Scheidung nach 25 Jahren.Welche Rechte hat man als Hausfrau?

6 Antworten

Ich denke, dass eine Frau in dem Alter in der Lage ist ihre Angelegenheiten selbst zu klären. Das ist individuell von der Situation abhängig auch von Dingen wo du keinen Einblick hast. Denn auch ob einem Trennungsunterhalt zusteht oder nicht ist von gewissen Faktoren abhängig. Dazu gibt es keine Pauschalaussagen.

Unterhalt für die Frau, für zwei Kinder, Schüler u. Auszubildende ebenfalls dazu noch Kindergeld. 

Bei dem geistig Behinderten bin ich überfragt. 

sie sollte sich an einen Anwalt wenden, der das für sie regelt.

Diese Frage sollte die Frau nicht über dich in einem Laien-Forum stellen lassen, sondern mit einem Anwalt besprechen. Den braucht sie für die Scheidung ohnehin.

im Trennungsjahr aufstockenden Unterhalt, im ersten Jahr nach der Scheidung ggf.  ergänzenden Unterhalt da kein unter 12jähriges Kind da ist welches  Betreuung braucht.. in der Zeit in der das Behinderte in einer betreuten Einrichtung ist kann die Frau sehr gut  arbeiten gehen.. 

sie kann auch die Einsteigerprogramme für Frauen nach der Fam.phase nutzen, auch einfordern. bei der Bundesanstalt für Arbeit..wie Zuschüsse an den Arbeitgeber oder Fortbildung um beruflich aktuell zu werden/ wieder zu sein..Bewerbungstraining &&&XX

Sie bekommt vorerst Trennungsunterhalt, aber nicht ewig (eben wärend dem Trennungsjahr, darüber hinaus ist auch möglich, kommt aber auf den Einzelfall an) und die Kinder bekommen Unterhalt, alle 3 vermutlich.

Ganz ums Arbeiten kommt sie jedenfalls nicht drum rum, der zukünftige Ex-Mann hat ja auch noch einen Selbstbehalt.