Wenn man fristlos Gekündigt wird. Hat man dann bei dem Arbeitgeber Areal verbot?
5 Antworten
Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Im Falle einer arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung kommt es nicht automatisch zu einem Hausverbot auf dem Betriebsgelände, sofern Sie darauf abzielen. Vielmehr müsste ein solches Hausverbot separat ausgesprochen werden.
Der Arbeitgeber hat - soweit der das Hausrecht hat - jederzeit die Möglichkeit, den gekündigten Arbeitnehmer vom Betriebsgelände im Wege eines Hausverbots auszuschließen. Er muss dies jedoch nicht. Auch ergibt sich ein solches Hausverbot nicht automatisch aus der fristlosen Kündigung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
alles gute!
Schon mal einen Anwalt gesehen, der ganz normal redet?
Wenn man fristlos Gekündigt wird. Hat man dann bei dem Arbeitgeber Areal verbot?
Nein, nicht generell. Der (ehemalige) Arbeitgeber müsste zudem ein Hausverbot aussprechen.
Jein. Wenn du noch was zu klären hast oder Sachen abgeben musst, kannst du nach Absprache sicher nochmal hin.
möglich, nicht unbedingt
Wenn Dir gekündigt wurde, hast Du nichts mehr auf dem Firmengelände verloren.
Kommt drauf an. Wenn einem beim Frankfurter Flughafen gekündigt wird, darf man den sehr wohl noch betreten. Bei einer Bäckerei darf man auch weiter einkaufen, wenn man als Verkäufer rausgeflogen ist.
Du kommst dann aber nicht in den firmeneigenen Bereich, sondern beim Bäcker in den Laden oder beim Flughafen nur dahin, wo alle Passagiere sind.
Sehr geehrter Antwortender, ich kommentiere ihre Antwort wie folgt: Wozu dient diese gar förmliche Einleitung? Der Rest von der Community dutzt sich und kommt direkt auf den Punkt.