Wasserschaden in Wohnung über mir

2 Antworten

Polizei anrufen, die checkt das erst mal ab und ruft evtl. die Feuerwehr oder einen Schlüsseldienst oder sagt dir, welche Optionen du noch hast.

In einer solchen Notlage darf man sich auch an Polizei oder Feuerwehr wenden. Da es sich hier um die Abwehr einer Gefahrenlage handelt, dürfen diese auch die unbewohnte Wohnung öffnen. Zuerst kannst Du natürlich schadenmindernd handeln und die Wasserzufuhr zum Haus am Hauptventil beim Hausanschluss unterbrechen.