Wasserschaden im Kinderzimmer

7 Antworten

Also den Vermieter würde ich die Versicherung nicht nennen, aber du solltest dich mal selbst an deine Versicherung wenden ob die ggf. zahlen wenn der Verursacher das selbst nicht kann.

Ob du eine Mietminderung geltend machen kannst oder nicht kann ich dir nicht sagen, das hängt davon ab wie lange es braucht bis der Raum wieder nutzbar ist.

Da wir hier keine Rechtsauskünfte und Rechtsbeistand leisten können solltest du dich mit deinen Fragen (sofern die Versicherung diese nicht zufriedenstellend beantwortet) an einen Anwalt wenden.

Gebäudeschäden sind Vermietersache, da haben schon die Vorredner recht. Sollten Gegenständer von Deinem Hausrat beschädigt sein, melde sowas grundsätzlich sofort Deiner Hausratversicherung und gebe den Schadenverursachers an. 1. Vorteil: Du bist den Stress los, deine Versicherung versucht sich das Geld zurück zu holen! 2. Vorteil: Deine Hausrat zahlt in der Regel den Neuwert, also das Geld, was der kaputte Gegenstand heute kostet. Hätte der von oben eine Haftpflicht, müsste diese lediglich den Zeitwert des kaputten Gegenstandes zahlen. Sollte der von oben solvent sein, braucht dieser ebenfalls nur den Zeitwert ersetzen. Gehe also auf Nummer sicher und melde den Schaden, egal ob Du letztendlich was einreichst, vorsichtshalber Deiner Hausrat!

Deine Versicherung hat damit überhaupt nichts zu tun,das ist Sache des Vermieters.Wenn der Mieter der das verursacht hat keine Haftpflichtversicherung hat und für den Schaden nicht aufkommen kann muss der Vermieter es auf seine Kosten wieder instand setzen.Es kann versuchen es über seine Gebäudeversicherung laufen zu lassen,die holt sich das Geld dann vom Verursacher wieder.Es ist nicht Dein Problem wer für den Schaden aufkommt,Du hast ein Anrecht auf eine mängelfreie Wohnung,und dafür ist der Vermieter verantwortlich.Natürlich kannst Du die Miete mindern wenn die Nutzung der Wohnung durch den Wasserschaden eingeschränkt ist,über die Höhe der Mietminderung solltest Du dich bei einem Mietervereun beraten lassen.

Das kommt drauf an, ob es ein Defekt am Gerät war, eine falsche Handhabung und zudem, wem der Boiler gehört (dem anderen Mieter oder dem Vermieter). Entweder muss die Haftpflicht es anderen Mieters aufkommen (bzw. er selbst, wenn keine vorhanden) oder der Vermieter (wir hatten einen ähnlichen Fall auch grad in unserem Wohnblock), aber auf keinen Fall du oder deine Hausratversicherung. Mietminderung kannst du auf jeden Fall geltend machen bis zur Behebung des Schadens, da du den Raum nicht nutzen kannst und er zudem lebensgefährlich ist - mach dich nur vorher schlau, um wieviel du die Miete in einem solchen Falle kürzen dartst und kündige die Mietminderung unbedingt vorher schriftlich deinem Vermieter an.

melde es deine hausratversicherung.