Welche Strafe für Online Betrug?kurz und knackig:mein Sohn hat mit falschen Kreditkartendaten und einer falschen Identität und Rechnungsadresse bestellt...?

3 Antworten

an alle die was zu strafmündigkeit sagen:
für den schaden muss man erst ab 14 aufkommen, selbst wenn das Kind eine Polizeistation niederbrennt das ist wurst, ohne strafmündigkeit haften auch die Eltern nicht für das Kind.

Und wenn er tatsächlich so klug war und eine VPN oder Proxy eingerichtet hat, dann würde ich erstmal warten ob überhaupt etwas kommt denn mit dieser VPN kann er nicht eindeutig identifiziert werden und wenn er auch noch eine andere Adresse angegeben hat wird wenn dann überhaupt sein Freund belangt. Sollte der dann damit vor Gericht gehen und man kommt auf euch, dann denke ich kommt ihr mit einer Geldstrafe davon. Bei illegalen Downloads sind das ca 1000€ (da spreche ich aus erfahrung >lach<) ich denke bei dem Betrug kann man sich mit dem Händler einigen und das Produkt einfach ehrlich kaufen, wenn man sich sutr stellt werden das aber mehrere tausend euro denn Kreditkartenbetrug wird meistens schwer geahndet da man ja nicht so viele davon drankriegt und dann wird das meist als Exempel statuiert. ich würde ganz ehrlich den Händler anschreiben und die situation erklären

das sind ein paar Straftaten.

Ist dein Sohn über 8 Jahre alt, ist er deliktfähig. Dann musst du für den entstandenen Schaden aufkommen.

Ist er schon 14 oder älter, ist er strafmündig und es kommt zum Prozess.

Wenn der schaden nicht hoch ist und es das erste mal war, wird es wohl bei Sozialstunden und einer Bewährungsstrafe bleiben.

Ou des wird teuer des sind mehrere Straftaten auf einmal 

Welche Strafe ihm blüht kann ich nicht sagen wenn er noch sehr jung ist kommt er vll mit bem blauen Auge davon mfG