Was passiert bei Erloschener Betriebserlaubnis in der Probezeit?

5 Antworten

Hallo,

mit einem nicht zugelassenen, manipulierten oder zu lauten Auspuff erlischt die Betriebserlaubnis.

Das kostet 90 Euro Bußgeld, bei Vorsatz - von dem man hier ausgehen kann - 180 Euro.

Einen Punkt gibt es dafür nicht mehr, da "nur" die Umwelt, nicht aber die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Daher hat das auch keine Auswirkung auf deine Probezeit.

Wirst du angehalten, kannst du Glück aber auch Pech haben.

Wenn du Glück hast und an motorradfahrerfreundliche Ordnungshüter gerätst, dann musst du nur in ordnungsgemäßem Zustand vorführen. Es kann auch passieren, dass man dir die Weiterfahrt untersagt.

Wenn du aber Pech hast und man dir konkret die erloschene Betriebserlaubnis vorwirft, dann wird das zu einer aufwendigen und teuren Angelegenheit.

Denn eine erloschene Betriebserlaubnis kann nicht einfach durch Herstellen des Originalzustands einfach mal so wieder "aktiviert" werden. Dann muss man in legalem Zustand zu einem Sachverständigen und es muss eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

Viele Grüße

Michael

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich und DB Killer koste 90 Euro .

Den dB-Killer zu entfernen, zieht eine Strafe nach sich: Neben Bußgeldern drohen auch die Nutzungsuntersagung und der Verlust der Fahrzeugzulassung.

Ab 1.5.2014 gibt es für einen zu lauten Auspuff keine Punkte mehr. 

Ist der Auspuff zu laut, weil defekt, kostet das 20 €.

Ist der Auspuff zu laut, weil manipuliert, kostet das 90 €.

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich

Auch wenn du das noch so oft schreibst, wird es dadurch auch nicht richtig.

Die nicht zugelassene Auspuffanlage oder der fehlende DB-Killer kosten zwar 90 Euro, es gibt aber keinen Punkt und ist daher nicht einmal ein B-Verstoß.

Gruß Michael

Ich weiß, dass man auch versicherungstechnisch im Falle eines Unfalls Abzüge der entstehenden Kosten hat und auf einem erheblichen Teil dann selbst aufkommen muss.

Eine Versicherung zahlt niemals freiwillig und schon gar nicht, wenn die Kosten irgend jemand anderes erstatten kann, sollte etwas nicht korrekt sein.  

Diese Umstände können erheblich teuer werden.

 

Erstmal wird die Versicherung immer zahlen. Sie KANN sich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit max. 5000€ zurückholen vom Verursacher. Es fallen mir aber sehr wenig Konstellationen ein, bei denen ein lauter Auspuff für einen Unfall verantwortlich sein soll. Hat also mit Versicherung nichts zu tun.

Das kostet 50€ Bußgeld.

Das kostet in diesem Fall 90 Euro und bei Vorsatz - von dem man ausgehen kann - auch gerne 180 Euro.

Gruß Michael

Mein Bußgeldkatalog sagt was anderes... 50€ in der Regel 90€ bei Gefährdung, wovon man hier nicht ausgehen kann 180€ für Lkws und Busse.