Bestellen auf ausgedachten Namen?

8 Antworten

Ob es strafbar ist, kommt drauf an...

Wenn Du es vorher bezahlst = nein.

Wenn Du es auf Rechnung oder Raten bestellst, weil Du unter Deinem "echten" Vornamen nichts auf Rechnung oder Raten geliefert bekommen würdest (wegen schlechter Schufa) und(!) auch nicht zahlungsfähig im Sinne von "pfändbar" bist (wegen zu geringem Einkommen) ist es -bei einer Internetbestellung- (versuchter) Computerbetrug und Fälschung beweiserheblicher Daten. Vollendet wäre der Betrug sobald das Paket bei Dir ankommt. Zwar braucht es -wie jemand anderes richtigerweise schrieb- für Betrug eigentl. einen "Vermögensschaden" des Verkäufers, jedoch reicht juristisch gesehen auch eine sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung" aus (den Begriff kann man googlen) und eine solche würde vorliegen, wenn die beiden Aspekte die ich oben nannte (echter Name verbrannt und nicht pfändbar) vorliegen vgl. z.B. Amtsgericht Kassel 243 Ds - 2850 Js 26209/14

Wow, auf was für Ideen die Leute und Gerichte so kommen :D Wieder was gelernt.

Du kannst da Micky Maus drauf schreiben, wenn alles andere richtig ist. Das Problem was dann nur besteht ist die Annahme vom Paket, wenn der Postbote fragt ob du es bist und was anders auf deinen Ausweiß steht.

Klar, eigentlich ist es verboten sich für jemand anderen auszugeben, aber das kannst du ja eh nicht wirklich, denn deine Bankdaten sind auf jeden Fall die richtigen und auf dich beziehbar. Und das mit dem Vornamen....es ist ne normale Sache, das wenn in einer Wohnung ne Familie wohnt, das dann ein anderer das Paket annimmt, da wird niemand Fragen.

Wenn manche wüssten, wie viele Handyverträge Micky Maus schon abgeschlossen hat... ;)

Auch wenn Du im Laden was kaufst, interessiert es niemanden, wie Du heißt. So lange du das, was Du kaufst, auch bezahlst, geht das in Ordnung.

Bei der Zustellung muss der Vorname auch nicht stimmen. Das interessiert den Postboten auch nicht.

Es ist auch nicht strafbar, sofern sich dahinter nicht irgendein Betrug verbirgt.

Das interessiert den Postboten auch nicht.

Es sei denn, die Ware kommt mit der Zusatzleistung "eigenhändig" - dann interessiert das sehr wohl!

@GanMar

Ne du ist egal. Kannst auch unter den Namen Dagobert Duck bestellen. Was zählt ist, dass das Geld überwiesen wurde und da die Online Shops eh nur dann senden wenn sie die Zahlung erhalten haben wird es auch keine Probleme geben.

@ausbildung2018
Ne du ist egal.

Du hast keine Ahnung, was die Zusatzleistung "eigenhändig" bedeutet, oder? Das bedeutet nämlich, daß der Zusteller die Sendung nur der Person aushändigen darf, die auch der auf der Sendung angegebene Adressat ist. Und das hat der Zustellung durch Abgleich mit dem Ausweis zu kontrollieren. Der Postbote kann nicht kontrollieren, ob die Rechnung bezahlt wurde oder so. Aber wenn der Absender es will und auch dafür bezahlt hat, dann kontrolliert er den Ausweis. Und in solchen Fällen darf er ein Paket für Peter auch nicht dem Nachbarn und noch nicht einmal Peters Schwester geben.

@GanMar
 Der Postbote kann nicht kontrollieren, ob die Rechnung bezahlt wurde oder so.

Junge. Verstehst du nicht? Der Versand wird die Ware garnicht rausschicken wenn nicht davor die Zahlung getätigt wurde.

@ausbildung2018

Als Händler kann ich - um absolut sicherzustellen, daß nur der rechtmäßige Empfänger das Paket in die Hände kriegt - von DHL eigenhändige Zustellung verlangen. Und genau das verstehst Du anscheinend nicht. Nur darum geht es. Um nichts anderes. Da ist es shice egal, ob Micky Maus die Rechnung bezahlt hat. Wenn ich will, daß ausschließlich Micky Maus das Paket bekommt, dann versende ich es mit der Zusatzleistung "eigenhändig". Und wenn es dann keinen Personalausweis oder einen sonstigen Identitätsnachweis von Micky Maus gibt, dann kommt das Paket zu mir zurück. Und je nachdem, was ich als Händler verschicke, mache ich das zur eigenen Sicherheit.

Und von der speziellen Ü-18-Ware haben wir überhaupt noch nicht geredet. Da muß der Postbote sogar noch prüfen, ob der Empfänger volljährig ist. Es muß also nicht nur der Adressaufkleber mit dem Ausweis überein stimmen, sondern der Empfänger muß auch alt genug sein. In solchen Fällen wird das dem Händler auch nicht egal sein. Denn es kann für diesen sehr teuer werden, wenn er auf diesen speziellen Service von DHL verzichtet und bereits zufrieden ist, wenn Micky Maus einfach nur seine Rechnung bezahlt.

@GanMar

Keine Zahlung kein Versand!

@ausbildung2018

Warum hängst Du das ganze Thema immer an der Bezahlung auf? Das tut hier doch überhaupt nichts zur Sache. Auch dann nicht, wenn Du es fett schreibst.

Es geht einzig und allein darum, ob die Ware möglicherweise vom Händler so verschickt wird, daß sie einzig und allein vom Adressaten entgegen genommen werden kann oder wie ein einfaches Paket auch einem Familienmitgleid oder einem anderen Haushaltsangehörigen ausgehändigt wird. Bleib also bitte beim Thema, wenn Du es diskutieren möchtest.

Klar kommt es an, wenn der Nachname und die Adresse stimmen. Allerdings ist sowas genau genommen Betrug, wenn du auf einen Namen bestellst, der nicht existiert.

Wenn du es genau nehmen willst: Ein Betrug kann sich nur verwirklichen, wenn das Opfer einen Vermögensschaden erleidet (§ 263 StGB). So lange er die bestellte Ware also bezahlt, kann es kein Betrug sein.

Solange ich selber das bezahlt habe, ist das kein Betrug.

Ein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist das nicht. Und auch das Postgeheimnis wird wohl kaum tangiert. Wo da jetzt allerdings der Sinn liegt würde mich interessieren.