Was tun wenn Ex Frau auf meinen Namen bestellt hat?

5 Antworten

Wenn du deine Frau nicht anzeigen möchtest, musst du die Ware bezahlen. Der Händler hat schließlich sein Teil vom Kaufvertrag erfüllt. Ansonnsten, kannst du natürlich behaupten, du hast nichts gewusst und keine Ware bestellt. Dann bekommt deine Frau aber mächtig Ärger, da die auf deinen Namen etwas bestellt hat.

Dann musst Du zahlen. Vielleicht kannst Du Dich aber mit dem GErichtsvollzieher einigen. Allerdings haftet Ihr normalerweise gesamtschuldnerisch. Dann kannst Du wirklich nur zahlen. Du knnst dann nur in der Zeitung verkünden, dass Du für die Schulden Deiner Frau nicht aufkommst.

du musst dem gerichtsvollzieher es erlären, dass sie es mit vorsatz gemacht hat

ist ja an ihre anschrift geliefert worden

ich glaube aber, dass sie angezeigt wird, nur halt nicht von dir

vom versandhandel zb oder es kann sein, dass betrug selbst indizierend ist

du musst es einfach bezahlen und sie muss es dir zurück geben, wenn du es publik machst, wird sie angezeigt werden

wenn du sie nicht anzeigen willst, bleibt dir nur, die forderungen zu begleichen.

allerdings steht das auch dann unter deinem namen bei der schufa. und wird dich dann ein paar jare verfolgen.

Stell sie zur Rede und bleib gaaaaanz ruhig!