Wohngeld bei nicht selbst bewohnte Immobilie?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Voraussetzung ist, dass man Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum ist.

Beantragen kann man alles was man beantragen kann, eine Bewilligung steht dann wieder auf einem ganz anderem Blatt.

Warum sollte Dir denn Wohngeld für eine nicht selber genutzte Immobilie gezahlt werden, auf welcher Basis denn und das trifft dann auch auf das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zu.

Amazonfragens 
Fragesteller
 19.05.2021, 12:32

Ich habe die Frage schlecht formuliert sry. Ich meinte, ob ich für die Wohnung, wo ich jetzt momentan zur miete lebe Wohngeld beantragen kann, obwohl ich eine Eigentumswohnung besitze, wo ich mieteinahmen bekommen.

isomatte  19.05.2021, 12:39
@Amazonfragens

Wenn Du insgesamt über die Vermögensfreigrenze von alleine 60 000 € kommst, wirst Du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch haben, weil Du diese nicht selber bewohnst.

Amazonfragens 
Fragesteller
 21.05.2021, 12:13
@isomatte

Ich bin unter der 60 000€ + Privatvermögen. Ist eine kleine Wohnung. Also hätte ich Anspruch auf Wohngeld ? Wie sieht es mit ALG2 aus bei nicht bewohntem Eigentum ?

isomatte  22.05.2021, 05:57
@Amazonfragens

Auf Wohngeld sicher nicht, weil wie gesagt eine Voraussetzung das selber bewohnen wäre, so zumindest wäre meine Ansicht dazu.

Wenn dann käme ggf. nur eine ALG - 2 Aufstockung in Betracht, weil es wegen Corona erst einmal bis 31.12.2021 eine Sonderregelung in Bezug auf das Prüfen von Vermögen gibt, wenn man im Antrag wahrheitsgemäß bestätigt über kein erhebliches Vermögen zu verfügen.

Da gelten derzeit auch die Freibeträge auf Vermögen wie es beim Wohngeld der Fall ist, also Antragsteller max. 60 000 € und jede weitere zum Haushalt ( BG - Bedarfsgemeinschaft ) gehörende Person weitere 30 000 €.

Aber dann kommt es ja noch auf dein Einkommen an, wenn Du mit dem anrechenbarem Nettoeinkommen deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll decken kannst, dann würdest Du auch hier nichts bekommen.

Ich denke nicht das es da wegen Vermögen in Form einer nicht selbst bewohnten Immobile zu Problemen kommt, wenn man insgesamt diese 60 000 € nicht übersteigt, wäre mir dann zumindest nicht plausibel, würde man dann da einen Unterschied zu Bargeld machen.

Wegen deinem Einkommen, stünden Dir z.B. als Single derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem anrechenbarem Nettoeinkommen selber gezahlt werden.

Auf das Bruttoeinkommen gelten dann die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € bzw. 1500 € weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Von 1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag dann, wenn man bei Dir min. ein minderjähriges Kind berücksichtigen müsste.

Dann könnte man anstatt max. 300 € Freibetrag bei min. 1200 € Brutto, dann max. 330 € Freibetrag geltend machen, wenn man min. auf diese 1500 € Brutto kommen würde.

Dieser Freibetrag kann dann zumindest vom Nettoeinkommen abgezogen werden und das würde dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergeben, was dann auf den Bedarf angerechnet würde.

Du könntest es aber auch erst einmal mit einem Wohngeldantrag versuchen, sollte dieser dann schriftlich abgelehnt werden, dann kannst Du immer noch einen ALG - 2 Antrag stellen.

Würde da dann ein Anspruch bestehen, dann müsste das Jobcenter deinen Wohngeldantrag als Grundlage für den Leistungsanspruch annehmen und nicht wie normal ab dem 1. des Monats, in dem der ALG - 2 Antrag gestellt wurde, dann müsste es eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. des Monats geben, in dem Du den Wohngeldantrag gestellt hast.

Das Stichwort ist hier wiederholte Antragstellung nach § 28 SGB - X und den solltest Du dir einmal aus dem Internet suchen und nachlesen.

isomatte  22.05.2021, 05:58

Danke Dir für deinen Stern !

Du kannst nur Wohngeld für selbst bewohnten Wohnraum beantragen. Bedenke das etwaige Mieteinkünfte als Einkommen bewertet und angerechnet werden. Warum wohnt man nicht in seiner Eigentumswohnung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Amazonfragens 
Fragesteller
 15.05.2021, 14:55

Der Mieter will nicht ausziehen und ich möchte kein langen Prozess anfangen. Also kann ich Wohngeld beantragen und die Mieteinkünfte werden dann darauf angerechnet ?

Ralkana  15.05.2021, 15:00
@Amazonfragens

Ja, beantragen Ann man erstmal alles, ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst kann ich anhand der wenigen Infos nicht sagen