Welche Strafe bei zu schnellem Mofa?

9 Antworten

Das ist eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das Mofa / Moped wird wahrscheinlich sichergestellt.
Wenn es freiwillig nicht heraus gegeben wird, wird es beschlagnahmt.
Ein Abschleppwagen wird kommen und das Fahrzeug aufladen.

Die Polizei wird eine Strafanzeige erstatten, ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten.

Man wird als Beschuldigter einer Straftat vorgeladen und kann eine Aussage machen.
Man hat das Recht die Aussage zu verweigern, da man sich eventuell selbst belasten würde.

Die Unterlagen und Beweise leitet die Polizei zur zuständigen Staatsanwaltschaft weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder verfolgt wird.

Dies könnte geschehen:

Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt
Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft gegen eine Strafzahlung eingestellt

Es kann jedoch auch zum Gerichtsverfahren kommen.
Hier wäre dies möglich:

Das Verfahren könnte eingestellt werden, der Richter ermahnt.
Jugendliche Ersttäter werden zu Sozialstunden verurteilt
Eine Geldstrafe wird ausgesprochen
Es wird eine Führerscheinsperre ausgesprochen.
Bei hartnäckigen Fällen kann es zu einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommen.

Unter Umständen ist man vorbestraft, was bei der Suche nach Arbeit Probleme bereiten kann.

Sollte ein Unfall geschehen sein, wird die Versicherung selbstverständlich entschädigen, kann den Täter jedoch bis zu 5000 € in Regress nehmen.

Schau mal in §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

selbst wenn ein Roller mit 45 statt mit 25 kmH läuft, hast Du keine Fahrerlaubnis für Roller, sondern nur für Mofas mit einer Prüfbescheinigung. Ich war damals einer der 1., die 1980 beim Tüv die Bescheinigung für Mofas machen mußte, weil ich nach dem 1.1.65 geboren bin.

90 kmH ist dann schon Klasse 1 b wie es damals hieß für Leichtkrafträder, hier gibt es kein Versicherungskennzeichen mehr, sondern ein echtes Kennzeichen wie beim Auto auch.

Das gibt nur Ärger, mein Kumpel mußte damals zig Sozialstunden ableisten, der echte Schein ist dann für 3 Jahre ad acta gelegt, dh. Autofahrerlaubnis nicht mit 18, sondern mit 21.

Das ist sehr riskant, gefährlich, weil meist die Bremsen & auch das Fahrwerk nicht dafür ausgelegt sind.

Natürlich gibt es von Vespa auch 125er oder 200er Roller, das ist aber so vorgesehen, aber nicht bei einem Mofa.

Es gibt keine Versicherung, das zahlt schon irgendjemand, Du wirst aber bei Schäden in Regreß gezogen & mußt dafür 30 Jahre lang haften, weil die Versicherung den Schaden von Dir wiederholt

Hallo Johannes,

sorry, aber wer schon so und mit diesen Gedanken an sein zukünftiges "Fahrer-Leben" herangeht, dem sollte es vielleicht besser nie erlaubt werden.

"Die einzige Strafe" die du bekommst, ist die für eine Straftat! Das ist kein Kavaliersdelikt.

Und das ist auch nicht die einzige Strafe.

Wenn ihr die Vespa auf 25 km/h drosseln lasst, dann muss das auch abgenommen und in den Papieren eingetragen werden, damit du sie fahren darfst.

Somit erlischt die Betriebserlaubnis, wenn du sie wieder schneller machst. Spätestens dann, wenn sie mehr als 45 km/h fährt (= Änderung der Fahrzeugart).

Der Versicherungsschutz bleibt zwar bestehen. Im Ernstfall kann und wird dich aber die Versicherung mit 5.000 Euro, im schlimmsten Fall sogar mir 7.500 Euro in Regress nehmen.

Also überdenke dein Vorhaben lieber noch einmal. Besser wäre das.

Bleibt zum Schluss noch die Frage offen, ob die Vespa jetzt legal oder bereits verbotener Weise 90 km/h läuft.

Ist das alles legal, dann ist es wohl eine Vespa, die du gar nicht auf ein Mofa drosseln kannst. Das scheitert spätestens dann, wenn sie mehr als 50 ccm hat.

Viele Grüße

Michael

Oh Mann, hier sind ja wieder Rechts-"Egschbärden" unterwegs...

Daher von vorne: 

Es gibt keinen Mofa-Führerschein, sondern nur eine Mofaprüfbescheinigung. 

Fährst Du damit ein Fahrzeug, daß mehr als 25 km/h läuft, dann ist das eine Straftat namens "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gemäß StVG 21.

Bei minderjährigen Ersttätern werden im Regelfall "nur" Sozialstunden verhängt, bei Mehrfachtätern hingegen kann es bis zum Jugendarrest und Führerscheinsperre gehen.

Des weiteren sind auch polizeiliche Maßnahmen zu erwarten, also Mängelkarte und Verbot der Weiterfahrt. 

Gleichzeitig erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs - allerdings ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die subsidiär ist (d.h. wegen der Straftat nicht weiter verfolgt wird).

Das größte Problem ist aber die Versicherung: Der Versicherungsschutz erlischt zwar nicht (wie hier immer wieder fälschlicherweise behauptet wird), aber die Versicherung fordert bei einem Unfall bis zu 5.000€ von Dir!

bei 90 kmH gilt aber nicht mehr das Versicherungskennzeichen, sondern es ist eine andere Versicherung mit echtem Kennzeichen erforderlich.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat

mögliche Konsequenzen:

- Temporärer Verbot auf die Führerschein-Ausbildung
- bis zu 500 € Strafgeld
- bei mehrfach wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis sogar Gefängnis

=> abgesegnet von polizeilichen Fachkenntnissen :)

wie lang dauert dann das Verbot auf die Führerscheinausbildung ?

@johannes3123

Wenn du 18 bist hast du dann vielleicht n Verbot für 2 Jahre, d.h. du kannst deinen Auto-Führerschein erst mit 20 machen. Die Behörden sagen sich halt, dass so ein Verbot "besser" ist als nur ne Geldstrafe. Geht dabei auch um Verkehrs-Erziehung usw.

abgesegnet von polizeilichen Fachkenntnissen

Von Fachkenntnissen kann hier wohl leider keine Rede sein.

- es gibt keine Führerscheinperre
- in dem Alter ist nur mit Sozialstunden zu rechnen
- auch das ist bei einem dann 15jährigen höchst unwahrscheinlich

Gruß Michael

@19Michael69

Tut mir Leid aber da muss ich widersprechen. Und ja, das sind polizeiliche Fachkenntnisse. Darf ich fragen woher du Deine Informationen beziehst?

@Locuthos

Am besten bezieht man seine Informationen aus dem geltenden Recht und dessen Anwendung in der Praxis:

zum 1. Punkt:
Das Gesetz sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, aber keine Führerscheinsperre.

zum 2. Punkt:
Da Jugendliche kein eigenes Einkommen haben, werden in fast allen Fällen Sozialstunden anstatt einer Geldstrafe verhängt.

zum 3. Punkt:
Per Gesetz wird eine Jugendstrafe nur wegen so genannter schädlicher Neigungen oder wegen der besonderen Schwere der Schuld verhängt. Beides liegt bei Fahren ohne Fahrerlaubnis wohl eher nicht vor.

Viele Grüße

Michael

@19Michael69

Am besten bezieht man seine Informationen aus dem geltenden Polizeirecht und dessen Beamtenwissen aus jahrzentelanger Praktizierung:

Punkt 1: Eben doch wird eine Führerscheinsperre für durchschnittlich 2 Jahre verhangen, u.a. als edukative Maßnahme.

Punkt 2: Richtig, da Jugendliche kein eigenes Einkommen haben, werden in fast allen Fällen eine Führerscheinsperre statt einer Geldbuße oder Sozialstunden verhangen.

Punkt 3: Wie bereits gesagt, bei mehrfachem wiederholten Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann eine Jugendgefängnisstrafe verhangen werden. Jugendliche erhalten genauso wie Erwachsene ab dem 14. Lebensjahr Punkte für Straftaten/Verbrechen bei der Polizei. Ab einer gewissen Punktezahl, die sowohl mit den jüngsten Landtagsverabschiedungen als auch mit der aktuellen Landtagsregierung variieren kann, erhält ein Jugendlicher für wiederholte Straftaten durchaus eine Gefängnisstrafe.

Ich will nicht deine juristischen Kompetenzen in Frage stellen und ich weiß auch nicht als was du arbeitest, ich kann nur sagen, dass ich mit einer Polizeibeamtin, die schon 17 im Dienst ist, in einer Wohnung lebe und mir aus deren Fachkompetenzen diese Informationen erarbeitet habe.

Viele Grüße!

@Locuthos

In der Hoffnung, dass eure bösen Androhungen vielleicht wenigstens dazu gut sind, den Fragesteller von seinem unsinnigen Vorhaben abzuhalten, lassen wir es einfach so stehen.

Alles andere würde wohl ausufern.

Gruß Michael

@19Michael69

Tja - da frage ich mal (ohne Kenntnisse) was passiert wenn der Unfall mit Personenschäden wäre - im schlimmsten Fall mit Todesfolge.
Ich denke dann wird das wohl mal richtig reinhauen.