Alg1 reicht nicht, was tun?

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Wenn es ALG 1 gibt und dieses liegt unter dem aktuellen (regionalen) ALG II-Regelsatz, steht dem Leistungsempfänger eine entsprechende Aufstockung zu! Das Wohngeld von 80 € ist ein Witz, man hätte euch dann entsprechend auf dem Amt beraten müssen. Es geht idR. auch nur Wohngeld oder ALGII.

Edit: Ergänzende ALGII-Leistungen müssen extra beantragt werden!!!

Ansonsten gebe ich den anderen hier Recht: Ganz schnell einen Job suchen und schauen, dass man wieder unabhängig vom Amt wird!

Zwei Anmerkungen:

  • Wieso ist ein Wohngeld von 80 EUR ein Witz? Mehr steht ihm unter den gegebenen Bedingungen nun einmal nicht zu. Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt sondern nur ein mehr oder weniger kleiner Zuschuss.
  • Die Aussage, "es geht idR. auch nur Wohngeld oder ALGII" ist falsch. Die Formulierung "in der Regel" bedeutet ja, es gibt auch Ausnahmen. Und NEIN, die gibt es nicht. Entweder - oder.
@TreudoofeTomate

Es ist nur finde ich komisch das man mit knapp 500-600 Euro AlG1 solang man noch keinen neuen Job gefunden hat, wobei er sein bestes versucht, auskommen muss. ALG2 ist da doch deutlich einfacher. Dort ist Miete mit drin plus 'Haushaltsgeld' Beim ALG1 wenn man zuvor nur Mindestlohn bekam sieht's mies aus. Von sagen wir einfach mal 550 Euro plus ca. 80 Euro Wohngeld 340 Euro Miete zu zahlen plus Strom, Versicherungen etc. Da bleibt kaum bis gar nichts mehr zum leben übrig. Ich meine, dafür das er nur den Mindestlohn verdient hat kann er ja nichts. Bei Menschen die beim ALG1 auf über 1000 Euro kommen 'lohnt' es sich ja wenigstens. Davon kann man eine 1 Zimmer Wohnung etc bestreiten aber nicht von knapp 600 Euro 

Für Wohngeld ist nur die Bruttokaltmiete ausschlaggebend. Was er warm zahlt und auch was er an Dritte für's Heizen entrichtet, spielt keine Rolle.

Bei einer Bruttokaltmiete von unter 300 EUR und einem Einkommen von 580 EUR kommt ein Wohngeld von 80 EUR schon hin. Wohngeld ist eben nur ein Zuschuss zum Wohnen.

.... Wohngeld ist möglich und eine Ablehnung von Hartz ohne Begründung geht nicht. Es wird ja im Bescheid sogar eine weitere Vorgehensweise vorgeschlagen.

Ich darf ergänzen, es gibt auch kein Wohngeld für 1,5 Monate (entweder ein Monat oder zwei Monate, niemals halbe). Auch da stimmt irgendetwas nicht.

@TreudoofeTomate

Er hatte für November und Dezember 86 Euro insgesammt bekommen. Im Dezember hatte er aber ab 19. Schon wieder gearbeitet. Deshalb schrieb ich 1 1/2 Monate, sorry. 

Habt ihr denn antrag auf alg2 schriftlich gestellt, habt ihr einen schriftliche Ablehnungsbescheid bekommen?

Wenn enin, sofort Antrag schriftlich stellen (gibts im Inet zum dowanload) dann könnt ihr ggf Widerspruch schreiben.

Desweiteren wurde ich mich an eine erwerblosen beratung in eurer Stadt wenden.

Hier könntest dua uch hilfe bekmmen: ww.elo-forum.org