Kann ich als Ausländer einen Personalausweis beantragen?

9 Antworten

Sollte man nicht wissen das man ALS AUSLÄNDER ganz logischerweise KEINEN DEUTSCHEN Ausweis beantragen kann?

Erst wenn Du einen Antrag auf Änderung der Staatsbürgerschaft stellst wirst Du im Anschluss wenn Du dann ´Deutscher bist einen beantragen...

Also um hier mal den Dumfug und das Gemisch was hier wieder von halbwissenden verbreitet wird etwas zu lichten:

Fangen wir mit der Frage an Einen deutschen Perso können nur Deutsche beantragen. Also kannst du das zur Zeit nicht.

Wie wirst du Deutsch? Du musst eine bestimmte Zeit rechtmäßig in D. sein, einen passenden Aufenthaltstitel haben (manche nennen das Status), einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse, darfst nicht vorbestraft sein und musst kenntnisse der Rechtsordnung haben. Und du must deine bisherige Sta aufgeben.

Das ist der Grundsatz und für alles gibt es Ausnahmen.

Aufenthaltszeit 6 Jahre da wäre ne Einbürgerung möglich mit passendem Aufenthaltstitel und keine Duldungszeiten, keine Vorstrafen, nachhaltig gesicherter Lebensunterhalt (60 Monate Rentenversicherungszeiten, eventuell durch eltern oder bundeslandspezifisch geregelt), und wichtig für diese Regelung musst du Flüchtling sein. Auch 6 Jahre wie vor aber Lebensunterhalt egal, Flüchtling egal aber dafür erweiterter Sekundarábschluß I und nicht mal ne Ordnungswidrigkeit. Nennt sich besondere Integration.

7 Jahre zusatzvoraussetzung erfolgreicher Integrationskurs

Geh einfach zu deiner Einbürgerungsbehörde (stadtverwaltung oder Kreis/Landratsamtsverwaltung)

Zu dem Unfug von Hacker: Das worüber er hier schreiubt sind Optionsdeutsche das heißt hier in Deutschland nach dem 01012000 geborene Kinder von ausländern wo die Eltern bestimmte voraussetzungen erfüllen. Hat mit dir also nichts zu tun

gehe halt zum einwohnermeldeamt und beantrage den perso - so kann dort geklört werden, ob du die deutsche staatsbürgerschaft und swomit anspruch auf einen perso hast - und wenn noch keine deutsche staatsbürgerschaft, dann werden die dir erklären, was tu tun musst, um diese erlangen zu klönnen, lg

Mit 18 musst Du Dich entscheiden, ob Du die dt. oder die Staatsangehörigkeit Deines Geburtslandes möchtest. Solltest Du Deutscher werden wollen, musst Du zum ersten die Angehörigkeit zu Aserbaidschan an dieses Land zurückgeben und bestimme Vorraussetzungen erfüllen um die dt. zu bekommen.

Danach sollte der Erhalt des Persos kein Problem mehr sein. =)

Hacker48  09.09.2011, 13:32

*bestimmte *Voraussetzungen

Tibettaxi  09.09.2011, 17:15

unfug hat mit fragesteller nichts zu tun weil Geburt muss in D gewesen sein (+weiteres)

Hacker48  09.09.2011, 17:25
@Tibettaxi

Ich sagte ja ... "bestimmte" Voraussetzungen. Wo ist das Problem?

Hacker48  09.09.2011, 17:39
@Hacker48

Ansonsten hast Du natürlich Recht - also mit Deinem letzten Satz. =)

das kommt ganz darauf an, welchen status du hast

MottiKarotti37  09.09.2011, 13:27

Quatsch? Was soll das denn für ein Status sein???

snugata  09.09.2011, 13:32
@MottiKarotti37

es geht hier um den status bei der ausländerbehörde :)

zum anderen muss er erst einmal deutscher staatsangehöriger sein..

lg :)

Hacker48  09.09.2011, 13:34
@MottiKarotti37

Na ja man muss ja eine gewisse Zeit da sein und sollte nicht unbedingt an diversen Terroranschlägen beteiligt gewesen sein ... ^^

MottiKarotti37  09.09.2011, 15:10
@snugata

Ja... aber ich versteh dennoch nicht welchen STATUS man auf einer Ausländerbehörde überhaupt haben kann??? Und was das mit einem DEUTSCHEN PASS zutun haben soll...

snugata  09.09.2011, 15:21
@MottiKarotti37

"Aufenthaltsgenehmigung-EG" (für Ausländer aus Staaten der Europäischen Gemeinschaft), - verschiedenen Formen der "Aufenthaltsgenehmigung" für Nicht-EG-Staatsangehörige (Normalfall), -, - "Duldung" (bei eigentlich abzuschiebenden Ausländerinnen und Ausländern), - "Aufenthaltsgestattung" (für Asylsuchende), - "Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmiggung", - "Heimatloser Ausländer" (siehe bei Flüchtlinge). Diese Bezeichnungen nennt man Status (oder "Titel"), der bei der Registrierung von Ausländern im AZR vergeben werden. Besitzt ein Ausländer einen Status (Titel) oder hat einen solchen beantragt, so hält er sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf.

ich weiß, dass es für gus-bürger sonderreglungen gibt, kenne diese aber nicht im detail.

lg :)

Tibettaxi  09.09.2011, 17:19
@snugata

Die verschiedenen Aufenthaltstieztel füllen seit der Vereinfachung 2005 etwa 3 Din A 4 seiten.

Lies einfach in deinem Pass nach, da steht ein Paragrasp und dann kann man dir was dazu sagen

Tibettaxi  09.09.2011, 17:19
@Hacker48

Guter Ansatz :-) Besser als der andere Versuch :-)