Abmahnung ohne Arbeitsvertrag möglich?

4 Antworten

Eigentlich darf der Chef doch nicht Abmahnen, da ja eigentlich keine Schriftliche Beitrittserklärung (Arbeitsvertrag) vorhanden ist.

Unsinn.

Natürlich entsteht ein Arbeitsvertrag (hier ein mündlicher) mit der ersten Minute, in der Du für das Unternehmen arbeitest.

Für diesen Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Selbstverständlich ist eine Abmahnung zulässig, wenn ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters vorliegt.

Das reicht mir, danke!!

Der Arbeitgeber darf selbstverständlich auch abmahnen, wenn der Arbeitsvertrag lediglich mündlich geschlossen wurde. Es gibt keinerlei Vorschrift, welche einen schriftlichen Arbeitsvertrag nötig machen würde.

man muss keinen schriftlichen arbeitsvertrag haben. ich habe auch schon 3 monate zur probe gearbeitet, ohne es schriftlich zu haben.

und abmahnungen darf er da genauso auspsrechen

es gelten auch mündliche arbeitsverträge.