Droht eine Strafe? Zoll? Plagiat?

6 Antworten

Was strafbar ist steht im Markengesetz...

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Das Thema Strafanzeige ist damit schon mal abgehakt. Was nicht abgehakt ist, das es sich hier um eine Fälschung eines Kenzo Sweatshirts (ist übrigens Damenoberbekleidung...siehe Kommentar) handelt. Dem deutschen Zoll liegt hier ein Grenzbeschlagnahmeantrag durch den Rechteinhaber Kenzo S.A. vor.

Der Zoll wird hier also erst einmal die Rechnungsbelege prüfen und anhand der Ebayabrechnung ohne Probleme sehen, das es sich um ein Fake handelt. Folge: Beschlagnahme der Fälschung und es folgt dann eine Info an den betroffenen Rechteinhaber. Ggf. fängst Du Dir dann im Nachgang eine strafbewehrte Abmahnung.

Die Geschenknummer kannst Du Dir übrigens sparen. Auch bei Geschenken aus dem EU-Ausland werden Abgaben fällig, nur liegt hier die Freigrenze bei 45 Euro. Da wird auch geprüft.

gibt es nicht einen weg, dass ich das paket einfach nicht annehme oder behaupte, es nicht bestellt zu haben oder so? und was wenn ich einfach nicht zu dem zollamt gehe, kommen die dann zu mir oder was? das kann doch nicht sein, dass ich jetzt irgendwie ne dicke strafe zahlen muss, weil ich mir irgend einen pulli bestellt habe oder bin ich da zu naiv?

@SuperSparFuchs
  1. Nicht hingehen und abholen. 2. Ja, Du bist zu naiv. 3. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Es gibt genug Möglichkeiten, sich im Internet zu informieren - u.a., aber nicht nur, in diesem Forum.

Sorry, aber ist so!

@SpediHAJ

okay also, wenn ich nicht hingehe, können die mir gar nichts?

Achso ich hatte jetzt bisschen Angst, dass ich da hingehe und das quasi wie ne falle ist.

könnte ich nicht einfach sagen, dass ich freunde in amerika hab und die mir zu meinem geburtstag was geschickt haben, wovon ich nichts wusste. oder sehen die, dass es gekauft wurde? dann könnte ich ja so tun, als hätte ich gar nichts bestellt oder stell ich mir das zu leicht vor?

Der Absender steht auf dem Paket. Da wird wohl keine Privatperson stehen.

@fkeule

Und wenn man sich das ebay-Angebot ansieht, merkt man sofort, dass der Verkäufer keine Privatperson, sondern eine Firma ist! Also nix mit "Geschenk vom Freund"! Zöllner schlafen nicht auf dem Baum!!

Also so wie das Inserat aufgebaut ist, würde ich hinter diesem verrückten Kleidungsstück nie eine (teure) Marke vermuten. Es kommt ja immer drauf an, aus welchem Land das kommt. Aus Asien hab ich schon oft von problematischen Zollaktionen gehört. Wenn ich zB in Italien gefälschte Ware kaufen würde, dann wäre das zum Zeitpunkt des Kaufes problematisch, wenn mich also auf der Straße ein Polizist anquatschten würde - würde ich damit allerdings durch die Tore des Flughafenzolls laufen, interessiert das keinen, solange ich die Quittung über 10€ noch habe

Im Reiseverkehr ist das anders als beim Internetkauf!

Ob Du es jetzt abholst oder nicht macht jetzt keinen Unterschied mehr. Sie haben Deine Adresse doch sowieso schon.

Eine Strafe bekommt man normalerweise nicht. Zumindest nicht wenn man nicht gerade eine größere Menge Plagiate bestellt. Nur wird das Plagiat dann vom Zoll einbehalten und man steht ohne Geld und ohne Ware da.

Ich würde an Deiner Stelle hingehen und es abholen. Letztendlich kannst Du immer noch sagen das Du gar nicht wusstest das es ein Plagiat ist.

Das kann er nicht sagen, denn es steht ja schon im Angebotstext ("replica")! Und wer nicht lesen kann, darf auch nicht bei ebay bestellen... Und chinafake hat schon eindeutig dargelegt, dass es einbehalten wird!

Nicht hingehen bringt doch gar nichts ! Deine Daten usw haben se eh !

Doch! Denn es beutet eine Annahmeverweigerung. Die Bestellung von Fälschungen ist nicht verboten - nur die Einfuhr. Und Annahmeverweigerung bedeutet "keine Einfuhr".