Darf der Arbeitgeber den Lohn einbehalten bei fristloser kündigung?

4 Antworten

Fristlose Kündigung wegen AU (die vorliegt) ist nicht einmal rechtens. Selbst dagegen könntest Du klagen.

Ansonsten siehe kreuzundquerxxx

Bei Arbeitsrecht ist direkte Klage vor dem Arbeitsgericht erste Wahl (ist relativ preiswert), Anwalt kostet extra Geld, das Du auch dann bezahlen musst, wenn Du gewinnst.

Wir wissen,dass dies nicht rechtens ist.. Aber wie soll ich beweisen dass es deswegen ist? Reicht hierfür die WhatsApp Nachricht "wenn du krank bist kann ich dich nichtmehr halten"?

@Nathalie0203637

Ist zumindest ein Indiz. Irgend ein Grund muss doch im Kündigungsschreiben festgehalten sein. Ist der nicht wahr, musst du das beweisen können.

Würde einen Anwalt zu Rate ziehen.

@Callidus89

Da steht nichts drinnen. Nur fristlose kündigung.

Hallo Nathalie,

da gibt es gleich mehrere Punkte, die mich aufhorchen lassen:

1. AU als Kündigungsgrund? Das geht schon mal nicht ohne weitere Verfehlungen (zB die AU wurde trotz Abmahnung erneut verspätet eingereicht oder du hast nachweislich etwas getan, was deine Genesung gefährdet - also so was wie im Krankenstand nachts um 3 in der Disco dem Chef übern Weg laufen).

Die Kündigung ist also vermutlich GRUNDLOS und daher NICHTIG.

2. Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen. Also auf Papier.

Eine Kündigung per Email, WhatsApp oder mündlich ist UNWIRKSAM.

3. Der genaue Kündigungsgrund muss zwar nicht in der Kündigung stehen, ist aber dem Gekündigten auf Nachfrage UNVERZÜGLICH mitzuteilen.

Siehe § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB:

Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Am besten also gleich ein kurzes Schreiben bereit halten mit dem Text:

Sehr geehrter Herr *Chef*,
Bitte teilen Sie mir unverzüglich den Grund der Kündigung schriftlich mit.
MfG
*Nathalie*
Übergeben am *Datum* *Unterschrift*

Das ist auch wichtig für die weiteren Schritte.

4. Wie groß ist der Betrieb? Ab 10 Mitarbeitern wäre auch noch das KSchG zu beachten.

5. WICHTIG: Auch wenn die Kündigung grundlos, nichtig und unwirksam ist - nicht einfach zu Hause bleiben! Du musst zumindest noch einmal in der Firma erscheinen und deine Arbeitskraft anbieten, sonst könnte ein Richter auf die Idee kommen, du wärst - durch sog. konkludentes Handeln - mit der Kündigung einverstanden.

5. Nicht die Frist verpassen! Eine Kündigungsschutzklage MUSS innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht gestellt werden, sonst ist die Kündigung unwiderruflich gültig.

6. Zumindest in der ersten Instanz des Arbeitsrechts besteht kein Anwaltszwang, dh du kannst direkt zum Gericht gehen. Dort hilft dir der/die Rechtspfleger/in bei der Formulierung deiner Klage.

7. Der Lohn für die geleistete Arbeit steht dir auf jeden Fall zu. Egal ob Anwalt oder Rechtspfleger: Auf die Zahlungsweigerung solltest du auf jeden Fall hinweisen.

Denn keine Lohnzahlung bedeutet auch keine abgeführten Sozialabgaben. Und da ist unsere Justiz dann ziemlich schnell mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs.

Falls du noch Fragen hast, melde dich einfach.

Ein Anwalt kostet Geld oder hast du eine ArbeitsRechtschutzversicherung?

Hast du die Kündigung schriftlich?

Geh damit zum Arbeitsgericht. Das kostet nichts.

Leider nein. Ich habe morgen eh vor zum Arbeitsgericht zu gehen. Wurde vom Chef blockiert, wenn ich in der Firma Anrufe und mich verbinden lasse drückt er mich gleich weg.

nein, geh zum Anwalt so schnell wie möglich

Habe ich morgen vor! :)

@KlausHans352

Rechtsschutz ja!