Anspruch bei Wasserschaden auf Malerarbeiten in gesamter Küche?

3 Antworten

Natürlich nicht. Dem steht der Rechtsgrund deiner Schadensminderungspflicht entgegen. Insbesondere wenn das ein Versicherungsschaden ist :-O

Wenn dich die Farbabweichungen stören, bist du nicht an eigener vorfristiger Schönheitsreparatur der unversehrten Wände oder Eigenleistung hieran gehindert. Der ausführende Maler verkauft dir bestimmt einen extra Eimer seiner Farbe oder nimmt deinen Auftrag darüber gern an :-)

G imager761

Natürlich nicht, keine Versicherung übernimmt Deine geschuldeten Schönheitsreparaturen.

Zudem wird Dir die Wand und die Decke gar nicht gehören. Wenn Du Pech hast, kommt da gar kein Maler auf Deine Kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich war selbst vor kurzem Verursacher eines Wasserschadens, bei den Mietern unter mir wurde lediglich die Decke gestrichen, da nur dort der Wasserfleck war. Mfg

So soll es ja auch sein.