Kann ich wegen Krankheit, fristlos gekündigt werden (unbefristeter Vertrag)?

10 Antworten

Nein - wegen Krankheit kannst du gar nicht gekündigt werden. Nur für unentschuldigtes Fehlen (3 Tage rückwirkend kannst du noch das Attest einreichen)

Immer wieder diese Irrtümer. Du kannst auch bei einer akuten Erkrankung mit AU und auch wegen einer Erkrankung gekündigt werden.

Bitte den Link lesen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1

@Griesuh

Die AU ist noch ein spezieller Fall, weil der Arbeitnehmer keine Chance mehr hat, den Vertrag mit dem Arbeitgeber zu erfüllen.

Das tangiert den normalen Kündigungsschutz im Krankheitsfall nicht, sondern man würde vom Arbeitgeber verlangen, jemanden zu bezahlen, der nie wieder für ihn Leistung erbringen kann.

Das ist aber nicht mehr nur die Krankheit, das ist die Arbeitsunfähigkeit.

Daher bleibt die Aussage richtig: Nur wegen einer Krankheit kann man nicht gekündigt werden, wenn die Atteste vorliegen. Eine Chronische Krankheit liegt laut Fragesteller ja nicht vor, sondern nur eine längere Ausfallzeit.

@valvaris

@ valvaris:

Die AU ist noch ein spezieller Fall, weil der Arbeitnehmer keine Chance mehr hat, den Vertrag mit dem Arbeitgeber zu erfüllen.

Du verwechselst da wohl die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) mit der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit!

Nur wegen einer Krankheit kann man nicht gekündigt werden, wenn die Atteste vorliegen.

Selbstverständlich ist das möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

> sehr häufige Kurzerkrankungen, > Langzeiterkrankung, > negative Gesundheitsprognose, > keine Möglichkeit zur krankengerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes, > keine Möglichkeit zur Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz, > keine Möglichkeit zur zumutbaren Umschulung, > wirtschaftliche/finanzielle, organisatorische, personelle Unzumutbarkeit für eine Weiterbeschäftigung.

Nein - wegen Krankheit kannst du gar nicht gekündigt werden

Diese Aussage ist falsch. Krankheit kann sehr wohl ein zulässiger Kündigungsgrund sein! Allerdings wohl nicht in diesem Fall.

Auch wenn einige Antworten hier das Gegenteil behaupten: Auch Krankheit kann ein zulässiger Kündigungsgrund sein. Allerdings sind die Voraussetzungen vom Gesetzgeber sehr hoch angesetzt. Und da die bei dir nicht erfüllt sind, spare ich mit hier die Aufzählung.

Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären, wäre eine fristlose Kündigung nicht zulässig - jedenfalls nicht, solange du deine AU's immer rechtzeitig abgibst.

Ja, man kann auch bei bestehender Erkrankung  und auch wegen einer Erkrankung gekündigt werden.

Bei letzerm bestehen jedoch sehr eng ausglegte Voraussetzungen.

Zum einen Zählt dazu, wenn absehbar ist, dass auf Grund der Erkrankung auch in Zukunft die Arbeitsleistung auf Grund der Erkrankung, nicht mehr erbracht werden kann.

Eine fristlose Kündigung ist hier nicht angebracht.

Lese dazu auch einmal diesen Link:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1

Fristlos nicht, fristgerecht und mit einer haltbaren Begründung, wozu z.B. auch die dauerhafte nicht-Eignung für den ausgeübten Beruf zählt, aber ggf.schon.

Fristlos kann er dich nicht kündigen. Auch bei Krankheit nicht. Es muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.