Wird die Steuerrückzahlung beim ALG1 angerechnet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sich das Jobcenter deinen ALG - 2 Vorschuss schon von der Agentur für Arbeit voll hat Erstatten lassen,dann hat es natürlich keinen Anspruch auf deine Steuerrückerstattung !

Dann würde der Vorschuss ja doppelt zurück gezahlt wurden sein und das kann nicht stimmen.

Hast du also weniger ALG - 2 bekommen,als dir ALG - 1 zusteht bzw.du bekommen hast,dann ist die Anrechnung nicht gerechtfertigt.

Dann würde ich sofort einen Widerspruch einlegen,sollte das so sein.

Den Widerspruch lege ich bei der Bundesagentur für Arbeit ein (ALG1) oder beim Jobcenter (ALG2)?

@darklady2003

Das Jobcenter hat dir ja dann zwei mal Gelder angerechnet,wenn sie schon von der Agentur für Arbeit den vollen Betrag erhalten haben,den du als ALG - 2 Vorschuss erhalten hast !

Dann musst du natürlich beim Jobcenter einen Widerspruch einlegen.

Es kann ja nicht sein,jetzt mal angenommen,das du als Vorschuss 1400 € erhalten hast,das Jobcenter diese sich Erstatten lassen hat und deine Steuerrückzahlung auch noch anrechnet.

Hätte dein ALG - 1 nicht ausgereicht um diesen Vorschuss den du bekommen hast abzudecken,dann würde natürlich auch deine Steuerrückzahlung angerechnet,wenn diese im Bezugszeitraum auf deinem Konto eingegangen ist.

Nein. ALG1 ist eine Versicherungsleistung, die nicht an Vermögenswerte gekoppelt ist.

also ich frage jetzt mal ganz blöd :) heißt das, ich kann die vom Jobcenter angerechnete Steuerrückerstattung mir irgendwie wiederholen???