Kündigung wegen privater Nutzung des Firmendruckers?

16 Antworten

Im Prinzip kann das zu einer Kündigung führen. denn es ist Diebstahl von Firmeneigentum, private Nutzung von Betriebseinrichtungen und (falls es nicht in der Pause geschehen ist) außerdem noch Arbeitzeitbetrug. Wenn auch in geringem Umfang.

Im Fall einer Kündigung ist aber immer die Gesamtsituation zu bewerten. Eine lange Betriebszugehörigkeit bei bisher tadellosem Verhalten und soziale Umstände könnten dazu führen, dass ein Gericht befindet, dass es auch mit einer Abmahnung getan wäre. Denn bei einer Kündigung gilt das Prinzip, dass sie nur dann gerechtfertigt ist, wenn andere Mittel nicht zum Erfolg führen. Und bei diesem geringen Sachwert könnte auch eine Abmahnung dafür reichen, dass der Betroffene in Zukunft die Finger davon lässt.

Noch ne Randbemerkung: wenn der Betroffene für den Betrieb wichtig ist und auch keine Personalkosten reduziert werden sollen, dann würde es den Betrieb auch nicht jucken, wenn es 100 gedruckte Seiten gewesen wären. Man legt sich das oft so aus, wie es dem Betrieb in den Kram passt.

Ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann mir nicht vorstellen, dass diese Kündigung als rechtmäßig erachtet werden wird. Denn die Rechtssprechung bezüglich geklautes Brötchen etc. hat sich durch den Fall "Emely" deutlich gewandelt. Auch die Kündigung wegen Aufladen des Mobiltelefons wurde als rechtswidrig verworfen.Im Zweifel auf jeden Fall klagen, schon wegen der sonst unweigerlich eintretenden Sperrfrist.

Das kommt darauf an wie das bis jetzt gehandhabt wurde. Gibt es ein ausdrückliches Verbot oder wurde kopieren von Privatpapieren bisher geduldet? Habt ihr einen Betriebsrat? Gibt es sonstige Anweisungen/Verbote für den privaten Gebrauch von Telefon, Internet, Gaxgerät oder Kopierer?

Hallo, es ist leider so, dass der Arbeitgeber dir kündigen kann auf der Grundlage §626 BGB( Vertrauensbruch) Halte es jedoch für unangemessen, aber falls er dich im Visier hat?

Streng genommen fällt das unter "Diebstahl" und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.