Umschulung, Geld vom Amt reicht nicht?

5 Antworten

Ich mache derzeit eine Umschulung. Es ist meine zweite Berufsausbildung, und ich bekomme ALG in Höhe von 560 Euro.

Und?

Hiermit sind nichtmal meine Fixkosten gedeckt. Ich habe gerade nicht einmal die nötigen Mittel um zur Schule zu gelangen.

Die zweite Berufsausbildung ist doch deine eigene Entscheidung gewesen. Wenn du dir das nicht leisten kannst, musst du sie eben aufschieben und erstmal ein entsprechendes Polster in deinem ersten Beruf respektive anderweitig aufbauen, von dem du anschließend die Ausbildung - respektive die Lebensführung - bezahlst.

Das Arbeitsamt weisst mich darauf hin Alg2 zu beantragen.

Korrekt.

Hier müsste jedoch meine Partnerin mit der ich zusammen lebe ihre Finanzen dem Sozialamt gegenüber offen legen, was für uns keine Option ist.

Dann gibt es eben auch nichts, zumindest dann nicht, wenn die Voraussetzungen für eine BG erfüllt sind. Wieso sollte hier auch der Steuerzahler einspringen für etwas, was direkt in die persönliche Lebensgestaltung fällt?

NB.: von € 560.--/mtl. ohne KdU kannst du doch sowieso nicht leben, ergo muss dich doch jetzt schon jemand unterstützen.

Wenn ihr noch kein Jahr zusammenleben würdet, dann dürfte das Jobcenter keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) unterstellen, wenn ihr euch nicht freiwillig gleich gegenseitig unterstützen wollt, dann müsste sie keine Nachweise erbringen !

Nicht nur das Jobcenter, sondern auch die Wohngeldbehörde würde Nachweise von euch beiden fordern, denn alleine würdest du mit deinen 560 € sicher das benötigte Mindesteinkommen nicht erreichen.

Wer ist denn Mieter der Wohnung ?

Wenn du das nicht wärst, dann könntest du für dich alleine eh kein Wohngeld beantragen, selbst wenn du das benötigte Mindesteinkommen hättest, denn dann wärst du noch kein Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum, dass ist aber auch eine Voraussetzung.

Als Mindesteinkommen bräuchtest du 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ), dass wären derzeit 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt + deine Warmmiete, davon dann min.80 %.

Sei froh das du die Chance auf eine Umschulung bekommen hast. Wenn dir 560€ nicht genügen hast du einige Optionen: Kosten senken, Nebenjob suchen, Umschulung beenden, ALG2 beantragen. Wenn du allerdings das Einkommen deiner Partnerin nicht angeben willst, ist das dein Problem. Dann gibt's halt auch nichts vom Steuerzahler, was ich völlig richtig finde.

Das muss sie beim Wohngeldantrag auch.

Sorry, aber das ist doch normal. Wenn dir das nicht gefällt, dann brauchst du einen Nebenjob.