Hallo, wie verhält es sich mit dem Zuflussprinzip von ALG1 auf ALG2, da ich Geld aus dem Monat Juli ALG1 im August bekommen habe?

3 Antworten

Da es sich um eine Nachzahlung handelt,würde dein ALG - 1 aus Juli,was du aber erst im August bekommst bzw.bekommen hast,auch auf das ALG - 1 aus August angerechnet,also addiert !

Würde bei normalem Einkommen genauso gemacht,da käme es auch nur auf den Zufluss ( Zuflussprinzip ) an.

Du kannst die Anrechnung also nur durch die Antragstellung verhindern,in dem du den Antrag erst irgendwann im September stellst,wann ist egal,weil der Antrag auf den 1.des Antragsmonats zurück greift.

Dann steht dir ab 01.09.2016 dein volles ALG - 2 zu,dass zumindest theoretisch,weil man nicht sagen kann ob du dann auch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen würdest,könntest ja angenommen über deinem so genannten Schonvermögen liegen,dann müsstest du diesen Überschuss erst mal für deinen Lebensunterhalt einsetzen.

In jedem einzelnen Monat gilt das Bedürftigkeitsprinzip- Daraus leitet sich das Zufluss-System ab.

Ein Geldzugang (egal aus welcher Quelle) bewirkt, dass du in diesem Monate weniger oder gar nicht bedürftig bist.

Wenn Du Deinen Antrag auf ALG II erst im September stellen würdest, so würde das bereits im August ausgezahlte ( Rest- ) ALG I nicht auf die ALG II-Zahlungen für September angerechnet werden. Du bekämst im September daher ALG II in voller Höhe.