Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und KDU bei ALG2?

3 Antworten

Das Wohngeld ist zwar auch eine Sozialleistung, für diese ist aber die Wohngeldbehörde deiner Stadt / Gemeinde zuständig und nicht das Jobcenter, es gelten da auch ganz andere Voraussetzungen.

Für das Wohngeld musst du schon einmal Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dann benötigst du auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder dem SGB - Xll vom Sozialamt.

Das Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss für die Miete und soll nicht deinen Lebensunterhalt abdecken.

Mal angenommen du bist Single und deine Warmmiete läge bei 426 €, dann käme min.noch der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 424 € dazu, dein Bedarf würde dann bei min.monatlich 850 € liegen, bei min.80 % Mindesteinkommen fürs Wohngeld müsstest du dann auf etwa 680 € kommen.

Wenn du z.B. eigenes Einkommen durch einen Job hast oder ALG - 1 beziehst, dann müsste der vorrangige Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dazu gibt es im Internet kostenlose Rechner.

Würdest du das benötigte Mindesteinkommen nicht erreichen bzw.den fehlenden Betrag z.B. aus Vermögen oder anderweitig decken können, dann würde dir in der Regel kein Wohngeld, sondern dann eine Aufstockung vom z.B. Jobcenter zustehen.

Außerdem müsstest du beim Wohngeld dann auch deinen Beitrag für Rundfunk selber zahlen, auch eine evtl.Nachzahlung einer BK - Abrechnung wäre dann dein Problem, bei einer ALG - 2 Aufstockung würdest du eine Befreiung bekommen und eine evtl.BK - Nachzahlung würde auf formlosen schriftlichen Antrag in der Regel übernommen.

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 17:20

Also bedeutet das nun dass Wohngeld eine zusätzliche Leistung ist, oder was genau ist das? Fällt das ALG-2 komplett weg?

Und gibt es eine gesetzlich festgelegte Frist wann man nicht mehr ALG-2-Empfänger sondern Wohngeldempfänger ist?

Oder fällt dann der Regelbedarf weg, und man hat nur ein Dach über dem Kopf?

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 17:26
@lschecker90gf

Also was genau würde sich dann ändern?

isomatte  30.07.2019, 17:48
@lschecker90gf

Wohngeld ist keine zusätzliche, sondern eine vorrangige Sozialleistung, würde dir Wohngeld zustehen und du könntest mit deinem sonstigen Einkommen + Wohngeld deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll oder SGB - Xll decken, dann würdest du kein ALG - 2 mehr vom Jobcenter oder Grundsicherung vom Sozialamt bei Altersrente / Voller dauerhafter Erwerbsminderungsrente mehr bekommen.

Wann dir Wohngeld und kein ALG - 2 mehr zustehen würde habe ich dir schon erklärt.

isomatte  30.07.2019, 17:49
@lschecker90gf

Habe ich dir doch erklärt, du müsstest deinen Beitrag für Rundfunk, eine evtl.BK - Nachzahlung usw.dann aus deinem Einkommen selber zahlen.

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 18:07
@isomatte

wird das dann monatlich ausgerechnet oder wie?

Also mus ich dann jeden Monat zum Jobcenter und Wohngeldamt?

isomatte  30.07.2019, 18:14
@lschecker90gf

Nein, das würde anhand von deinem Einkommen ermittelt und ein Bescheid erstellt, beim Wohngeld meist für 12 Monate und beim ALG - 2 bei längerem Bezug auch, am Anfang ggf.erst einmal für 6 Monate.

Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen wären dann je nach Art der Sozialleistung ( steht dann im Merkblatt / Info Material ) zu melden und nachzuweisen, dann wird ggf.neu berechnet, zumindest beim ALG - 2 und unterschiedlich hohem Einkommen wäre das dann immer der Fall.

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 20:06
@isomatte

wenn du über das Gesamteinkommen redest, sprechen wir dann über das Gesamteinkommen im Jahr oder über das Gesamteinkommen im Monat?

isomatte  30.07.2019, 20:11
@lschecker90gf

Beim Wohngeld von dem, was du innerhalb eines Jahres voraussichtlich an Bruttoeinkommen anhand deiner schon vorhandenen Einkommensnachweise erzielen wirst und beim ALG - 2 kommt es auf das monatlich zufließende Einkommen an.

Da müsstest du dann ggf.monatlich deine Einkommen immer anhand einer Einkommensbescheinigung ( muss vom AG - ausgefüllt werden ) und aktuellen Kontoauszügen ( wo der Zufluss und die Höhe des Einkommens zu sehen ist ) nachweisen.

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 20:38
@isomatte

Schau mal ich habe derzeit keine Einnahmequellen.
Wird das Wohngeld dann anhand einer hochrechnung der letztem Jahre berechnet?

Und man sagt doch das der Regelbedarf von einem ALG 2 Empfänger em entspreicht was eine Person mindestens haben sollte. Dann wäre das Wohngeld doch eh darunter angesiedelt und somit irgendwie nicht rechts oder?

isomatte  31.07.2019, 07:01
@lschecker90gf

Wenn du kein Einkommen hast, dann würde Wohngeld eh nicht in betracht kommen.

Sollte das der Person vom Jobcenter bekannt gewesen sein, als du diese Aussage mit dem Wohngeld bekommen hast, also das du kein Einkommen hast, dann wurde dir Blödsinn erzählt, warum habe ich dir schon erklärt.

Bevor wieder eine Nachfrage von dir kommt, weil du dann ohne Einkommen logischerweise das benötigte Mindesteinkommen gar nicht erreichen würdest.

Und Wohngeld ist auch nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht, sondern ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete.

Wahrscheinlich hast Du nur geringe oder aufstockende Leistungen.

Sollte das Wohngeld ausreichen um Deinen Bedarf zu decken, erhälst Du keine Leistungen (mehr).

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 17:26

Also ich bekomme Regelleistungen und teilweise die Miete berechnet. Da ich bei den Eltern zur Miete wohne.

Wenn ich nun wohngeld beantrage was genau ändert sich dann für mich?

isomatte  30.07.2019, 17:51
@lschecker90gf

Hast du denn einen Mietvertrag und eigenes Einkommen ?

Wenn nicht, dann würde dir eh kein Wohngeld zustehen.

Wie alt bist du denn ?

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 18:06
@isomatte

Ich bin über 21. (genaueres will ich nicht bekanntgeben)
Jobs habe ich nur gelegentlich. Also mal werde ich angenommen und dann wieder gekündigt. Wie das halt derzeit ist.
Derzeit bin ich arbeitssuchend.
Nun hat mir eine aus der Leistungsabteilung geschrieben dass ich Wohngeldbeatragen sollte. Kurz vorher ist der Weiterbewilligungsantrag gekommmen. Ich persönlich bin derzeit etwas verunsichert, da wohl auch wohngeld die Regelleistungen wegfallen lässt.

isomatte  30.07.2019, 18:21
@lschecker90gf

Wenn du bei deinen Eltern wohnst, dann musst du nicht nur über 21, sondern min.25 sein, ansonsten könntest du unabhängig vom Einkommen / Vermögen deiner Eltern gar kein ALG - 2 beziehen, weil du unter 25 mit ihnen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest, wenn du deinen Grundbedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.

Was hast du denn so im Durchschnitt monatlich an Brutto und Nettoeinkommen und was musst du an Miete an deine Eltern zahlen, hast du nun einen Mietvertrag oder nicht ?

Sobald du Wohngeld bekommen würdest, gibt es keine anderen Leistungen mehr, also ja, auch deine Regelleistung würde dann entfallen und deine Kosten für deine Miete.

lschecker90gf 
Fragesteller
 30.07.2019, 20:33
@isomatte

Also es gibt einen Mietvertrag. Ich bin auch pber 25 (weit darüber). Nur ist es so, das ich immer mal wieder in einem Job bin und dann mal wieder nicht.

Habe unterschiedliche Gesundheitliche Probleme und die Ärtze haben wohl das Problem mir das eindeutig nachzuweisen. Was genau will ich gar nicht drauf eingehen. Beim Einkommen ist das Problem nicht ob ich einen Job habe, sondern wie lange ich in der Beschäftigung bin. Unterschiedliche Gegebenheiten machen das durchführen der Arbeit enorm schwer, ich scheide dann auf Arbeitgeberwunsch (Kündigung) immer wieder aus. Nun will ich aber nicht deswegen einer systematisierten Abarbeitung von Fällen zum Opfer fallen. Habe schon genug Jobs gehabt bei denen ich dann kurz später wieder raus war. Das Ding ist folgendes; ich will nicht noch weniger als ALG 2 haben (also Regelleistung + Mietbedarf). Dann wird es echt knapp. Ist ja jetzt schon knapp. Und ich will nicht aufgrund meines "Pflichtbewusstseins" (Jobsuche, Bewerbungsgespräche und solche Sachen) weniger an Leistungen haben. Derzeit befinde ich mich in diesem Debakel. Dummer weise habe ich bis jetzt noch nichts im Internet gefunden was den Ablauf zeitlich darstellt.

ALG 1, ALG II später dann Wohngelt. Was die Voraussetzungen sind und welches Kriterium was aussscheidet.

Es erscheint mir eher so als dass die einstige Arbeitsoase in Deutschland einer rieseigen rationalisierungsmaßnahme zum Opfer gefallen ist/zum Opfer fällt. Es sind kaum noch Jobs da, die Jobs die da sind werden von Vermittlungsfirmen weitergeleitet die uneinsehbare organisatorische Gebilde haben. Zudem kommt noch der bei Helfer-Jobs (darauf bewerbe ich mich vorrangig) der Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern (welcher teilweise verständlich aber definitiv übertrieben ist).

Seit 2015 ist es eher so dass ich kaum noch Jobs hatte die länger als 3-6 Monate gehalten haben. Zwar bin ich glücklich über den Umstand dass ich in so viele unterschiedliche Bereich reinschauen durfte, aber dass einem kaum die Möglichkeit bleibt länger in einem gut bezahlten Job zu bleiben, ist kaum nachvollziehbar.

Früher dachte ich immer dass es sich um Ammenmärchen handeln würde, wenn mir Menschen über schlecht bezahlte Jobs die ständig gewecheselt haben "berichtet" haben (nun bin ich selber damit konfrontiert und ich muss echt sagen dass das Ganze echt ne Herausforderung darstellt). Mitlerweile entsteht bei mir der Eindruck dass das systematische ausnehmen von Mitarbeitern zum Alltag hier gehör. Unglaublich.

Aber naja ein wenig von Thema abgewichen.

Aber zurück zum Thema;

Welche Kriterien muss ich erfüllen damit ich sicher gehen kann das mir die Regelleistung nicht gestrichen werden. Und wenn ich in den Wohngeldbezug komme, wieviel darf ich dazu verdienen? Da es ja kuam noch möglich ist, Job zu bekommen die langfristig ausgelegt sind.

isomatte  31.07.2019, 07:29
@lschecker90gf

Wenn dir überhaupt Wohngeld zustehen würde, dann brauchst du wie gesagt außer einen Mietvertrag auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll oder SGB - Xll, dass habe ich dir schon ausführlich erklärt.

Hast du derzeit kein Einkommen, dann kannst du einen Antrag auf Wohngeld eh vergessen und weniger als ALG - 2 würdest du auch mit Wohngeld nie haben, denn dann würde ggf.dein Antrag auf Wohngeld abgelehnt und man würde dich ans Jobcenter verweisen, da du das benötigte Mindesteinkommen nicht erreichst.

Da du also derzeit kein Einkommen hast, kommt erst einmal nur ALG - 2 für dich in betracht, es sei denn du würdest die Anwartschaftszeiten fürs ALG - 1 erfüllen und könntest der Vermittlung ( nicht AU - geschrieben ) in Arbeit zur Verfügung stehen.

Du müsstest für die Erfüllung der Anwartschaftszeiten ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen können, es müssten also min.für 1 Jahr Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Würdest du dann z.B. auf min.1 Jahr kommen und Verfügbar sein, dann stünde dir für min.6 Monate ALG - 1 in Höhe von ca.60 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit zu.

Es stünde dir sonst derzeit also bei Bedürftigkeit erst einmal ALG - 2 zu, wenn du keinen ALG - 1 Anspruch hättest, aber das hätte dir das Jobcenter dann schon gesagt, dich also erst einmal aufgefordert ALG - 1 zu beantragen.

Wenn du dann aber im ALG - 2 Bezug laufend AU - geschrieben bist, dann kann und wird es sicher irgendwann passieren das dich das Jobcenter vom medizinischen Dienst begutachten lässt, sollte das nicht durch Befunde von deinen behandelnden Ärzten geklärt werden können, die würde dann der medizinische Dienst von deinen behandelnden Ärzten anfordern, wenn du sie von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden würdest.

Dann könnte die Begutachtung durch den medizinischen Dienst ggf.entfallen, dann könnte evtl.nach Aktenlage ( den Befunden ) entschieden werden ob du arbeitsfähig bist oder nicht und wenn nicht wie lange und in welchem Umfang.

Solltest du dann für längere Zeit nicht arbeitsfähig sein, dann könnte es passieren das dich das Jobcenter dann ans Sozialamt weiterleitet und du ggf.dann kein ALG - 2 sondern Grundsicherung wegen voller dauerhafter Erwerbsminderung oder bei Altersrente vom Sozialamt bekommen würdest.

Diese Leistungen entsprechen dann min.der Höhe nach dem ALG - 2, evtl.Einkommen wie Rente werden dann natürlich dementsprechend angerechnet.

... das verstehe ich nicht.

Wohngeld ist eine läppische Pauschale aus dem Wohngeldamt/Rathaus zu den Kosten der Unterkunft und die gibt es nur, wenn auch Einkommen vorhanden ist.

KdU ist eine komplette Übernahme alle Kosten dafür, dem Schröder sei gedankt.

Gute Besserung und viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung