Strafgeld wegen Mofafahrt ohne Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Da für Mofas kein klassischer Führerscheinerworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.

https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-fahren-trotz-mpu/

ich hab bisher immer von 20€ gehört. was stimmt jetzt genau?

@Hansgashi

Der LINK fängt jedenfalls an mit "Bußgeldkatalog 2019" - also dann wohl das.

@Hansgashi

10 Euro sind es, wenn die Prüfbescheinigung nicht mitgeführt wird, 20 Euro, wenn du die Prüfbescheinigung noch nichtmal erworben hast.

Da es sich bei der " Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas " nicht um eine Fahrerlaubnis im Sinne der FeV handelt, wird es dafür ein bundesweit leicht zu recharchoerendes Verwarngeld setzen bei erstmaliger Tatbegehung.

Da ist es egal, ob Bayern, Berlin oder Niedersachsen ... der BKat für Verkehrs-Owis gilt bundeseinheitlich .

du meint, das strafgeld ist überall gleich? Weil ich bisher verschiedene Summen gehört habe, bin ich mir nicht ganz sicher.

@Hansgashi

Es heist " Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Ordnungswidrigkeiten " ( im Strassenverkehr )

Darin ist für alle Bundesländer verbindlich und einheitlich beschrieben, welches Verwarngeld zu zahlen ist, wenn man auf einem Mofa angetroffen wird, ohne die dazu nötige Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas zu besitzen.

Unterschiede gibt es hier nur in der Frage, ob man dieses Dokument zwar besitzt, aber gerade nicht mitführt, oder ob man es noch nicht mal durch vorherige Ausbildung erworben, und damit nicht besitzen könnte .

Bei der PBZFM bleibt es aber eine Ordnungswidrigkeit, da es sich hiebei nicht um eine Fahrerlaubnis gemäss der FeV handelt.

Ich weiß es zwar spontan net genau. Aber des wird net billig.

Wenn er schwarzfahren will, dann besser auf Privatgrund. Nächstes Jahr is er eh 15 und kann den Mofaschein machen.

Besser is...

also ich hab immer von 20€ gehört, was ja durchaus verkraftbar ist.

@Hansgashi

Naja, sehs mal so... denkst du, wenn er erwischt wird, dass er net wieder fährt!? Also beim zweiten mal wirds dann scho ernster. Wir sind früher auch schwarz gefahren aber nur auf so nem Art Waldweg, bei nem Kumpel seinem Haus in der Nähe. War net unbedingt a Privatweg aber wir haben uns nicht erwischen lassen. Wir haben dann mit 15 alle den Schein gemacht und gut. Du hast ja net gesagt, wo er so rumfährt und wie hoch des Risiko is, dass er erwischt wird. Hat der Roller überhaupt ne gültige Versicherung? Und auf wem läuft die? Des kann ja auch nochmal ärger geben. Oder is des Mofa irgendwie frisiert!? Also fährt es schneller als 25? Des muss net unbedingt nur bei 20 Euro bleiben...

@ElPaso85

ist unfrisiert 25 km/h. Beim zweiten mal müssten es doch dann normalerweise 40 Euro sein, Verdopplung wegen Wiederholungstat. Aber man muss besenken, dass man sich erst mal erwischen lassen muss. Das passiert auch nicht SO schnell. Zuerst muss Polizei fahren, dann müssen sie "Interesse" an dir haben, und dann müssen sie dich erstmal erwischen. Ist die Flucht an sich auch straftbar?

@Hansgashi

Die Flucht eigentlich net... bin auch scho mit dem Mofa von der Polizei abgehaun. Haben mich dann natürlich irgendwann erwischt :D Strafe gabs deswegen nicht.