Wenn der Chef mich beleidigt?

7 Antworten

Die Beleidigung und die Arbeitsverweigerung sind zwei verschiedene Dinge. Das eine könnte arbeitsrechtlich relevant sein, das andere zivilrechtlich. Also nicht nach Hause gehen, sondern klagen.

In § 185 Strafgesetzbuch (StGB) ist die Beleidigung geregelt. Dort heißt es: ... Neben rein verbalen Äußerungen kann der Tatbestand und so das zivilrechtliche Schmerzensgeld einer Beleidigung auch dann erfüllt bzw. begründet werden, wenn bestimmte Gesten jemanden herabwürdigen.

Danach wird er extrem angepisst sein und dich mobben, aber auch da schützt dich das Gesetz. Er könnte Vorwände erfinden, um dir kündigen zu können, aber auch da schützt dich das Gesetz. Das alles würde ich aber nur machen, wenn die Kollegen hinter mir stehen. Man kann nämlich auch einen Vorgesetzten raus ekeln. Natürlich nicht, wenn ihm die Firma gehört. Dann kannst du nur kündigen.

Stehst du schon im Berufsleben?

Erfahrungsgemäß erbringen Mitarbeiter, die gut behandelt werden und sich mit dem Betrieb identifizieren können, mehr Arbeitsleistung, und sind nachweisbar weniger krank.

Angestellte, die in einem schlechten Arbeitsklima nur kritisiert, bevormundet und gegängelt werden, haben wenig Freude an ihrer Arbeit und verlassen das Unternehmen, sobald sich eine berufliche Alternative bietet.

Wer mal verschläft und weiß, welcher Ärger ihn auch bereits für wenige Minuten zu spät kommen erwartet, erspart sich diesen Stress und geht zum Arzt. Die Folge: Mindestens einen Tag krank geschrieben. In der Regel jedoch 2-3 Tage.

Unterm Strich tun sich Arbeitgeber, die ständig und an allem etwas auszusetzen haben, keinen Gefallen. Im Gegenteil. Bezogen auf den betrieblichen Erfolg bedeutet ein schlechtes Arbeitsklima auch ein finanzieller Verlust, der nicht selten durch niedrige Löhne ausgeglichen wird.

Beleidigung am Arbeitsplatz lässt sich in der Regel kaum beweisen. Landet die Sache tatsächlich vorm Arbeitsgericht, wird es kaum Zeugen aus der Belegschaft geben.

Am ändert wird ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis festgestellt und es kommt zu einem Vergleich. Insbesondere bei kleineren Betrieben ist die Weiterbeschäftigung ausgeschlossen.

Arbeitnehmer, die ihre Weiterbeschäftigung erfolgreich erstritten haben, werden nicht selten noch schlechter behandelt als vorher und kündigen früher oder später von sich aus.

Fazit: Man muss und soll sich nicht alles gefallen lassen. Im Wiederholungsfall wäre eine rechtliche Beratung durch den Betriebsrat, bzw. der Gewerkschaft zu empfehlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Versuche erst einmal Abstand zu gewinnen und Ordnung in die Sache zu bringen. In so einer akuten Konfliktsituation ist es immer ratsam sich nicht auf einen Machtkampf einzulassen.

Die Sache auf sich beruhen lassen würde ich nicht. Jedoch würde ich erst mit zeitlichen Abstand (nach dem sich die Gemüter beruhigt haben) reagieren. In der Situation klar zu machen, dass du das nicht in Ordnung findest ist natürlich Ok - aber du solltest dabei freundlich bleiben und keine Verweigerungshaltung annehmen.

Wenn der Chef im Nachgang kein Einsehen hat, wäre es angebracht die eigenen Optionen zu checken. Am Ende bleibst du so Gestalter in der Situation und machst dich weder zum Spielball deines Chefes noch deiner Emotionen.

Wen der Chef einen beleidigt kannst du nicht aufhören zu Arbeiten wen du die stelle behalten willst das geht erst wen er dich dauernd mobbt! Oder Sexuell belästig! Dan geht man sofort zu Polizei oder besser noch man ruft sie her!

Was geht ist das du ihn anzeigst!

Wer so mit seinen angestellten umgeht der Wird keine angestellte haben die Bereit sind Überstunden zu machen oder sich nicht krankschreiben zu lassen wen sie was haben egal was und wie leicht! Also idea um eine Firma in die Pleitte zu Treiben ist so ein Verhalten!

Wen das nicht der Eigentümer ist und der jenieg der sich immer so verhält dan geht man zum Betriebsrat und zum Vorgesetzen desjeniegen!

Jap kann er da er am Längeren Hebel sitzt und du Arbeitsverweigerung begehst.

Wenn dann musst du durchbeissen und ihn dann beim Betriebsrat oder so melden.