Gibt es eine "Fortführungspflicht" für Fahrschulen?
Hey,
also ich mache gerade einen Motorrad-Führerschein. Die Theorie hab ich größtenteils, allerdings kam jetzt mein Fahrlehrer zu mir und meinte, für den praktischen Teil hat er leider kein funktionierendes Motorrad mehr, da die Gesetzesauflagen Anfang 2019 geändert wurden und seine Maschine mit kleinerem Hubraum für die Ausbildung nicht mehr zulässig wäre. Ich solle mich bei einer anderen Fahrschule einschreiben. Nun hab ich aber bereits die Grundgebühr bezahlt und müsste die bei einer anderen Fahrschule wieder zahlen, was ich nicht einsehe.
Meine Frage: Ich habe doch bei dieser Fahrschule die Theorie-Ausbildung angefangen und dabei einen "Kauf"-Vertrag unterschrieben, oder? Gibt es für diese Fahrschule dann nicht auch eine Verpflichtung die Praxis-Ausbildung zu übernehmen oder sowas in der Art? Ich würde das gerne mit ins Gespräch bringen und so vielleicht erwirken, dass meine alte Fahrschule an den Kosten für den Wechsel beteiligt, ansonsten müssten sie sonst ja für 1 Fahrschüler ein neues Motorrad kaufen, was wirtschaftlich schwach wäre.
Bitte nur die antworten,die sich damit auskennen, danke!
LG DS69
5 Antworten
Wie lange bist du denn schon am Führerschein? Wenn du im Jahr 2019 angefangen hast (wovon ich angesichts des aktuellen Datums mal ausgehe), dann ist die Fahrschule hier einen Vertrag eingegangen, von dem sie schon hätte wissen können, dass sie ihn gar nicht erfüllen kann oder genauer gesagt will (weil sie sich kein anderes Motorrad anschaffen will).
Ich würde da zusehen, dass ich das Geld zurückbekomme.
Du hast ja am Anfang einen Vertrag unterschrieben.
Ein Vertrag mit der Fahrschule ist 1 Jahr gültig. In dieser Zeit sollte man alle Theoriestunden + die Theorieprüfung und die Praktische Prüfung absolviert haben.
Die Ausbildung endet mit bestandener Fahrerlaubnisprüfung oder nach Ablauf 1.Jahres seit beginn des Vertrages.
Der Vertrag kann jederzeit von Fahrschüler gekündigt werden. Der Fahrlehrer braucht jedoch einen wichtigen Grund.
Wichtige Gründe
- Fahrschüler beginnt nicht mit der Ausbildung - Liegt nicht vor
- Der Fahrschüler besteht nach zwei Wiederholungen nicht - Liegt nicht vor
- wiederholt oder gröblich gegen Anweisungen verstoßen - Liegt nicht vor
Der Fahrlehrer hat somit eigentlich kein Recht den Vertrag zu kündigen.
Somit denke ich schon das die Kosten vom Wechsel übernommen werden müssen.
Das kommt darauf was Du da unterschrieben hast. Je einen Vertrag für den Theorie Kurs und einen für die pracktische Ausbildung. Dann geht das.
Aber ein Vertrag für beides? Dann ist die Fahrschule verpflichtet auch das Ausbildungsfahrzeug zu stellen,
Da müssen die Dir die Gebühr erstatten.
Wenn du deine Theorie fertig hast, also auch die Theorieprüfung, dann musst du keine Grundgebühr mehr zahlen, da du den Theorieunterricht nicht besuchst. In wie fern deine Fahrschule zu irgendwas verpflichtet ist weiß ich leider nicht, aber ich denke so einfach sollten die da nicht raus kommen.
Ihr habt einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Wenn die Fahrschule den jetzt nicht mehr erfüllen kann oder will muss sie dir zumindest das Geld wieder zurück zahlen. Das wäre das fairste.