Darf ich mit meinem Mofa auf die Autobahn nach Modifikation?

7 Antworten

Hallo,

bauartbedingt kannst Du damit nicht 60 km/h fahren, deshalb ist es verboten. Übrigens bist Du damit nicht mehr versichert, selbst wenn Du den Motorradführerschein hast: Vorsicht. Das Fahrzeug ist nur noch für abgesicherte Privatgelände, sonst machst Du Dich strafbar. 

Hallo

Bauartbedingt darf ein Mofa keine 61 laufen. Ferner falsche Versicherung.

Nur auf Privatgelände das als solches erkennbar ist .Mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Selbst wenn es eingetragen ist - man muß schon ganz schön lebensmüde sein, auf der Autobahn mit einem Kraftrad 60km/h zu fahren...

Ein Fahrzeug, das "mindestens 61 km/h fährt", ist per Definition kein Mofa ...

Natürlich ist es möglich, ein Mofa so zu frisieren, dass es so schnell wird. Und theoretisch ist es auch möglich, dass der TÜV das dann abnimmt - dafür muss aber dann z. B. auch die Bremsanlage entsprechend modifiziert werden, damit sie für diese Geschwindigkeit ausgelegt ist, evtl. muss auch der der Rahmen versteift und / oder die Bereifung geändert werden u. a. m. Und die Gebühren für eine solche Abnahme dürften ganz schön happig sein.

Aber mit der Erhöhung der "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" über 25 km/h kann es eben nicht mehr als Mofa zugelassen werden, sondern allenfalls als Kleinkraftrad, und darf dann auch nicht mehr mit der Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden, sondern nur mit Führerschein-Klasse AM - und über 45 km/h nicht einmal mehr das, dann ist es ein Motorrad und Klasse A1 ist nötig.

Also: Falls

  • Du das Geld für die Abnahme aufbringst,
  • der TÜV mit allen Umbauten einverstanden ist,
  • Du also eine Zulassung für das "Ding" bekommst und es entsprechend anmeldest und versicherst,
  • im Fahrzeugschein als Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h eingetragen sind und
  • Du den passenden Führerschein hast,

darfst Du damit auch auf die Autobahn. - ich halte es aber für höchst unwahrscheinlich, dass Du alle diese Bedingungen erfüllen kannst ...

Für alle Fahrzeuge, die 60 km/h oder weniger als Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein stehen haben, ist die Autobahn tabu.

Du musst Dir die neue Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen. Doch dann wäre das Mofa kein Mofa mehr, sondern ein führerscheinpflichtiges (Leicht-) Kraftrad, welches kein kleines Versicherungskennzeichen mehr hätte, sondern ein großes (mit dem Du dann regelmäßig zum TÜV musst).