Wasserschaden,repariert,Wer kommt für das Anstreichen auf,wenn Mieter jahrelang nichts gemacht hat?

6 Antworten

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Ist und bleibt ein Wasserschaden, die Wand gehört dem Vermieter, damit sind Streich arbeiten, Sache vom Vermieter, war bei mir jedenfalls so.

Werther  14.03.2012, 17:21

Das gilt nur für Aussenwände!

Hilfemolsch  14.03.2012, 17:27
@Werther

Dann war die Küchenwand, und die Badezimmerwand Aussenwände? Mir kam es jedenfalls so vor, als wenn es die Decke war.

Die Klausel mit den starren Fristen der Schönheitsreparaturen gilt nicht mehr. Deine Mutter kann nur verlangen, dass die Stellen, an denen gearbeitet wurde, gestrichen werden, jeweils die ganze Wand oder Zimmerdecke.

Die Versicherung zahlt auch den Schaden an der Decke inkl. Malerarbeiten. Kann sein das die Vers. aufgrund der Nichtrenovierung nur den Zeitwert ersetzt. Also nur einen Teil der Malerarbeiten. Jedenfalls wird nicht die komplette Küche renoviert werden.

Ja die Mutter kann verlangen denn die starren Schönheitsreparaturfristen sind per BGH-Urteil aufgehoben, sofern diese nicht in den Sonderveinbarungen extra festgeschrieben wurden. Ob die Mutter ihre Rechte ohne Hilfe durchsetzen kann ist eine andere Frage.

Ja natürlich. Es ist Wurst, ob du vor 10 Minuten oder vor 10 jahren renoviert hast. versicherung ist auch hier in der Leistungspflicht. Also Maler bestellen.

Wenn im Mietvertrag starre Fristen stehen, dann brauch sie überhaupt nicht renovieren. Dazu gibts es Urteile. Diese Friesten sind ungültig, da sie den Mieter benachteiligen.