Darf Hausverwaltung nach Wasserschaden Handwerker bestimmen?

3 Antworten

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber wenn die Hausverwaltung für den Schaden aufkommt dann darf sie auch entscheiden wer den Schaden beseitigt.

Den Schaden zahlt ja die Versicherung und deren Beitrag anteilig ja auch ich. Kann jeder, den die Hausverwaltung beauftragt in meiner Wohnung arbeiten?

Die Hausverwaltung hätte dieses Recht allenfalls hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums. Da aber hier Eure eigene Wohnung betroffen ist, dürft Ihr auch bestimmen, welche Firma den Auftrag erhält. Natürlich habt Ihr dem Versicherer auch eine Schadenminderungspflicht.Die von Euch gewählte irma sollte also nicht wesentlich teurer sein, als die vom Verwalter vorgeschlagene, oder es muss gute Gründe für die höheren Kosten geben.

Lösungsmöglichkeit: Bittet die HV, den Kostenvoranschlag der von ihr vorgeschlagenen Firma vorzulegen. Dieser sollte detailliert alle erforderlichen Leistungen beinhalten, also nicht etwa pauschal "Beseitigung / Sanierung von Wasserschäden... xxx €".

Ihr könnt dann die von Euch ins Auge gefasste Firma um die Abgabe eines Vergleichsangebotes bitten. Wenn das dann sogar noch etwas günstiger ausfällt, hat die HV einfach keine Argumente mehr.

Wer zahlt schafft an...

...sagt man in Bayern. In diesem Fall bezahlt die Versicherung offensichtlich den Schaden, weshalb sie auch festlegt, wer die Trocknung durchführt. Wenn du selbst eine Firma favorisierst, dann läßt du dir am besten ein Angebot von dieser Firma unterbreiten und sendest dieses unter Angabe der Schadennummer an die Versicherung.