Wer bezahlt Gutachter bei Wasserschaden in einer Mietwohnung?

6 Antworten

Du bist Mieter. Was willst Du mit einem Gutachter?

Die Hausverwaltung wird bestimmt die Versicherung einschalten und diese wird auf jeden Fall einen Gutachter einschalten, wenn sie das für nötig hält. Diesen Gutachter zahlt die Versicherung.

Wenn Du einen beauftragst, zahlst Du ihn selbst, denn der kann im Endeffekt nur feststellen, was in Deiner Mietwohnung durch den Rohrbruch an Schaden entstanden ist. Er kann noch nicht einmal in die andere Wohnung, um dort nach Ursachen oder so zu forschen.

Den eigenen Schaden wirst Du doch selbst erkennen. Wozu braucht es einen Gutachter? Sofern Du damals nicht die Küche ausgetauscht hast, ist die Küche doch sowieso Eigentum des Vermieters.

Sofern die Küche ausgebaut werden muss und ein Trocknungsgerät aufgestellt wird, um die Wand zu trocknen, ergeben sich Ansprüche auf Mietminderung in nicht geringer Höhe und da wäre das Hinzuziehen eines Anwalts sinnvoller, als ein Gutachter. Allerdings würde ich erst einmal abwarten, was die Versicherung sagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du darfst ihn selbst bezahlen. Da es ein Versicherungsschaden ist, wird wohl eh ein Gutachter von der Versicherung kommen.

Wobei sich mir wirklich nicht erschliesst, was bei der Behebung eines Rohrbruches strittig sein soll.

Den beauftragt und zahlt die Wohngebäudeversicherung, bei der Du den Wasserschaden natürlich gemeldet hast :-)

'Selber zahlen'... wär ja noch schöner...

Derjenige,der den Gutachter beauftragt.

Wenn du den Auftrag gibst, musst du ihn auch bezahlen.

Wenn du den Gutachter beauftragst, musst du ihn auch bezahlen.