AU Bescheinigung an Berufsschultagen?
Hallo, ich mache eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Habe Montags und Dienstag Berufsschule und war Gestern und Vorgestern nicht dort, weil ich über's Wochenende erkrankt bin. Heute war ich auf der Arbeit, weil es mir einigermaßen besser ging.
Jetzt ist es so, auf der Fachoberschule war es so, das ich mich selbst entschuldigen konnte wenn wir keine Arbeit geschrieben haben, da ich volljährig bin. Wie ist das eigentlich in einer Ausbildung, ich bin da noch gar nicht drüber aufgeklärt wortden, bin seit 6 Monaten in der Ausbildung. Ich bin davon ausgegangen das ich wenn ich in der Schule fehle, auch dann nur eine AU brauche, wenn wir arbeiten schreiben. Und mich quasi sonst, selber entschuldigen kann. Und das wenn ich auf der Arbeit fehle, ich ganz klar ne AU brauche. Ich meine dass das mein Lehrer mal so am Schulanfang erwähnt hat.
Jetzt meinte mein Chef heute aber so auf der Arbeit, wo ich denn Gestern und Vorgestern sei. Und ich habe gesagt das ich Krank war. Und er meinte warum ich mich nicht abgemeldet hätte. Ich habe mich abgemeldet aber natürlich nur in der Schule. Habe mich sonst an Schultagen nie im Betrieb abgemeldet. Jetzt war ich natürlich nicht beim Arzt, weil ich dachte ich brauche keine AU und weil ich wusste welche Medikamente ich nehmen muss. Da meinte mein Chef wenn ich keine AU habe wird er mir die 2 Tage vom Urlaub abziehen.
Wie sieht das denn jetzt aus?
MFG
9 Antworten
Wenn Dein Arzt Dich kennt, macht er Dir auch jetzt noch eine AU, er weiss ja, dass Du nicht einfach auf Krank machst, wenn es nicht so ist!
Also, ich würde ihn mal anrufen, ob er Dir das noch machen würde, ich denke, er ist auch nicht böse, wenn man nicht wegen einer kleinen GRippe zu ihm kommt!
Mein Hausarzt würde sowas machen!
Alles Gute! L.G.Elizza
Dein Arbeitgeber ist nicht die Schule. Deshalb musst du deine Arbeitsunfähigkeit in jedem Falle immer deinem Arbeitgeber mitteilen und nachweisen (durch eine AU). Dass die Schule an Berufsschultagen natürlich auch informiert werden muss, sollte doch selbstverständlich sein! Hast du keine Eltern, die dir sowas erklären? Du kannst froh sein, dass dein Arbeitgeber dir nur Urlaub abziehen will und dir nicht gleich eine Abmahnung erteilt.
JA das ist mir bekannt, habe jetzt auch noch eine nachträglich ausgestelle AU von meinem Arzt bekommen (einmalige Ausnahme). Heute habe ich die meinem Chef überreicht. Es ist ja quasi der 4.te Tag. Und er meinte, das man mir wohl 2 Tage Urlaub abziehen wird, für die Tage, die ich nicht in der Berufsschule war. Darf er das rechtlich? Denn er meinte, das es Probleme gibt weil die AU nachträglich ausgestellt ist. MfG
Sprich nochmal in Ruhe mit jemandem, der die Ausbildung leitet und / oder der Personalabteilung. Vertragspartner dürfte ja Dein Ausbildungsbetrieb sein. Wenn es so ist, daß Du auch schon bei zwei Tagen eine Bescheinigung brauchst, (es muss irgendwo stehen), dann können sie Dich ermahnen oder ggf abmahnen.
Urlaub kann man Dir aber so oder so nicht abziehen.
Im Zweifel kommt noch der Betriebsrat in Frage.
Befindest du dich in der beruflichen Ausbildung und erkrankst hast du sofort deinen Arbeitgeber und der Schule es mitzuteilen, dein Arbeitgeber kann ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest verlangen, da du ohne Entschuldigung gefehlt hast würde ich die 2 Tage abschreiben und das nächste mal mich abmelden