Unterlagen für ALG2 Antrag

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Für den Antrag brauchst du, ausser deinem gültigen Ausweis:

  • Nachweise über Wohnkosten
  • Nachweise über Nebenkosten und Heizkosten
  • Nachweise über eventuelle Haftpflichtversicherung
  • Nachweise über die eventuelle Kfz-Versicherung
  • letzten Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Kontoauszüge aller Konten, die auf deinen Namen laufen, der letzten 3 Monate vor dem Tag, an dem du beim Amt warst
  • Sparbücher, die auf deinen Namen laufen

Weiterhin:

  • Nachweise für alles, was du an Vermögen hast (Wertgegenstände, Aktien, Firmenanteile usw.)
  • Unterlagen fürs Auto, falls vorhanden
  • Bescheid über die Einstellung vom ALG1
  • Krankenversicherungskarte

Dann musst du Verdienstbescheinigung deines Parners vorweisen, auch Vermögen wird abgefragt!!!! (Bedarfsgemeinschaft)

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080801081050AAA9lji

Vielen Dank für das goldene Sternchen, habe mich sehr gefreut!!!

Um Alg2 zu beantragen, muss du zunächst gar nichts vorlegen - nicht einmal einen Personalausweis.

Der Antrag selbst ist an keine Form gebunden und kann telefonisch, per Mail, Fax, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Dieser Antrag muss angenommen werden und der Sachbearbeiter vor Ort hat dir darüber Auskunft zu geben, welchen Unterlagen und Formulare er benötigt (das kann von Fall zu Fall schwanken).

Mögliche Formulare findest du hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Danke Dir. Nur beim letzten mal als ich da war fehlte mir etwas (glaub Ausweis) und die Olle schickte mich daraufhin wieder heim mit Zettelchen auf dem stand:

Der Antrag konnte heute leider nicht ausgestellt werden da folgende Unterlagen fehlten ( --> Personalausweis etc...)........... bitte sprechen sie am .............. wieder vor.

@Lilium91

Solange der Tag, an dem du zum ersten Mal vorgesprochen hast, als Antragsdatum vermerkt ist, ist gegen die Forderung eines Identitätsnachweises nichts einzuwenden, auch wenn die Weigerung, dir die notwendigen Unterlagen mitzugeben, - freundlich ausgedrückt - fürn Ar$ch ist.

Daher ruhig mit Zeugen hingegen, auf Aushändigung der notwendigen Antrags-Unterlagen bestehen und ruhig eine Dienstaufsichtsbeschwerde in den Raum stellen.

Du musst persönlich im Amt erscheinen und den Antrag abholen. Da steht dann auch alles drin, was du ausfüllen musst.

In jedem Fall musst du dich ausweisen können mitsamt der Meldebestätigung. Kontoauszüge von dir und deinem Freund über die letzten 3 Monate. Es ist alles ganz schrecklich!

Denke bitte daran, dass du - wenn du mit deinem Partner in einer gemeinsamen Whg lebst - eine Bedarfsgemeinschaft bildest.

Das heisst, das Einkommen deines Freundes wird (unter Abzug eines Freibetrages) voll angerechten (vom Anspuch abgezogen).

Also wenn Ihr eine Bedarfsgmeinschaft bildet, dann bekommst Du wahrscheinlich nichts, aber es muss ja wohl ALG II, heissen. Bei ALG I mußt Du zwar einen Antrag auf ALG 1 stellen, alles andere interessiert die nicht.LG

Personalausweis, Kontoauszug, Mietvertrag, Sozialversicherungnummer.Beim Erstbvesuch ist der Personalausweis ausreichend. Dann wird ein Termin vergeben mit einer Liste der benötigten Unterlagen.Ob du mit deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft bildest oder eine Wohngemeinschaft, höngt davon ab, ob ihr wirtschaftlich getrennt seid. (Eigene Konten usw.)