Welche Strafe würde man bekommen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo jony15,

unabhängig warum Deine Mofa 45 km/h läuft, so ist die Mofa im rechtlichen Sinne keine Mofa, sondern ein Moped, für das keine Betriebserlaubnis besteht.

Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kann ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt auf Dich zukommen:


Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Bußgeld: 50,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren:

Punkte: keine

Fahrverbot: keines

A oder B - Verstoß: nein


Die eben genannten 78,50 Euro (Bußgeld: 50,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) ist das Einzige was auf Dich kommen kann.

Das was hier einige schreiben, wie das sich die Probezeit verlängert, oder der Führerschein weg ist oder das das Fahrzeug stillgelegt wird, stimmt natürlich nicht.

Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt nicht vor, weil Du mit der Klasse A1 Moped fahren darfst und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt auch nicht vor, da Deine Versicherung im Falle eines Unfalles den Schaden begleichen würde.

Allerdings könnte Dich die Versicherung in Regress nehmen und bis zu einer Höhe von 5000,00 Euro die Kosten für den Unfall zurückfordern. Aber das ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und der Versicherung und hat keine Auswirkungen auf die Strafbarkeit.

Was seitens der Polizei noch passieren kann ist, dass Dir die Weiterfahrt untersagt wird, so dass Du den Roller nach Hause schieben musst auf andere geeignete Art abtransportieren musst. Das Fahrzeug darfst Du dann erst wieder im Straßenverkehr bewegen, wenn es der Betriebserlaubnis entspricht.

Schöne Grüße
TheGrow

Crack  29.08.2014, 14:02

Perfekte Antwort, DH !

Kleine Korrektur [die wahrscheinlich nur von den Wenigsten verstanden wird, außerdem ist sie auch unbedeutend] :)

A oder B - Verstoß: nein

Laut BKat ist es ein B-Verstoß, der aber mangels Punkt und zu geringer Bußgeldhöhe keine Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen kann.

TheGrow  29.08.2014, 14:21
@Crack

Mir ist zwar die Reglung mit den A und B - Verstößen bekannt, aber insoweit sie auf die Fragestellung nicht zutreffen, führe ich sie hier nicht mit an.

Aber da Du das schon angesprochen hast, noch einen Hinweis an den Fragesteller:

Untersagt Dir die Polizei die Weiterfahrt aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis und Du wirst ein zweites mal angehalten verdoppelt sich das Bußgeld auf 100,- Euro und dann wird die Tat auch als B - Verstoß eingetragen. Das hängt damit zusammen, dass Du dann ja nachgewiesener Weise weißt, dass Du ohne Betriebserlaubnis fährst und Dir im Wiederholungsfalle Vorsatz unterstellt wird, was zu den eben genannten Folgen führen kann (aber nicht zwangsläufig führen muss).

Bei zwei B - Verstößen ist dann auch eine Nachschulung fällig, die bis zu 400 Euro kosten kann.

das Fahrzeug wird Stillgelegt, und du bekommst eine Anzeige, den Rest kannst du gerne Abwarten

TheGrow  29.08.2014, 13:52
das Fahrzeug wird Stillgelegt>

Das Fahrzeug kann nicht stillgelegt werden, weil weder Mofas, noch Mopeds dem Zulassungsverfahren unterliegen, sondern lediglich gem. dem Pflichtversicherungsgesetz versichert werden müssen.

Mofas erhalten ja auch kein amtlichen Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung, sondern nur von der Versicherung die Bescheinigung, dass das Fahrzeug versichert ist und dazu das kleine Versicherungskennzeichen.

Gar keine. Ob 25 oder 45 km/h, das koennte evtl bei der Versicherung etwas ausmachen, aber ich denke, das ist die gleiche Versicherung.

Von der Fahrerlaubnis her ist es ueberhaupt kein Problem. Sowohl Mofa (25km/h) als auch Klasse AM (45km/h) sind in Klasse B enthalten. Und mit B17 hast du ja eine vollwertige Klasse B, bei der du nur einen Begleiter dabei haben musst.
Weil fuer Mofa und Klasse AM das Mindestalter a6 Jahre ist, darfst du, wenn du im Besitz von BF17 bist (auch A1) diese allein ohne weiteres fahren.

TheGrow  29.08.2014, 13:40
Gar keine. >

Das ist so nicht richtig.

Läuft eine Mofa 45 km/h ist es keine Mofa, sondern ein Moped, für das keine Betriebserlaubnis besteht.

Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet 78,50 Euro und zudem wird Dir in der Regel auch die Weiterfahrt untersagt.

Franticek  16.09.2014, 14:25
@TheGrow

Schaeme mich. Stimmt natuerlich. Ich habe im Moment mit engen Scheuklappen mehr oder weniger nur die Fahrerlaubnis gesehen und sonst nicht viel weiter nachgedacht. Du hast aber Recht.

Wenn das Mofa nicht manipuliert wurde - also nicht getunt sondern nur gut eingefahren oder mit Rückenwind bergab - dann passiert meines Erachtens überhaupt nichts.

Franticek  29.08.2014, 12:16

Es gibt bei uns nur eine Art von Geschwindigkeitsbegrenzung. Die bezieht sich darauf, wie schnell man faehrt. Es ist dabei bedeutungslos, ob diese Geschwindigkeit manipuliert oder unmanipuliert zustande kommt.

TheGrow  29.08.2014, 13:49
@Franticek
Wenn das Mofa nicht manipuliert wurde - also nicht getunt sondern nur gut eingefahren oder mit Rückenwind bergab - dann passiert meines Erachtens überhaupt nichts>

Ist so nicht richtig.

Du hast dafür Sorge zu tragen, dass die Mofa den Bestimmungen in Hinblick auf die Betriebserlaubnis entspricht. Läuft die Mofa statt der in der Betriebserlaubnis angegeben 25 km/h gut 45 km/h spielt es keine Rolle, ob die Geschwindigkeit durch Manipulation oder z.B. durch Abnutzung der Distanzringe so schnell läuft. Die Betriebserlaubnis ist in beiden Fällen erloschen.

Es gibt bei uns nur eine Art von Geschwindigkeitsbegrenzung. Die bezieht sich darauf, wie schnell man faehrt>

Ist so nicht richtig.

Es spielt keine Rolle mit welcher Geschwindigkeit man angehalten wird. Ausschlaggebend ist, wie schnell die Mofa ist. Wird auf dem Rollenprüfstand festgestellt, dass die Mofa statt der erlaubten 25 km/h gute 45 km/h fährt, ist die Betriebserlaubnis erloschen, es wird ein Bußgeld fällig und die Weiterfahrt wird untersagt.

Man fährt dann ein Fahrzeug dessen ABE erloschen ist. Ich gehe davon aus, dass das Mofa manipulier ist.

Was das für Folgen hat, verrät dir der Gockel... und ja, die Probezeit dürfte verlängert werden.

Wobei...jemand der bewusst so verantwortungslos handelt, sollte der Lappen wieder entzogen werden!

Crack  29.08.2014, 12:25
und ja, die Probezeit dürfte verlängert werden.

Nein, gibt ja keinen Punkt.