast.
Wenn die Fahrschule Dir darüber hinaus Pflichtstunden zur Bedingung macht ist das nicht zwingend - nach der langen Zeit ohne Fahrpraxis aber durchaus sinnvoll.
Passt Dir das nicht solltest Du Dich nach einer anderen Fahrschule umsehen, dann besteht aber die Gefahr das Du nicht beim ersten Versuch besteht.
So ist das 👍
lass dir ein Termin geben und frag nach das ist das beste bevor du irgendwas bezahlst
Glaube das bedeutet so viel wie, :
Die Fahrschule entscheidet,:
"Ob du Unterrichtseinheiten nehmen musst oder nicht.?!"
↓
pflichtgemäßes Ermessen der Fahrschule
Du mußt auf jeden Fall noch ein paar Fahrstunden nehmen. meiner wahr 15 Jahre weg wegen Epilepsie. Nach 9 Stunden und überstandener Prüfung hab ich ihn jetzt 2 Jahre wieder. Bin übrigens seit 10 Jahren anfallsfrei und mein Neurologe bzw ein neutraler Professor haben auch noch ihr ok gegeben dank eines guten EEGs.