Welchen Antrag zuerst beantragen Wohngeld/Kinderzuschlag

4 Antworten

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Du kannst das alles gleichzeitig stellen,das wird genau so untereinander durch einen Erstattungsantrag verrechnet !

Wenn du nur ca.100 € weniger ALG - 1 bekommst,als euch ALG - 2 zusteht,würdest du nur deine 30 € Versicherungspauschale von deinem ALG - 1 abgezogen bekommen,wenn du keine Nebentätigkeit ausübst.

Dann hättest du also nur 30 € mehr als jetzt.

Du darfst aber nicht nur das sehen,was du vom Jobcenter als Aufstockung zu eurem Bedarf bekommen hast,du musst euren gesamten Bedarf laut SGB - ll rechnen,denn auch Kindergeld,Unterhalt / Unterhaltsvorschuss,wird vom Jobcenter ja als Einkommen angerechnet und von euren Leistungsanspruch abgezogen.

Euer Bedarf liegt ja bei :

  • 391 € Regelsatz du
  • wenn Alleinerziehend und Kind bis 7 Jahre,dann kommt ja noch mal ca.140 € ( 36 % deines Regelsatzes ) als Alleinerziehenden Mehrbedarf dazu.
  • Regelsatz Kind min.229 € ( bis 5 ab 6 sind es dann 261 € )
  • und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Das addiert ergibt euren Bedarf laut SGB - ll und davon musst du min.80 % an ALG - 1 bekommen,sonst wird dich das Wohngeldamt zurück ans Jobcenter verweisen,weil euer Bedarf mit dem Wohngeld und ggf.Kinderzuschlag nicht gedeckt ist.

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 13:38

bin verheiratet und haben ne2 j tochter.hatte bisher kein alg1 und kein wohngeld.Ich bekomme 353x2 plus 229euro =935 plus die volle Miete (telefonisch wurde mir das schon mitgeteilt. ich denke der bescheid kommt morgen nach...alg1 und alg2 berechnung haben sich quasi überschnitten...sollte ja von beiden Ämtern aus beides beantragen,damit ich nachher nicht ohne was dasteh

isomatte  30.03.2014, 14:13
@melo81

Das mit der doppelten Antragstellung ist ja auch richtig !

Dein Mann hat wohl kein Einkommen ? Denn das würde nach dem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen auf deinen oben genannten Bedarf angerechnet,genau so wie dein ALG - 1 ( minus diese 30 € Pauschal ) und das Kindergeld,welches auf den Bedarf des Kindes angerechnet würde.

Wenn dein Mann also kein Einkommen hätte,müsstest du 935 € an Regelsätzen + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung addieren und davon musst du dann min.80 % eigenes Einkommen haben,sonst verweist dich das Wohngeldamt zurück ans Jobcenter.

Da du mit der Zahlung des Wohngeldes + ggf. Kinderzuschlag den Bedarf laut SGB - ll nicht abdecken könntest.

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 14:30
@isomatte

so mal kurz nen dreisatz nachgeschlagen.sorry...ahhh ich komme auf 79,37% ALg1(Einkommen) und mit kindergeld sind es über 80%....das wird doch wohl nicht an dem 0,5 % scheitern dass ich endlich vom Bezug loskomme

isomatte  30.03.2014, 14:47
@melo81

Wenn das wirklich so sein sollte,dann wird es wohl keine Probleme geben !

Da musst du aber vorher ganz gut verdient haben,wenn dein ALG - 1 so hoch ist.

Ich hatte nämlich von 2012 - 2013 eine Teilhabe am Arbeitsleben,die durch die RV - getragen wurde. Da habe ich den erhöhten Satz von 68 % meines ALG - 1 Anspruchs bekommen und das wurde nach dem geltenden Bau -Tarif berechnet,da habe ich 1100 € Netto bekommen und wie ja allgemein bekannt ist,verdient man auf dem Bau nicht gerade schlecht.

Deshalb die Frage nach dem guten Einkommen !

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 14:53
@isomatte

ach wer mathe kann hat es nun eh schon raus ... ich bekomme 1131 euro ALG1 ...das ist ein fiktives Einkommen, weil mein letztes Einkommen schon so lange her ist (Kindererziehung) Sprich ich bin in eine Qualifizierungstufe 3 eingestuft worden und in der bekommt man 1131 Euro pauschal...mit 184 kindergeld komme ich auf 1315 euro.selbst damit würde ich schon halbwegs klar kommen. Wenn da jetzt noch Wohngeld dazu käme und Kinderzuschuss hätte ich mehr als ALG2...

isomatte  30.03.2014, 15:22
@melo81

Natürlich hätte ich das anhand deiner Angaben ausrechnen können,aber ich dachte du hast das mit dem Bedarf und der Anrechnung bzw.den min.Einkommen von 80 % nicht richtig verstanden !

Also wenn der Regelsatzbedarf bei 2 x 353 € + 229 € liegt,sind das 935 €.

  • 1315 € - 935 € Regelsatz = 380 € für Unterkunft und Heizung.
  • 380 € : 10 = 38 € = 10 %
  • 38 € x 8 = 304 €

Es würde also schon reichen,wenn du 935 € + 304 € = 1239 € hättest um Anspruch zu haben !

isomatte  30.03.2014, 18:34
@isomatte

Habe gemerkt,das die Rechnung nicht stimmen kann,da ich deine Kosten für Unterkunft und Heizung gar nicht kenne !

Aber wenn du bzw.ihr nicht mehr als ca.700 € zahlen müsst ( kommt auf die Region an,was als angemessen für euch gilt ) würde der gesamte Bedarf bei ca.1650 € liegen.

Davon 10 % sind 165 € x 8 = 1320 € = 80 % !!!

Eure warm Miete könnte also theoretisch etwa 700 € betragen,damit die Voraussetzung noch erfüllt wäre.

Bitte um Verzeihung

Gruß

isomatte

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 22:28
@isomatte

Warmmiete ist 490. Ich hätte dich gerne noch was gefragt, aber ich weiß nicht wie das geht. Vllt ließt du es hier ja noch: Wie läuft das denn nu mit dem Erstattungsanspruch. Ich habe morgen (hoffentlich) ALG2 von März und direkt von April drauf. bekomme aber gleichzeitig rückwirkend für märz ALG1. das wird aber wohl nicht an mich überwiesen sondern direkt zur Arge...im das nächste ALG1 für April, wird dann ja aber auch wieder mit der Arge verrechnet...heißt ich lebe jetzt bis zum 31.5. von dem ALG2 Geld (März/Aprl) und bekomme mein ALG1 für Mai (welches ja am 31.5/1.6.) auf dem Konto ist dann erstmalig überwiesen.Soll ich nun April und mai von dem Geld leben? Ich muss doch von dem rückwirkenden MärzALG2 noch Schulden begleichen ...hatte ja zum 28.2. keinerlei Leistung erhalten....Und ratenzahlung geht laut sachbearbeiter nicht. Das soll mal einer verstehen...

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 22:48
@melo81

Ach was ich noch fragen will.was ist mit diesem Zuflussprinzip: wenn ich am 31.3. nun ALg2 für rückwirkend März bekomme (weil es am 28.2. nicht überwiesen wurde) und mein alg1 für märz erst am 01.4. auf mein konto einginge.darf es dann überhaupt verrechnet werden?? also klar könnte ich jetzt bis 31.5 von 2400 euro leben, aber das alg2 März ist rückwirkend für märz.da muss ich noch miete etc mit zahlen.blieb ja alles aus.ergo hätte ich nur 1200 euro für April und mai ( das das MAI -ALG ja erst am 31.5 kommt

isomatte  31.03.2014, 10:02
@melo81

Erst mal noch einmal zum Wohngeld !

Wenn ihr also 490 € warm Miete + 935 € Regelsätze habt,liegt der Bedarf bei 1425 €.

1425 € : 10 = 142,50 € = ( 10 % ) x 8 = 1140 €,was ihr benötigen würdet um Anspruch auf Wohngeld zu haben.

melo81 
Fragesteller
 31.03.2014, 10:22
@isomatte

hab alg1 1131 euro und kindergeld 184.zählt das kindergeld als Einkommen?? Sonst lieg ich 9 Euro unter der Grenze???????

isomatte  31.03.2014, 11:20
@melo81

Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes,also hast du abzüglich deiner 30 € Versicherungspauschale ein anrechenbares ALG - 1 von 1101 € + 184 € Kindergeld,machen gesamt 1285 € anrechenbares Einkommen !

Da euer Bedarf bei 1425 € liegt,inkl.Kosten für Unterkunft und Heizung,steht euch eine Aufstockung von 140 € zu.

Kann also sein,das euch das Jobcenter auffordert Wohngeld zu beantragen !

isomatte  31.03.2014, 11:54
@melo81

Es kommt dann darauf an,ab wann du Anspruch auf dein ALG - 1 hast !

Wenn du nämlich schon ab 01.03.2014 Anspruch auf ALG - 1 hast,wirst du dein ALG - 2 zwar rückwirkend für den März bekommen,aber das wird dann durch den Erstattungsantrag mit deinem Vorschuss verrechnet.

Genau so sieht es dann mit dem ALG - 2 für April aus,was du heute normalerweise auf dem Konto haben müsstes.

Wenn dem Jobcenter dein ALG - 1 Anspruch bereiz im März bekannt ist bzw.vor der ALG - 2 Anweisung für April bekannt war,wirst du nur deine volle ALG - 2 Leistung ( rückwirkend ) für März erhalten und die Aufstockung für April diese 140 €.

Das ALG - 1 für März geht dann per Erstattungsantrag ans Jobcenter.

Und ende April bzw.spätestens am 01.05.2014 bekommst du dann dein volles ALG - 1 für April gezahlt.

Du kannst also jetzt erst mal mit der rückwirkenden ALG - 2 Zahlung für März den April überbrücken und dazu kommen die 140 € Aufstockung für den April.

Dann ende April spätestens 01.05.2014 bekommst du dann das volle ALG - 1,damit kannst du Mai überbrücken + diese 140 € Aufstockung am letzten Werktag des Monats April für den Mai.

Dafür das du am 28.02.2014 keine Leistung für März bekommen hast,steht dir ja jetzt diese Nachzahlung zu. Damit sind die Schulden für März ja getilgt.

Und wenn du am 01.06.2014 das erste mal dein ALG - 1 bekommen solltest,welches für den Mai gedacht ist,bekommst du heute 2 x deine vollen ALG - 2 Sätze gezahlt,einmal rückwirkend für März und einmal im voraus für April.

Dann würdest du am letzten Werktag im April nur deine 140 € Aufstockung bekommen und am 31.05. bzw.01.06.2014 dein volles ALG - 1 für den Mai.

Wenn du kein Vermögen hast ( Schonvermögen ) so das du den Mai bis zur Zahlung des ALG - 1 bestreiten kannst,dann kannst du nur ein zinsloses Darlehn beim Jobcenter beantragen.

melo81 
Fragesteller
 31.03.2014, 12:13
@isomatte

ich lese es mir nun noch 3 mal durch ,aber genau dass ist die antwort die ich suchte.Sie sollten beim Infoservice anfangen, denn nicht mal mein SB konnte mir die frage beantworten....Am liebsten würde ich auf diese 140 Euro verzeichten und keine ALG2 leistung mehr erhalten.Ich habe den laden und seine Pflichten so satt. Das 5. Bewerbungstraining und ständig diese Spionagen aufs Konto etc. Ich gebe nun meinen Wohngeldantrag ab...Vllt bekomme ich ja doch was :-( damals hab ich mit 867 Euro Elterngeld, 184 Kindergeld noch 324 Wohngeld bekommen, bei ner Miete von 547...das waren dann 61% gegenüber H4...da wurde es bewilligt..kann doch nun nicht an 9 Euro scheitern. GAAANNNNNZ herzlichen Dank!!!!!

isomatte  31.03.2014, 12:14
@melo81

Das Zuflussprinzip kommt hier nicht zur Anwendung,weil du ja einen vorrangigen Anspruch auf ALG - 1 hast und nicht auf Sozialleistungen,was ja das ALG - 2 ist !

Würdest du jetzt angenommen berufstätig gewesen sein,dir aber noch keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben haben,so das dir nur ALG - 2 zustehen würde und du deinen letzten Lohn im März bekommen hättest,deinen Antrag auf ALG - 2 aber erst im April stellen würdest,dann ist das Einkommen nicht im Monat der Antragstellung auf dem Konto eingegangen und somit darf es nicht angerechnet werden.

Hättest du aber den Antrag bereiz im März gestellt ( der wirkt rückwirkend auf den 1.des Monats zurück ) dann hätte der Lohneingang im März angerechnet werden müssen. Dieser würde dann spätestens mit der laufenden Leistung des Folgemonats verrechnet.

Würde auch bei der Beantragung einer Rente nicht als Zufluss gerechnet,dann würde auch ein Erstattungsantrag an die RV - gestellt,ab Anspruch der Rente.

Das ganze ist zwar etwas verwirrend,aber du musst es mal so sehen,angenommen du würdest von ALG - 1 das ausläuft in ALG - 2 abrutschen,dann würdest du zwei mal Leistungen bekommen.

Dir würden dann angenommen rückwirkend für den März dein letztes ALG - 1 gezahlt und am letzten Werktag es Monats März würdest du auch die Vorauszahlung ALG - 2 für den April bekommen.

melo81 
Fragesteller
 31.03.2014, 12:14
@isomatte

Gemeint war ob Kindergeld als Einkommen bei Wohngeld zählt. denn wenn ich 1140 Euro bräuchte um WGeld zu erhalten aber nur 1131 bekomme fehlen 9euro / 0,6% bis 80% )

isomatte  31.03.2014, 12:33
@melo81

Bitte sehr !

Anspruch auf Wohngeld hast du auf jeden Fall,da du mit ALG - 1 + Kindergeld mehr als 80 % des Bedarfs laut SGB - 2 hast.

Das Jobcenter könnte euch sogar selber auffordern Wohngeld zu beantragen,weil der Anspruch bestimmt über diesen 140 € Aufstockung liegen wird.

Kannst dir mal im Internet einen Wohngeldrechner suchen und dir deinen Anspruch so in etwa kostenlos berechnen lassen,zeigt auch an,ob der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.

isomatte  31.03.2014, 12:52
@melo81

Musste erst mal nachsehen !

Wenn ich das richtig gelesen habe,zählt das Kindergeld zum Einkommen.

Erst ab einem Alter von 16 - 24 Jahren,wird Kindergeld und Einkommen bis zu 600 € jährlich nicht als Einkommen angerechnet.

Vom Einkommen können dann bis zu 1000 € an Werbungskosten geltend gemacht werden.

isomatte  31.03.2014, 17:25
@melo81

Die Arbeit könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren,wenn ich mich an die Arbeitsanweisung halten müsste,denn viele wissen schon mehr als sie einem Antragsteller sagen dürfen !

melo81 
Fragesteller
 04.04.2014, 22:00
@isomatte

So falls sich jmd damit identifizieren kann, hier mal das jetzige zwischenergebnis. Mit stehen im märz 140 Euro Alg2 zu und im April auch (eigentlich jedenMonat aber wurde nun ans Wohngeld verwiesen) da ich im März eine Barauszahlung bekam von 250 wegen Mittellosigkeit, habe ich nun nur 30 Euro bekommen. 140+140-250....Eigentlich sollte ich dann auch alg2 ausgezahlt bekommen und alg1 sollte mit dem Jobcenter verrechnet werden. Aber mein Alg1 War auf dem Konto und von ALg2 eben nur 30 Euro...So gut so richtig. Heute bekam ich von der Bundesagentur nen Brief: Das Jobcenter hat einen Erstattungsantrag gestellt und darum behalten wir Alg1 für April und Mai ein...HÄÄÄÄÄ??????? ich bekam 30 Euro Alg2...und mehr nicht. Das Jobcenter hat nen Erstattungsanspruch gestellt obwohl es nix zu erstatten gibt. nun stellt das Jobcenter die Leistung ein, weil ich ja alg1 bekommen soll und die Agentur stellt es ein, weil es vom Jobcenter so gewünscht ist. Ist das ein grund um in Widerspruch zu gehen???? Isomatte ?? Hallo,sind sie da??? Liebschau

isomatte  05.04.2014, 06:19
@melo81

Ich würde da erst einmal die kostenlose Hotline anrufen und versuchen das da zu klären,das hat sich mit Sicherheit überschnitten !

Du hast also dein ALG - 1 rückwirkend für März erhalten und da du einen Anspruch auf 140 € Aufstockung pro Monat hast,du aber schon diese Barauszahlung von 250 € wegen Mittellosigkeit bekommen hast,wurden dir jetzt nur diese 30 € ALG - 2 Aufstockung als Vorleistung für April gezahlt.

Da das Jobcenter aber deinen ALG - 1 Anspruch wahrscheinlich nicht kannte ( woher auch ) ist es ganz normal,das ein Erstattungsantrag gestellt wird.

Die Agentur für Arbeit hat aber keine Ahnung,wie hoch der Vorschuss vom Jobcenter war,um nun einer Überzahlung deines ALG - 1 vorzubeugen,hat dir die Agentur für Arbeit das Einbehalten deines ALG - 1 für April und Mai angekündigt.

Wenn es also jetzt schon keinen Grund mehr zur Erstattung gibt,wirst du auch dein ALG - 1 rückwirkend für April erhalten,für Mai dann natürlich auch,wenn der Anspruch noch besteht.

Also ruf erst mal beim Jobcenter an und sage denen,das dir die Agentur für Arbeit durch den Erstattungsantrag die April und Mai Leistungen erst mal nicht zahlen will und das sich das Jobcenter mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen soll, um das zu klären,weil es keinen Grund mehr zur Erstattung und somit auch keinen für die Einbehaltung der Leistungen gibt.

Sollte das dann keinen Erfolg haben,kannst du immer noch einen Widerspruch einlegen,hast ja 4 Wochen Zeit um das zu tun.

Du kannst problemlos alle Anträge auf einmal stellen. Es ist Sache der Ämter, das hinterher untereinander zu klären. Wird in Erwartung anderer Leistungen ein Antrag nicht gestellt, kann dieser sogar rückwirkend gestellt werden, wenn die anderen Leistungen am Ende nicht bewilligt werden.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/43.html

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 11:30

ok danke,dann mache ich das jetzt. Mich hat der Satz auf dem Antrag Kinderzuschlag so erschrocken Bitte beachten Sie, dass ggf. ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte; bei einer späteren A n- tragstellung auf Wohngeld können rückwirkende Ansprüche möglicherweise verloren gehen!!

Welchen Antrag soll ich denn nun ausfüllen, den ganz normalen oder den Kizuschlagantrag bei alg2 bezug.Sorry bin echt überfordert

skyfly71  30.03.2014, 11:37
@melo81

Bei solchen Grenzfällen kannst Du schlicht erst mal ALLE Anträge ausfüllen. Ablehnen werden das dann schon andere Leute für Dich, das mußt Du nicht schon selbst machen ;-)

Es wird dann aber vermutlich wohl auf ALGI + Wohngeld + Kinderzuschlag hinaus laufen.

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 11:56
@skyfly71

Wissen Sie zufällig auch, wie es sich dann mit dem Mindesteinkommen beläuft.? ich brauche ja 900 Euro mindesteinkommen, aber wenn ich nun meine Riester und privaten zusatzversicherungen angebe plus die ,die dann auch noch pauschal von ALg1 bereinigt werden, habe ich dir Befürchtung dass keine 900 Euro bleiben und Kizuschlag abgelehnt wird

skyfly71  30.03.2014, 12:33
@melo81

Deine privaten Versicherungen spielen bei der Einkommensberechnung keinerlei Rolle. Das ist nur bei den Sozialversicherungen der Fall. Denn die privat abgeschlossenen Versicherungen können ja problemlos gekündigt oder ruhend gestellt werden, wenn das Geld nicht reicht.

Da ich ja nun weiß was ich an ALG1 bekomme und dies nur knapp 100 Euro weniger sind als ALG2,möchte ich nun Wohngeld beantragen.

Warum bzw. was erhoffst du dir davon?

KiZ kommt übrigens realtiv selten zum Tragen und wenn, dann ist es oft nur ein marginaler Betrag, der zudem m.w. auch nur befristet geleistet wird.

Insofern würde ih genau einen Antrag abgeben .. und zwar den auf Alg2 ... und abwarten, ob mich das JC auffordert, vorrangige Leistungen zu beantragen.

Allenfalls würde ich beim Wohngeldamt kurz vorsprechen und eine überschlagsmäßige Berechnung (ohne Antrag) durchführen lassen, um einen Wohngeldanspruch abzuschätzen.

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 13:41

ich habe bereits alg2 beantragt und gleichzeitig alg1 beantragen sollen ...nun ist beide bewilligt worden... ich möchte nun aber liebe wohngeld und kizuschlag statt aufstockendes H4 .... gründe sind unter anderem die Schikane beim Jb,Ich soll nun das 5.mal in eine Bewerbungsmassnahme, und andere lustige Sachen,die sich die Sb dort so ausgedacht haben... Ich möchte aber in meinem beruf arbeiten und dies ist auch so mit der Arbeitsvermittlerin der Agentur für arbeit so abgesprochen

isomatte  30.03.2014, 14:20
@melo81

Es kommt ja aber nicht darauf an,was du lieber möchtest,sondern was dir zusteht und wenn du die von mir genannte Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllst ( 80 % Mindesteinkommen ) hast du nun mal keine andere Wahl als eine ALG - 2 Aufstockung zu beantragen !

VirtualSelf  30.03.2014, 14:32
@melo81

Ich möchte aber in meinem beruf arbeiten und dies ist auch so mit der Arbeitsvermittlerin der Agentur für arbeit so abgesprochen.

Was hindert dich daran? Doch sicher nicht der Bezug von ergänzend Alg2 oder die Teilnahme an einer Maßnahme (der man übrigens problemlos widersprechen kann)?

Btw: Wie hoch ist denn dein Alg1, dass es nur 100€ unter der Bedarfsdeckung - Regelsatz + anteilige Miete - liegt?

da Kindergeldzuschlag auch von Agentur für Arbeit / Familienkasse kommt sollteste diesen Antrag auch gleichzeitig einreichen da sich dieser ggf auf ALG2 auswirkt denn diese Leistung kann als Einkommen mit eingerechnet werden. Alles andere wäre Sozialbetrug

melo81 
Fragesteller
 30.03.2014, 11:27

Danke für die schnelle Antwort, aber viel weiter hilft es mir dennoch nicht. Solange ich kein Geld erhalte, kann ich ja auch keinen Betrug begehen.Mir ist nun gar nicht bewusst, wie ich betrug begehen sollte, wenn ich eine Leistung noch gar nicht habe. Und wenn ich die erst beantrage und dann über alles paralelell entschieden wird, kommen da sicher eh irgendwann irgendwelche Rückzahlungsforderungen von ALG2 oder sonst wem...Hmm hat noch wer liebgemeinte ratschläge oder weiß da besser bescheid ???

newcomer  30.03.2014, 11:41
@melo81

am Besten dort bei den zuständigen Stellen einen Termin ausmachen und dort aufschlagen so dass ggf die Bearbeitungszeit verkürzt wird. Wenn du Anträge einreichst dann am Besten mit Einschreiben Rückantwort denn solche Dokumente können ab und an verloren gehen und die Behörde weiß davon nichts