Von Wohngeld zu ALG2 wechseln

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Wohngeld ist zwar vorrangig zu beantragen,wenn du aber mit dem Wohngeld deinen dir zustehenden Bedarf nach dem SGB - ll nicht abdecken kannst ( nach dem Abzug deiner dir zustehenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ) dann kannst du auch ALG - 2 beantragen !

Der Antrag auf ALG - 2,würde dann rückwirkend gelten,auf den Antrag deines Wohngeldes.

Ob dir also mehr ALG - 2 zustehen würde,kann man bei vorhandenen Angaben ganz leicht berechnen.

Lebst du alleine,dann würde dein Bedarf derzeit 391 € Regelsatz betragen + die angemessenen Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Dann müsste nur noch dein monatliches Brutto / Nettoeinkommen bekannt sein und man könnte deinen evtl.ALG - 2 Anspruch berechnen.

r Teilzeitstelle + 400-Euro-Job
@Succubus666

Ich habe zurzeit insgesamt zwischen 800,- und 850,- netto.

@Jen1978

Miete + NK ohne Strom und Wärme 302,-

Fernwärme 86,-

Strom 40,-

@Jen1978
Regelbedarf des Haushalts:391,00€Kosten für Unterkunft und Heizung*:390,00€Bedarf:781,00€abzgl. zu berücksichtigendes Einkommen:554,00€Arbeitslosengeld-II (gerundet):227,00€

das hab ich mal gerechnet.

227€

@Jen1978

Strom zahlen die nicht.

@Succubus666

Ist die Angabe Teilzeit etwa ein Brutto / Nettobetrag ?

@Jen1978

Da fehlt noch das Bruttoeinkommen,danach berechnen sich deine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll !

@Jen1978

Du hättest dann einen Bedarf laut SGB - ll von 391 € Regelsatz + 388 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( normaler Haushaltsstrom muss aus dem Regelsatz gezahlt werden ) dein gesamter Bedarf würde also 779 € betragen !

Wenn du angenommen 850 € Nettoeinkommen hast,dann müsste dein Brutto bei Teilzeit und Mini Job bei ca.950 € liegen,denn die 400 € Brutto / Netto,bekommst du ja ohne Abzüge.

Dann hättest du auf diese 950 € Brutto,nach § 11 b SGB - ll , Freibeträge von insgesamt 270 €. Einkommen ca.850 € Netto minus ca.270 € an Freibeträgen = ca.580 € anrechenbares Einkommen.

Bedarf nach dem SGB - ll sind dann 779 € minus ca.580 € anrechenbares Einkommen = ca.199 € ALG - 2 Aufstockung.

@Succubus666

Um die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu berechnen,ist nicht nur das NETTO sondern vor allem das BRUTTO wichtig !

@isomatte

Hab pro forma brutto eingegeben plus ihren nett Betrag^

genau wie du. 950 €

Blöd bin ich ja nicht ^^

@Succubus666

Und genau das darf nicht sein,es muss das Brutto und das Netto bekannt sein um den genauen ALG - 2 Anspruch berechnen zu können !

Hat sie / er nämlich nur angenommen 1 € mehr Anspruch,wenn ALG - 2 bezogen würde,dann kann man ohne Probleme von Wohngeld zu ALG - 2 wechseln.

@Succubus666

Aber.... da ihr Einkommen schwankt, muss mann 800 netto berechnen u sie muß jeden Monat Abrechnung vorlegen :)

@Succubus666

Hat ja auch keiner behauptet,würde ich mir auch nicht herausnehmen,das beurteilen zu können !

Dennoch ergibt sich ein Unterschied von fast 30 € und der kann ausschlaggebend sein,was beantragt werden muss bzw.kann.

@isomatte

@ isomatte. Du hast nicht anders gerechnet wie ich^^

enn du angenommen 850 € Nettoeinkommen hast,dann müsste dein Brutto bei Teilzeit und Mini Job bei ca.950 € liegen,denn die 400 € Brutto / Netto,bekommst du ja ohne Abzüge.
@Succubus666

825 nahm ich netto.

Abrechnungen muß sie vorlegen u wird ggf Nachzahlung erhalten.

@isomatte

Abwarten was überhaupt auf dem Bescheid steht, den sie / er noch gar nicht hat.

@Succubus666

Das mit den Abrechnungen ist korrekt,aber das Jobcenter wird immer den höheren Verdienst zu Grunde legen,die zahlen dann lieber nach,als etwas zurück zu fordern,das macht mehr Umstände !

@isomatte

Jop. das stimmt:-)

@Succubus666

Also zur Info:

400,- Euro (Minijob) - freiwillige Sozi-Beiträge (15,60)

650,- Euro Teilzeitstelle, Stkl. 1 mit 1 Kinderfreibetrag nach Scheidung

Die Kinder leben beim Vater. Also kein Kindergeld.

@Jen1978

Du zahlst doch schon deine vollen RV - Beiträge schon durch deinen Teilzeit Job !

Müsstest diese derzeit 3,9 % also gar nicht zahlen,aber ist ja erst mal egal.

Wenn du also 388 € Warmmiete zahlen musst + deine 391 € Regelsatz,beträgt dein Bedarf nach dem SGB - ll derzeit 779 € im Monat.

Du hast dann ein gesamtes Bruttoeinkommen von 1050 € im Monat und darauf kannst du deine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen,das sind einmal 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 900 € ( bis 1000 € Brutto,noch einmal 180 € ,20 % Freibetrag ) und von den übersteigenden 50 €,die über diesen 1000 € Brutto liegen,noch einmal 5 € ( 10 % Freibetrag ) dazu.

Deine Freibeträge lägen also bei insgesamt min.285 € im Monat.

Von deinen 400 € bekommst du nach dem Abzug der 15,60 €,noch 384,40 € überwiesen und von deinen 650 € Brutto,müsstest du ca.518 € Netto bekommen.

Dann läge dein Nettoeinkommen bei ca.900 € im Monat,abzüglich der min.285 € Freibetrag,würde ein anrechenbares Einkommen von ca.615 € bleiben.

Dein ALG - 2 Anspruch würde demnach bei ca.164 € liegen,weil dein Bedarf 779 € beträgt.

Würden die 1050 € Brutto,in einem versteuert,dann müsstest du ca.825 € Netto bekommen,abzüglich der 15,60 €,würden das dann ca.810 € Netto machen.

Zieht man von diesen ca.810 € Netto,deine min.285 € an Freibeträgen ab,würden noch ca.525 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben.

Bedarf 779 € minus ca.525 € anrechenbares Einkommen = ca.254 € ALG - 2 Aufstockung.

Es wird aber das erste auf dich zutreffen,denn man kann ja zu seinem steuerpflichtigen Job bis zu 450 € ohne Abzüge dazu verdienen,also müsste dein Anspruch bei ca.164 € liegen,dazu würdest du von den Rundfunkgebühren befreit.

@isomatte

Wohngeld wäre dann wesentlich weniger?!?? Oder fast gleich

@Succubus666

Dazu müsste man wissen,in welchem Bundesland und in welcher Stadt die / der Fragesteller wohnt und wie viel von den 302 € Kaltmiete inkl.Nebenkosten nur auf die Nebenkosten entfallen und wie viel pro Jahr an Werbungskosten ( Fahrkosten,Arbeitsaufwand ) anfallen !

Ich habe mal mein Bundesland Thüringen eingegeben,als Stadt Jena angenommen,von den 302 € Kaltmiete inkl.Nebenkosten habe ich 52 € für die Nebenkosten angenommen und 250 € Kaltmiete,dazu pro Monat 100 € Werbungskosten,also im Jahr 1200 €.

Da habe ich einen Anspruch von 66 € heraus bekommen,also ca.100 € mehr ALG - 2 Anspruch,wenn man die monatliche Rundfunkgebühr noch vom Wohngeld Anspruch abziehen würde,denn die muss man bei Wohngeld selber zahlen,dann würde die ALG - 2 Aufstockung sogar fast 120 € mehr als Wohngeld betragen.

Danke dir für deinen Stern !

Klar kannst du beim Jobcenter einen Antrag stellen, ob der genehmigt wird, hängt von diversen persönlichen Faktoren ab, die ich nicht kenne. Mehr als ablehnen kann man den Antrag nicht. Wohngeld sollte aber vorrangig vor ALG2 gewährt werden. Kommt aber halt auf deine Lebenssituation an.

Denke daran, dass beim ALG2 Eigenbemühungen verlangt werden und die Teilnahme an Maßnahme Pflicht sind. Ich weiß ja nicht, was du gerade machst. Es ist klar, dass bei Genehmigung von ALG2 das Wohngeld eingestellt wird und du natürlich Wohngeld angeben musst.

Hallo Jewi14,

ich bin zur Zeit sowohl in einer Teilzeitstelle + 400-Euro-Job und trotzdem unter dem Selbstbehalt. Ich bewerbe mich wo es nur geht und bin auch arbeitssuchend gemeldet. Ich würde jeden Job annehmen, mit dem ich auskommen könnte, ohne auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein.

Gruß Jen

@Jen1978

Teilzeit plus 400 Euro u alleine?!?

@Succubus666

Ja. Insgesamt zwischen 800,- und 850,- netto.

Ein Versuch ist es wert. Geh einfach zum Jobcenter und stelle einen Antrag. dafür brauchste erstmal keinen Termin. Wenn der Leistungsanspruch dort geringer wäre, bleibste beim Wohngeld.

Nein kannst nicht wechseln :-D

Wohngeld ist vorrangige Leistung vor ALG2

Wenn du unter Minimum leben würdest, hätte Wohngeldstelle deinen Antrag abgelehnt u dich zum Jobcenter verwiesen.

Wir sind bei so ist es und nicht wünsch Dir was.

Hallo Succubus666,

leider gab es keinerlei Beratung bei der Wohngeldstelle... Nur "den Antrag ausfüllen und mit Anlagen abgeben. Wir melden uns..." wurde mir gesagt.

Ebenso bei der Agentur für Arbeit.

LG Jen

@Jen1978

Natürlich beraten die nicht :')

Es ist aber Standard, dass wenn du auf AlG 2 angewiesen wärst, sie dir das im Bescheid mitgeteilt hätten :-)

da du aber bekommst, hast keinen weiteren Anspruch mehr.

klar gibt's Familien die beides bekommen, aber die werden vom Jobcenter zur wohngeldstelle verwiesen. Dann erhalten sie Hilfe zum Lebensunterhalt plus wohngeld auf die Kinder zbsp.

@Succubus666

Vielleicht sagte man das im bezug darauf. , dass harzler mehr Geld hätten als du in deiner jetzigen Situation?!?

Hört man ja oft.

@Succubus666

Nein, ein Schuldenberater meinte, dass mein Hartz IV Anspruch höher wäre als Wohngeld.

Aber ich möchte dem Staat so wenig wie möglich auf der Tasche liegen.

@Succubus666

Bisher habe ich ja noch nicht mal einen Wohngeldbescheid erhalten. Nur mündliche Aussage einer Mitarbeiterin, dass ich Wohngeld bekomme.

Aber ohne Angabe, wie hoch dieses sein wird.

@Jen1978

Dann warte den Bescheid einfach mal ab

@Succubus666

Das doofe ist allerdings. für 200 Euro die dann erhalten würdest vom jobcenter, musst dir dann viel gefallen lassen.

@Succubus666

Ich muß mir jetzt schon viel gefallen lassen... und für 200,- Euro mehr im Monat würde ich denen die nackten ungewaschenen Füsse küssen.

@Jen1978

Sag das mal nicht zu laut :-D

Wohngeld gibt es rückwirkend...ALG2 nicht !

Hallo Blaetteresser,

ja, dass ist mir klar. Es geht mir ja um die Zukunft.