Welche Pflichten haben zwei Hausbesitzer?

7 Antworten

Hallo Ich habe mal eine frage

Ich Lebe seit 2 Jahre von mein Mann getrennt Scheidung läuft schon wir haben vor der Ehe ein Haus zusammen gekauft.

2 Wohnungen sind vermietet und in einer Wohnt er noch weil ich ausgezogen bin. Wir beide zahlen das Haus zusammen ab.

Jetzt ist in der einen Mietwohnung ein Wasser schaden wo er wusste und nichts gesagt hat zu mir und in den Urlaub gefahren ist die Mieterinen sind 2 Tage später zu mir gekommen und haben mir das gezeigt wo ich grade beheben lasse mein noch man war im Urlaub ich konnt ihn nicht darüber Infomieren das ich Firmen beauftragt habe. Er ist vom Urlaub zurück gekommen darauf habe ich ihn sofort Infomiert aber er sagt das geht mich nichts an. Wie kann das sein ich habe auch Rechte und auch Pflichten gegen über den Mieter ?

wer kann mir da helfen ?

er muss nichtkehren..das sollten die machen die dort auch wohnen. Versicherungen sowie Kosten fürs Haus müssen geteilt werden. Die leerstehende Wohnung darf er OHNE Einverständnis nicht vermieten... Alle Arbeiten, Kosten sowie Probleme sollten geteilt werden da der Anspruch bei Verkauf ja ebenso geteilt wird!

Eigentum verpflichtet heißt es im Grundgesetz, und so hat jeder Eigentümer dafür Sorge zu tragen, daß keine Verkehrsgefahren von seinem Grundstück ausgehen (Räum- + Streupflicht usw.). Ebenso muß jeder Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen (Grundsteuer, VS, lfd. Bewirtschaftung, etc. etc.) nachkommen.

Deiner Schilderung nach kann nun niemand mehr von Euch irgendetwas allein bestimmen, wenn das Hauserbe nicht klar abgegrenzt und zugeteilt wurde - woraus geht denn hervor, wer welches Geschoß, Gartenanteil, usw. geerbt hat? Lösungsmöglichkeiten: Ihr zahlt den Bruder aus oder Ihr begründet Wohnungseigentum durch Vertrag oder Teilung.

SORRY ich hab in der Frage was falsch geschrieben. Wir leben in der KLEINEREN Wohnung. Die Beiden haben das Haus je zur Hälfte zu gleichen Teilen geerbt. Es ist nicht´s festes, wem was oder welche Wohnung gehört.

als Erbengemeinschaft haben beide gleiche Rechte und Pflichten. Sein Bruder kann sich von einigen Pflichten wie Schneeräumen nach Absprache ggf. finanziell davon befreien. Vermietung von Wohnung ist eine UND Bedingung. Beide müssen einverstanden sein. Mein Vater und wir 3 Kinder hatten Haus geerbt. Haben lange Jahre unseren Vater als Verwalter eingesetzt. Damit hatte er alleinige Befugnis.

ja, so isses wohl....DH

Ich denke ihr solltet einen Vertrag machen in dem Ihr alles klärt was Euch so auf den Nägeln brennt. Im Prinzip müsstet Ihr ihm Miete zahlen! Und er währe praktisch Eurer Vermieter mit allen Rechten und Pflichten. Zudem seit ihr aber selber Besitzer und müsstet die erwirtschaftete Miete mit ihm teilen. Eine Wohnung kann er nicht alleine vermieten.