Wird die Steuerrückzahlung beim ALG1 angerechnet?
Hallo liebe Gemeinde :) ,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Anrechnung der Steuerrückzahlung beim ALG2 und ALG1.
Folgende Situation bei mir: ich bin seit 01.04.2014 arbeitslos und habe Anspruch auf ALG1. Da die Berechnung des ALG1 ein Weilchen dauerte, habe ich einen ALG2-Antrag gestellt. Das Jobcenter hatte auch vorläufig gezahlt, hat sich das Geld von der Bundesagentur wieder geholt. So weit so gut. "Leider" habe ich Ende April meine Einkommenssteuererstattung erhalten, welche mir vom Jobcenter angerechnet wurde, da ja dies als einmaliges Einkommen zählt. Nun meine Frage: bekomme ich die irgendwie wieder??? Denn beim ALG1 würde die Steuerrückerstattung ja nicht angerechnet werden. Und im April war ich ja schon im ALG1-Leistungsbezug, lediglich lies die Berechnung auf sich warten und NUR deshalb ist das Jobcenter in Vorkasse gegangen. Ich möchte dazu sagen, dass mein ALG1 und sonstige einnahmen unserer Bedarfsgemeinschaft so hoch sind, dass wir gar keinen Anspruch auf ALG2 hätten.
Es wäre doch sehr unfair, dass mir das Jobcenter meine Steuererstattung "wegnimmt", die Bundesagentur sich für dieses Geld gar nicht interessieren würde. Und nur, weil die Berechnung länger dauerte, ich zum ALG2-Empfänger wurde und dafür "bestraft" werde...
Weiß jemand von euch, ob es sinnvoll wäre einen Widerspruch zu machen oder die Leistungsabteilung des ALG1 zu informieren oder zum Anwalt zu gehen?
Danke für die Infos, Nadine
2 Antworten
Wenn sich das Jobcenter deinen ALG - 2 Vorschuss schon von der Agentur für Arbeit voll hat Erstatten lassen,dann hat es natürlich keinen Anspruch auf deine Steuerrückerstattung !
Dann würde der Vorschuss ja doppelt zurück gezahlt wurden sein und das kann nicht stimmen.
Hast du also weniger ALG - 2 bekommen,als dir ALG - 1 zusteht bzw.du bekommen hast,dann ist die Anrechnung nicht gerechtfertigt.
Dann würde ich sofort einen Widerspruch einlegen,sollte das so sein.
Das Jobcenter hat dir ja dann zwei mal Gelder angerechnet,wenn sie schon von der Agentur für Arbeit den vollen Betrag erhalten haben,den du als ALG - 2 Vorschuss erhalten hast !
Dann musst du natürlich beim Jobcenter einen Widerspruch einlegen.
Es kann ja nicht sein,jetzt mal angenommen,das du als Vorschuss 1400 € erhalten hast,das Jobcenter diese sich Erstatten lassen hat und deine Steuerrückzahlung auch noch anrechnet.
Hätte dein ALG - 1 nicht ausgereicht um diesen Vorschuss den du bekommen hast abzudecken,dann würde natürlich auch deine Steuerrückzahlung angerechnet,wenn diese im Bezugszeitraum auf deinem Konto eingegangen ist.
Nein. ALG1 ist eine Versicherungsleistung, die nicht an Vermögenswerte gekoppelt ist.
also ich frage jetzt mal ganz blöd :) heißt das, ich kann die vom Jobcenter angerechnete Steuerrückerstattung mir irgendwie wiederholen???
Den Widerspruch lege ich bei der Bundesagentur für Arbeit ein (ALG1) oder beim Jobcenter (ALG2)?