Arbeiten wenn ich Urlaub habe

10 Antworten

Der Urlaub soll dich für die nächste Arbeitsperiode wieder fit machen. Daher auch mindestens 3 Wochen zusammenhängend zu gewähren.

Also darfst du auch im Urlaub nicht arbeiten. Über die Sozialversicherungsnummer fällt das sowieso auf. Dann bekommst du eine fristlose Kündigung und bei der Arbeitsagentur 12 Wochen Sperre.

ist arbeiten im urlaub ein sog. "wichtiger grund"? ich denke nicht. oder gibt es präzedenzfälle?

ich gehe trozdem erholt in meinem urlaub und hab noch soviel kraft und zeit um mir noch was dazu zuverdienen.der job im urlaub ist eine sehr leichte tätigkeit! kann diese aussage die fristlose kündigung und die sperre bei der Arbeitsagentur verhindern.Wie würde der richter entscheiden? ich will mir was dazu verdienen und bin noch richtig fit!

@sanol7

Ohne Genehmigung des Arbeitgebers darfst du das sowieso nicht.

Urlaub ist dafür da damit du dich in dieser Zeit erholst um dann wieder gestärkt in deinem Job weiterarbeiten zu können. Du solltest also nicht während deinem offiziellen Urlaub für Geld jobben gehen. Wenn dir dort was passiert, bist du nicht versichert, und bekommst Stress mit deinem AG.

wieso ist er nicht versichert?

Das kommt darauf an. Es gibt dazu zumindest teilweise gesetzliche Regelungen. Wenn Dein Zweitjob mit dem Deines aktuellen Arbeitgebers in Konkorrenz steht, ist das schonmal eine fristlose Kündigung wert. Wenn Du Dich im Zweitjob körperlich verausgabst und anschließend, nach Deinem ERHOLUNGSURLAUB, Deinem Arbeitgeber nur mit halber Kraft zur Verfügung stehst, ist das auch ein Problem.

Aber grundsätzlich darfst Du Deinem Arbeitgeber Deine Absicht gern und ohne Probleme unterbreiten, lässt Dir sein Einverständnis schriftlich geben, dann bist Du auf der sicheren Seite. Du solltest allerdings unbedingt darauf achten, dass es nicht gerade ein Konkurrenzunternehmen ist, bei dem Du Deinen wertvollen Urlaub vergeuden möchtest.

es ist eine leichte tätigkeit und verausgabt mich nicht.es ist auch eine ganz andere branche.aber wenn ich das meinen arbeitgeber erzähle will er das trozdem nicht.weil er natürlich will das ich zu 100% fit wieder aus dem urlaub komme.Also was kann mir blühen auch wenn er es durch die Sozialnr.herausbekommt?

oder kann mein Arbeitgeber dagegen nichts machen??

Oh doch, er kann.

Da gibt es im Bundesurlaubsgesetz den § 8: Erwerbstätigkeit während des Urlaubs "Während des Urlaubs darf der AN keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten"

Das hat den Zweck, dass der AN zum Wohl seiner Gesundheit den Urlaub zur Erholung nutzen soll. Außerdem soll der Urlaub, der ja von Deinem AG bezahlt wird, nicht dazu führen, dass Deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, weil Du statt Dich zu erholen, arbeitest.

Es ist zwar nicht generell verboten im Urlaub zu arbeiten aber das bezieht sich auf Arbeiten daheim, im Garten oder wenn Du Verwandten oder Freunden hilfst. Wenn Du neben Deinem Job noch einen Minijob hast, darfst Du diesen auch weiter ausführen.

Was Du nicht darfst ist gegen Entgelt eine Erwerbstätigkeit annehmen die dem Zweck des Urlaubs, der Erholung widerspricht. Dein AG kann dann u.U. Ansprüche auf Schadenersatz und Unterlassung stellen oder Dir auch aus verhaltensbedingten Gründen wegen diesem Job kündigen (BAG 25.2.1988 - 8 AZR 596/85)

Du kannst in deinem Urlaub arbeiten, allerdings nicht, wenn du z. B. LKW Fahrer bist woanders fahren und dann fehlen die Ruhezeiten nach dem Urlaub. Ansonsten kann es dir niemand verbieten. Das schwammige Bundesurlaubsgesetz gibt auch keine klare Richtlinie. Ich kenne auch kein BAG Urteil, wo einem das verboten wurde? Manchmal braucht man ganz einfach auch das Geld. Nur wenn du über 450€ Netto pro Monat Verdienst, musst du es versteuern oder wenn der Monat sich überschneidet kannst du zweimal 450€ verdienen.