Kindesunterhalt für das im Haushalt lebende Kind

4 Antworten

Euer Kind erhält seine Unterhaltsleistung in Form dessen, dass es bei euch ein Dach über dem Kopf hat, Miete wird ja gezahlt und zu essen und zu trinken,sowie Kleidung bekommt. Daran wird sich der Vater ja finanziell beteiligen. Das nennt sich Naturalunterhalt. Barunterhalt wird durch den unterhaltspflichtigen Elternteil an den Elternteil gezahlt, bei dem die Kinder leben.

Wenn du allerdings zum Jugendamt gehst, wird es sicher eine Neuberechnung des Unterhalts geben, je nachdem, wieviel dein Lebensgefährte verdient.

rike1207 
Fragesteller
 30.09.2014, 15:47

Vielen Dank

Dein Lebensgefährte ist zwar allen drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, aber das bedeutet nicht, dass sich durch das dritte Kind "automatisch" der Unterhalt für die beiden älteren Kinder ändert.

Nur, wenn der Mann nicht mehr in der Lage wäre, allen drei Kindern von seinem Einkommen den Mindestunterhalt (s. Düsseldorfer Tabelle) zu leisten, ohne dabei seinen eigenen Selbstbehalt (1000 Euro) zu unterschreiten, könnte er den Unterhaltstitel für die älteren Kinder "abändern" lassen.

Beispiel:
Wenn er ein bereinigtes Netto von 1700 Euro hätte, musste er für die älteren Kinder bisher 647 Euro Unterhalt zahlen (356 + 291).
Ein weiteres Kind hätte nun ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, den er bei seinem Einkommen nicht mehr leisten könnte, ohne 1000 Euro zu unterschreiten. Da aber alle Kinder einen Anspruch haben, müssten die zur Verfügung stehenden 700 Euro auf die Kinder aufgeteilt werden (anteilig entsprechend ihrem Alter). Der Mann könnte beantragen, dass der Unterhaltstitel für die älteren kinder "abgeändert " wird....
Wäre sein Einkommen entsprechend höher, ändert sich am Unterhalt für die älteren Kinder erstmal nichts...

Sobald das älteste Kind volljährig wird, ist auch dessen Mutter barunterhaltspflichtig.
Dann sollte der Mann eine Abänderung des Titels beantragen.

rike1207 
Fragesteller
 30.09.2014, 15:53

Verstehe. Er hat ein Nettoeinkommen von ungefähr 1300 € und zahlt an die beiden Großen rund 300 €.

Dein Lebensgefährte leistet seinen Unterhalt ja schon. Er wird sich doch finanziell am Haushalt beteiligen. Alles andere wäre nonsens.

rike1207 
Fragesteller
 30.09.2014, 15:18

Jedem Kind steht Unterhalt zu und der Selbstbehalt erhöht sich, wenn ein Kind im Haushakt lebt, dass heisst der Unterhakt muss für alle Kindernru berechnet werden.

beangato  30.09.2014, 15:24
@rike1207

"Solange Eltern zusammen leben, wird der Kindesunterhalt weder gesondert ausgerechnet noch gesondert ausgezahlt. Vielmehr werden die Kinder aus der gemeinsamen Familienkasse „finanziert" und beide Eltern kümmern sich um die Kinder."

http://www.rechtsanwalt-wendelstein.de/kindesunterhalt__wie_wird_er_berechnet.html

der Selbstbehalt erhöht sich, wenn ein Kind im Haushakt lebt

Dann verringert sich höchstens der Unterhalt für die ausserhalb des Haushalts lebenden Kinder.

Wie ich das verstanden habe, leben die FG und der Lebensgefährte zusammen.

Falls nicht, sieht es natürlich anders aus. Dies ging aber aus der Fragestellung nicht hervor.

beangato  30.09.2014, 15:28
@beangato

Ergänzung:

Obwohl wir in einem Haushalt leben
Eifelmensch  30.09.2014, 15:33
@rike1207
Jedem Kind steht Unterhalt zu und der Selbstbehalt erhöht sich, wenn ein Kind im Haushakt lebt

Nö!
Der Selbstbehalt bleibt gleich!

rike1207 
Fragesteller
 30.09.2014, 15:39
@Eifelmensch

Das mit dem Selbstbehalt war Aussage eines Anwaltes. Trotz allem steht der Unterhaltallen Kindern zu, nicht nur denen, die nicht im Haushalt leben. Sicherlich bekommen diese Kinder den Barunterhalt, aber dieser müsste sich doch verringern, wenn ein Kind hinzukommt.

rike1207 
Fragesteller
 30.09.2014, 15:44
@rike1207

Oder sehe ich es völlig falsch und die Kinder, die im Haushalt leben haben das nachsehen.

rike1207 
Fragesteller
 30.09.2014, 15:49
@beangato

Das wird sich zeigen....ich kann das so nicht glauben. Das wäre nicht gerecht.

beangato  30.09.2014, 16:07
@rike1207

Die Kinder, die im Haushalt leben, haben 2 Elternteile. Die Kinder, die bei ihren Müttern leben- oftmals nur 1 - was ist daran ungerecht?

Zunächst einmal muss ermittelt werden, ob der an die älteren Kinder gezahlte Unterhalt mit dem übereinstimmt, was ihnen momentan rechnerisch zusteht.

Falls das nicht der Fall ist, also der gezahlte Unterhalt zu hoch ist, besteht selbstverständlich ein Anspruch auf Abänderung.

Da das Jugendamt involviert ist, nehme ich an, es bestehen Unterhaltstitel für die älteren Kinder. Diese können, da hat das Jugendamt Recht, nur mit Einverständinis der Mutter abgeändert werden. Willigt diese nicht in eine Abänderun ein, muss eine Abänderungsklage geführt werden.

Um eine spezielle Aussage treffen zu können, müsste hier aber die Gesamtsituation dargestellt werden. Die obige Aussage gilt nur pauschalo.