Welcher Vorname auf dem Personalausweis (Aussiedler)?

2 Antworten

Ich würde dir empfehlen, mit deinem abgelaufenen Bundespersonalausweis das zuständige Standesamt aufzusuchen und das Problem darlegen.

In der Regel sind die ja zuständig, wenn es um Namensänderungen geht und werden - allein vor dem Hintergrund, dass Du deinen Vornamen in der Vergangenheit in der Form bereits geführt hast - dir sicherlich unbürokratisch helfen können.

PS. Habe gerade gegoogelt und bin auf folgenden Bericht des Servicesportals von Baden-Würtemberg gestoßen:

https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Namenserklaerung+von+Spaetaussiedlern-5001471-lebenslage-0

Wenn Du den Suchbegriff "Aussiedler Namensändeurng" googelst, werden weitere Hinweise diverser Kommunen aufgezeigt.

Ich war in einer ähnlichen Situation, auch wenn nicht in derselben. Der Problemkern war aber derselbe.

Ich erzähle einfach mal, wie es bei mir war.

Ich und meine Frau haben zwei Staatsbürgerschaften. Die deutsche und die russische.

Als unsere erste Tochter zur Welt kam, wurde sie mit ihrer Geburt ebenso die Staatsangehörige beider Staaten.

In Deutschland wurde ihre Geburt registriert und die Anmeldung verlief soweit problemlos. Probleme gab es erst, als ich die Geburt der Tochter beim russischen Konsulat in Bonn registrieren und einen Pass für sie beantragen wollte. Man verweigerte mir dort die Anmeldung, weil der eingedeutschte Vorname des Kindsvaters (also mich) nicht identisch mit dem Vornamen im russischen Pass war. Man verlangte von mir eine Bescheinigung über Namensänderung, weil mein Vorname ja geändert und der Vatersnahme gelöscht wurde. Also ging ich mit meinem Anliegen zum meinem örtlichen Standesamt. Dort verweigerte man mir die Herausgabe einer solchen Bescheinigung mit der Begründung, dass mein Vorname nicht dort geändert wurde, sondern im Standesamt in Ramstein-Miesenbach, unserem ersten Wohnort nach dem Erstaufnahmelager. Also kontaktierte ich das Standesamt in Ramstein-Miesenbach. Zum meinem Glück war die Standesbeamtin, welche meinen Namen damals änderte noch da und stand kurz vor ihrer Pansionierung.

Sie teilte mir mit, dass damals mein Name im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geändert werden durfte, und zwar ohne einer speziellen Namenserklärung nach §94 des Bundesvertriebenengesetzes. Sie versicherte mir, dass das Standesamt in Speyer mir eine solche Bescheinigung ausstellen muss. Also ging ich erneut zum Standesamt in Speyer. Dort war die zuständige Beamtin einer anderen Meinung und verwies mich erneut nach Ramstein-Miesenbach. So ging es dann einige Zeit hin und her.

Letztendlich bot mir die Standesbeamtin eine gesonderte Lösung an. Ich durfte meine Namenserklärung im Standesamt Speyer machen im somit meinen Namen, welchen ich bereits seit fast einem...

sumi79  30.01.2019, 16:46

Vierteljahrundert verwende zu legalisieren. Das Angebot nahm ich an und bekam im Anschluss die benötigte Bescheinigung. Allerdings mit dem aktuellen Datum.

Zum Glück hatte das russische Konsulat kein Problem damit und die Anmeldung der Geburt meiner Tochte erfolgte recht stressfrei.

Ich weiss jetzt nicht recht was ich dir raten soll.

Vielleicht versuchst du es für den Anfang mal bei deinem örtlichen Standesamt. Fakt ist aber, dass du eine Bescheinigung über die Namensänderung in Verbindung mit deiner Übersetzten Geburtsurkunde benötigst. Nur so kommst du an deinen neuen Personalausweis.