Gibt es eine Haftpflichtverischerung bei der Kinder die nicht im Haushalt leben, versichert sind?

9 Antworten

Mein Lebensgefährte ist nicht selber Versichert sondern nur über meine Haftpflicht. Bei meiner Versicherung hab ich schon nachgefragt. Die sagten, dass das angeblich nicht geht

Danke für die Antworten!!!

huskycologne  29.11.2010, 18:31

du hast meine Antwort nicht gelesen oder? egal was Deine Versicherung sagt. Lies diesen Passus nach unter mitversicherte Personen. Der ist bei allen Gesellschaften Deckungsgleich und entspricht den Musterbedingungen des GdV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) Mitversichert ist 1. die gleichartige gesetzliche Haftpflicht a) des Ehegatten und des nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers, b) ihrer unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden

Das heisst, die Kinder sind in Deiner Haftpflicht enthalten (sofern Kinder eingeschlossen sind, gibt Gesellschaften die vergünstigte Tarife für Paare ohne Kinder anbieten).

Die einzige Lücke besteht, wenn ein Schaden entsteht durch Verletzung der Aufsichtspflicht während sie bei ihrer Mutter sind. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz, den ihr aber dadurch schliessen könnt, das die Ex einen Haftpflichtvertrag für 40 € abschliesst und Ihr zahlt den Beitrag. Kein grosser Aufwand im Jahr und man hat Ruhe.

also ganz wichtig wenn dein partner für einen schaden aufkommen muss dann greift auch seine haftpflicht! für alle anderen fälle ist es so das das kind evtl. in die haftung genommen wird. wenn das noch nicht bezahlen kann zwecks einkommen ect. wird gewartet bis es möglich ist und dann einkommen des kindes gepfändet (das ist natürlich schadensabhängig) um die kinder davor zu bewaren kann man sie in seiner privathaftpflicht selbstverständlich mit versichern! da würde ich einfach mal die vers. anrufen und mit ihr sprechen ob und wie man sie a besten einbindet. lg malli

Wenn ihr beiden eine Haftpflichtversicherung habt, sind dort auch die Kinder mit enthalten.

Aber:

Dies gilt nur, soweit die Kinder deliktfähig sind. Unterhalb von 7 Jahren geht es nicht um den Versicherungsschutz der Kinder sondern um die Verletzung der Aufsichtspflicht (in diesem Fall der Mutter). Sind die Kinder also unter 7 Jahre alt, besteht solang kein Versicherungsschutz bis die Mutter einen Vertrag abschliesst.

Aufgrund dieser Lücke wäre es ratsam eine private Haftpflichtversicherung durch die Mutter abschliessen zu lassen, und Du bist der Beitragszahler, bzw. lässt es von Deinem Konto abbuchen. Eine normale Privathaftpflicht kostet ca. 46,40 € im Jahr bei der Baden-Badener inkl. Ausfalldeckungsversicherung ohne Selbstbehalt bei normalen Schäden.

gesehen auf comfortplan.de

Sofern keine Aufsichtspflicht besteht, und diese besteht ja nicht, weil die Kinder bei der Ex leben, kann auch niemand haftbar gemacht werden.

Aber, wenn die Kinder ihre Taten einsehen konnten, kann es sein, das sie dafür auch haftbar gemacht werden können. In diesem Fall kann der Geschädigte einen gerichtlichen Titel (Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beantragen) und dann das Geld in den nächsten 30 Jahren eintreiben. Damit verbaut man seinen Kindern die Zukunft.

Es wäre also günstiger den Beitrag für die Ex zu bezahlen.

Hat die Ex einen neuen Partner mit dem sie zusammen lebt und hat dieser eine Haftpflichtversicherung, so sind die Kinder dort mit eingeschlossen.

Die Familienhaftpflicht gilt ausdrücklich auch für Kinder, die nicht im Haushalt leben. z. B. im Studentenheim. Die Haftpflichtversicherung schützt, ja ihn vor finanziellen Schäden, die ihm selbst entstehen, durch die Inanspruchnahme der Kinder. Allerdings dürfte eine Geschädigter Probleme haben seinen Schaden, bei deinem Lebensgefährten einzufordern. Da er ja keine Aufsicht über die Kinder hat, kann er persönlich nicht zur Haftung heran gezogen werden. Eltern haften eben nicht für ihre Kinder. In seiner Haftpflichtversicherung kann er aber seine Kinder namentlich mit einbeziehen. Kostet vielleicht ein paar € mehr.

also meiner meinung nach geht das, ich glaube ich war nach der trennung meiner eltern auch bei meinem vater mitversichert. ruft doch am besten mal bei seiner haftpflicht an und fragt nach