Welche Pflichten haben Kinder zu Hause die noch minderjährig sind 15 + 17 Jahre alt?

8 Antworten

Die Mithilfe im Haushalt sollte ruhig eingefordert werden. Irgendwann wollen die Kinder ja mal ausziehen und sollten dann einen eigenen Haushalt führen können.

Rechte: Ein Dach über dem Kopf, Essen usw.

"Erziehung ist die kunstvolle Kombination aus Bestechung und Erpressung"

Sollte die Tochter (habe deine Beiträge gelesen) sich auf Juristerei zurückziehen, solltest du das auch tun.

Wer bezahlt den Strom, wer bezahlt das Internet, wer bezahlt die Heizung, wer bezahlt das Futter, wer bezahlt die Katze, wer wäscht, wer kocht? Ab jetzt kostet das!

Klare Kante. Neutraler Gesichtsausdruck, aufzeigen von Konsequenzen. Keine Emotionen mit Gebrüll und so. Einfach nur zeigen ... entweder so oder so - du entscheidest.

KirstenSe  19.09.2018, 09:29

👍🏻 "du hattest keine Lust die Wäsche aufzuhängen, ich hatte keine Lust für dich zu kochen. Mach dir ein Brot, ich esse meinen Auflauf." Teenys sind manchmal 🤮😂 Meine Tochter hat mal den Kinderschutzbund angerufen, weil es "Essen von gestern" gab 😂😂 mittlerweile schöner running Gag in unserer Familie. Leg ihr die Nummer gleich neben das Brot, die erzählen ihr da schon gehörig was 😉

§ 1619 BGB:

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Es ist sogar gesetzlich geregelt, daß sie verpflichtet sind, im Haushalt zu helfen.

RobertLiebling  18.09.2018, 19:30

Der eigentliche Grund für dieses Gesetz ist aber ein anderer: wenn ein Kind durch Verschulden eines Dritten getötet wird, kann es seinen Dienstleistungen im Elternhaus nicht mehr nachkommen. Die Eltern können diesem Fall aus § 845 BGB i.V.m. § 1619 BGB Schadensersatzansprüche geltend machen.

Vor allem in Landwirtschaft, Handwerk und Gastronomie (Familienbetriebe!) ist diese Regelung heutzutage noch relevant.

PolluxHH  18.09.2018, 20:34
@RobertLiebling

Sehr schöne historische Ableitung, dem ist nichts hinzuzufügen :).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Sie müssen halt alles erledigen, was ihnen aufgetragen wird.

Kinder haben ein Recht auf Bildung und eine gewaltfreie Erziehung.

RobertLiebling  18.09.2018, 19:38
Sie müssen halt alles erledigen, was ihnen aufgetragen wird.

Auch die Eltern müssen das JArbSchG beachten! Laut BGH beginnt die Pflicht zur Mithilfe in etwa mit dem 14. Lebenjahr (Urteil v. 24.04.1990, Az.: VI ZR 183/89, Rn. 15; Urteil v. 08.02.1983, Az.: VI ZR 201/81, Rn. 20).

KirstenSe  19.09.2018, 09:24
@RobertLiebling

Laut BGH kann man ab 14 davon ausgehen, dass die Kinder in einem Umfang mithelfen, der die verwitwete Mutter deutlich entlastet. Das träfe also auf die erfragte Altersklasse zu (= Hausarbeit mehrer Stunden die Woche ist in dem Alter zumutbar)

Nirgends steht, dass die Kinder vor 14 nicht mithelfen brauchen. Bei guter Erziehung fängt das Kind, sobald es laufen kann an, seinen Teller selbst in die Küche zu bringen (das wollen die Kleinen auch, da sind sie stolz drauf) seine Spielsachen mit aufzuräumen und klitzekleine Aufgaben zu übernehmen

Mit zunehmendem Alter kann ein Kind helfen abzutrocknen, Tisch decken, Spülmaschine ausräumen, beim kochen helfen und/oder ähnliches

Natürlich gibt man den Kindern angemessene Aufgaben in einem geringen zeitlichem Umfang und meist unter Beaufsichtigung, Mithilfe oder nachträglicher Überarbeitung durch den Erwachsenen, so dass noch keine zeitliche Erleichterung für die Mutter eintreten kann und deshalb in den angesprochenen Urteilen nicht berücksichtigt wurde

RobertLiebling  19.09.2018, 09:54
@KirstenSe
Bei guter Erziehung fängt das Kind, sobald es laufen kann an, seinen Teller selbst in die Küche zu bringen (das wollen die Kleinen auch, da sind sie stolz drauf) seine Spielsachen mit aufzuräumen und klitzekleine Aufgaben zu übernehmen
Mit zunehmendem Alter kann ein Kind helfen abzutrocknen, Tisch decken, Spülmaschine ausräumen, beim kochen helfen und/oder ähnliches

Spricht nix dagegen. Aber es wäre rechtlich problematisch, wenn z.B. in einem Familien-Gastronomiebetrieb die 10- und 12-jährigen Kinder täglich mehrere Stunden lang im Service mitarbeiten müssten.

KirstenSe  19.09.2018, 10:50
@RobertLiebling

Natürlich, davon war auch nie die Rede.

Aber

Laut BGH beginnt die Pflicht zur Mithilfe in etwa mit dem 14. Lebenjahr

Stimmt eben nicht. Damit können 12 jährige sich nicht davor drücken, den Müll rauszubringen 😉

RobertLiebling  19.09.2018, 11:59
@KirstenSe

Das ist aber nicht das, worum es in dem Paragraphen geht. Der Gesetzgeber hatte nie im Sinn, Eltern einen Rechtsanspruch gegenüber widerspenstigen Kindern an die Hand zu geben. Tatsächlich wäre der Anspruch aus § 1619 BGB wegen § 888 (2) ZPO auch gegenüber volljährigen Kindern gerichtlich gar nicht durchsetzbar.

Es geht, wie weiter unten in einem Kommentar beschrieben, in erster Linie um Schadenersatzansprüche, wenn ein Kind getötet wird.

KirstenSe  19.09.2018, 12:11
@RobertLiebling

Ja, das war die Intension

Zu dem Zeitpunkt, als das so festgelegt wurde, hätte auch nie ein Kind gesagt "nö, kein Bock" wenn die Eltern sagen "mach mal..."

Und wie du mit deinen Urteilen gezeigt hast, wird der §1619BGB heute u. a. dazu genutzt aufzuzeigen, dass die verwitwete Mutter mehr Zeit zum arbeiten hat, da das jugendliche Kind ja mehrere Stunden im Haushalt helfen kann und muss.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1619Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.