Wasserschaden wer zahlt den schaden?
Hallo,
Ich habe eine Mietwohnung, ich habe nun ein Wasserschaden weil durch den Mieter der über mir wohnt ein wasserbruch entstanden ist (also rohrbruch).
Nun ist meine Wand bzw. Tapete beschädigt PVC beschädigt etc.
Über nimmt das nun die hausverwaltung weil der obermieter ja eigentlich auch nichts dafür kann?
Kann ich mietminderung stellen??
4 Antworten
Es kommt wie immer darauf an.
Deine Tapete, Dein PVC, Deine Hausratversicherung, denn dafür ist die ja da. So bestimmt auch Dein Berater/Makler.
Die Wand vom Vermietrer, die Decke vom Vermieter, die Rohre ebenso, die VGV des Vermieters, die Beiträge bezahlt der liebe Mieter.
Und MInderung sehe ich nicht, warum sollte ein Gebrauch des Zimmers nicht möglich sein?
Ist eine Ersatzwohnung nötig, bezahlt die ja auch Deine Hausratvers..
Wenn der Rohrbruch nicht durch deinen Nachbar verursacht wurde, wird das höchstwahrscheinlich die Versicherung des Hauseigentümers bezahlen.
Mietminderung kannst du nur stellen, wenn du zuvor deine Hausverwaltung schriftlich zur Behebung des Schadens aufgefordert hast. Zu dem Thema empfiehlt es sich Beratung z.B. beim Mieterverein in Anspruch zu nehmen.
Von denen bin auch ich geheilt. Die kennen nicht einmal das eigene Lexikon!
Und was bitte sollte eine Hausverwaltung mit einem Mietvertrag und der angemieteten Wohnung zu tun haben?
Kennst Du das Verursacherprinzip?
Lies mal den § 823 BGB, darin heißt es: wer Anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Wenn der andere Mieter den Schaden verursacht hat, dann ist der auch zum Schadensersatz verpflichtet und nicht der Gebäudeeigentümer, der selbst, oder dessen Gebäude überhaupt nicht für den Schaden verantwortlich ist.
Allerdings entstehen Rohrbrüche meist auf Grund des Alters der Verrohung und selten durch Verschulden anderer Mieter
Schäden am Gebäude selbst übernimmt die Gebäudeversicherung, sofern eine Leitungswasserversicherung besteht. Wenn nicht, muss die Eigentümergemeinschaft dafür aufkommen.
Sollten Einrichtungsgegenstände von dir beschädigt worden sein, kommt hier deine Hausratversicherung auf, sofern du eine hast. Wenn nicht, bleibst du auf den Schaden sitzen.
Ob du Mietminderung beantragen kannst, ist eine Frage der Beeinträchtigung.
Darüber hinaus besteht auch Schadensersatzanspruch gegenüber dem Gebäudeeigentümer, dessen Immobilie den Schaden verursacht hat.
Wenn diesen denn ein Verschulden trifft, was regelmäßig nicht der Fall ist.
Wie meine beide Vorredner schon sagten. Dazu müsste den Eigentümer ein Verschulden treffen, aber gerade bei Leitungswasserschäden ist das eher die Ausnahme.
Das aber nur wenn den Vermieter / Eigentümer auch ein Verschulden trifft. Kein Verschulden, keine Haftung.
die Schäden müßte die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zahlen, an den Möbeln etc Deine Hausratvers.
Darüber hinaus besteht auch Schadensersatzanspruch gegenüber dem Gebäudeeigentümer, dessen Immobilie den Schaden verursacht hat.
Hausratversicherung reguliert den Schaden des Mieters zum gleitenden Neuwert, holt sich den schadensersatzpflichtigen Teil der Kosten dann selbst vom Gebäudeeigentümer zurück.