Abmahnung ohne Arbeitsvertrag möglich?
Nehmen wir mal an eine Person arbeitet in einem eher kleinerem Betrieb (4 Mitarbeiter + Chef). Der Chef hält von Arbeitsverträgen nicht viel. Meldet demnach die Mitarbeiter ganz normal an und stellt auch Lohnzettel aus. Im Grunde der ganz normale Standard. Aber nehmen wir mal an ein Mitarbeiter bekommt eine Abmahnung (Grund: erst einmal egal) Wie verhält sich das zum Arbeitsschutzgesetz? Eigentlich darf der Chef doch nicht Abmahnen, da ja eigentlich keine Schriftliche Beitrittserklärung (Arbeitsvertrag) vorhanden ist. Oder darf der Chef (trotz seiner Faulheit einen Arbeitsvertrag zu schreiben) das volle Gesetzt gegenüber seiner Mitarbeiter anwenden?
Freue mich auf Antworten.
Weitere Details Es handelt sich nicht um schwarz Arbeit. es ist alle ganz normal angemeldet und auch bei der Agentur für Arbeit eingereicht wurden. Nur eben der Arbeitsvertrag nicht. Selbst die Mitarbeiter der Agentur halten es nicht für ungewöhnlich.
4 Antworten
Eigentlich darf der Chef doch nicht Abmahnen, da ja eigentlich keine Schriftliche Beitrittserklärung (Arbeitsvertrag) vorhanden ist.
Unsinn.
Natürlich entsteht ein Arbeitsvertrag (hier ein mündlicher) mit der ersten Minute, in der Du für das Unternehmen arbeitest.
Für diesen Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Selbstverständlich ist eine Abmahnung zulässig, wenn ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters vorliegt.
Das reicht mir, danke!!
Der Arbeitgeber darf selbstverständlich auch abmahnen, wenn der Arbeitsvertrag lediglich mündlich geschlossen wurde. Es gibt keinerlei Vorschrift, welche einen schriftlichen Arbeitsvertrag nötig machen würde.
man muss keinen schriftlichen arbeitsvertrag haben. ich habe auch schon 3 monate zur probe gearbeitet, ohne es schriftlich zu haben.
und abmahnungen darf er da genauso auspsrechen
es gelten auch mündliche arbeitsverträge.