Wasserschaden durch unsachgemäßen Anschluss der Küche durch den Mieter... Wer haftet?

4 Antworten

erst mal ihr

und euer mieter euch

wenn er kein geld hat, bezahlt ihr und habt einen titel, den man sich über das klo hängen kann

seine haftpflicht könnte das tragen, wenn er eine hat

wenn er kein geld hat, bezahlt ihr und habt einen titel, den man sich über das klo hängen kann

völliger Blödsinn!

Zuerst kommt die Eigentümergemeinschaft bezüglich der Kostenübernahme auf Sie zu. Dies ist rechtens.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten nicht, da der Schaden von Ihrem Mieter grob fahrlässig verursacht wurde.

Sollte Ihr Mieter eine Privathaftpflichtversicherung haben, übernimmt diese den Schaden. Wir sind ebenfalls Vermieter und haben für unsere Wohnung eine Privathaftpflicht abgeschlossen. Der Jahresbeitrag beträgt gerade mal EUR 25,-. Sollte unser Mieter keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind wir auf der sicheren Seite.

Ich hoffe, dass Ihr Mieter eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Falls nicht, sind die Kosten privat von Ihrem Mieter zu tragen. Sollte er allerdings finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.


Nun ist in der Küche dieses Vermieter wegen unsachgemäßer Installation
des Siphons unter der Spüle ein Wasserschaden an unseren Boden und der
Wand, sowie an der Decke der darunter liegenden Wohnung entstanden.

Hier stimmt doch was nicht, oder?

Bei derartigen Schäden sind in erster Linie die Sachversicherungen zuständig. Also Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und Hausratversicherungen der entsprechenden Bewohner für Schäden an deren Hausrat.

Diese Versicherungen können gegebenenfalls vom Verursacher des Schadens Regress fordern, was dann ein Fall für dessen Privathaftpflicht wäre. Wobei die Gebäudeversicherungen bei Schäden bis 2.500€ auf Regress verzichten. Als Verursacher ist hier sicherlich die Person zu sehen, welche die Spüle falsch angeschlossen hat. Wobei ich mich frage warum hier überhaupt nochmal ein Anschluss getätigt wurde, wenn die Küche ja schon drin war?

Eine Haftung von euch als Eigentümer kann auch möglich sein. Kommt drauf an, was die Eigentümergemeinschaft da vereinbart hat aber das können wir ja nicht wissen.

Nochmal: Wasserschaden an der Decke ist von der Gebäudeversicherung zu regulieren und erstmal von niemandem sonst.

ja da hast du recht, es sollte "Küche des Mieters" heißen! Der aktuelle Mieter hat die Küche nicht erneut angeschlossen sondern dem Vormieter der sie angeschlossen hat abgekauft... Also kann jeder Mieter beliebig stümperhaft Wasseranschlüsse legen und muss dann im Zweifelsfall nicht für Schäden aufkommen? Was ist mit dieser Hanwerkerrehnung die da jetzt demnächst eintrudelt?

@juni1981

Also kann jeder Mieter beliebig stümperhaft Wasseranschlüsse legen und muss dann im Zweifelsfall nicht für Schäden aufkommen?

Er hat das Recht zu verlangen, dass der Schaden über die Gebäudeversicherung reguliert wird. Dafür zahlt er ja (im Rahmen der Nebenkosten) zum Teil deren Prämie. Bei Schäden über 2.500€ ist dann seine Privathaftpflicht wieder mit im Boot. Auch hier gilt: Der Gebäudeeigentümer hat selber ein Interesse daran, dass der Schaden über die Gebäudeversicherung reguliert wird, da er hier schlicht und ergreifend mehr Geld erwarten kann als wenn ausschließlich die Haftpflicht reguliert.

Nachtrag:

Es gab vor ein paar Jahren mal ein interessantes Urteil bezüglich des Schadensausgleichs nach §906 BGB. Demnach steht (wenn zwei Eigentumswohnungen betroffen sind) dem Geschädigten unabhängig vom Verschulden des Nachbarn ein Ausgleichsanspruch bei derartigen Schäden zu.

Aber an der Stelle nochmal der Hinweis, weil es wirklich wichtig ist: Die Schäden werden zu aller erst von den Sachversicherungen reguliert. Daran hat auch der Geschädigte ein Interesse, weil hier in zum Neuwert und nicht zum Zeitwert erstattet wird. Damit wurde der Schaden des eigentlich Geschädigten reguliert. Anschließend können die Sachversicherungen wie oben beschrieben gegebenenfalls Regressansprüche geltend machen. Sollten diese wirklich an euch und nicht den eigentlichen Verusacher gerichtet werden, ist das ein Fall für eure Privathaftpflicht (in der eine vermietete ETW hoffentlich mitversichert ist).

Mit der Hausverwaltung sollte gesprochen werden, dass die Rechnung an die Gebäudeversicherung geschickt wird (beziehungsweise sollte diese unbedingt eingebunden werden BEVOR der Schaden beseitig ist). Dafür bezahlt ihr ja (vermutlich) auch Prämie.

Hallo Juni1981,

bitte melde diesen Schaden sofort der zuständigen Hausverwaltung. Diese muss die bestehende Gebäudeversicherung informieren.

Der Schaden am Gebäude wird durch diese Gebäudeversicherung ersetzt.

Die jeweiligen Hausratversicherungen der Mieter sind für dessen Hausrat zuständig.

Wenn ein Dritter (in diesem Fall dein Mieter) den Schaden verursacht hat, nehmen die Gebäudeversicherung , wie auch die anderen Hausratversicherungen diesen in Regress.

Hat er eine Privathaftpflichtversicherung zahlt diese den Schaden, ansonsten er selbst.

Für den Hausrat deines Mieters ist dieser alleine zuständig.

Gruß Apolon