Wasserschaden im Kinderzimmer
Hallo, Ich habe das Problem das der Mieter über mir vor ca. 2 Tagen in der Nacht einen Wasserschaden durch einen Wasserboiler in der Küche verursacht hat. Bei ihm stand fast vier cm das Wasser in der Küche. Jedenfalls ging es bei mir durch die Decke. Ich habe eine dreifach Strahler Lampe aus der das Wasser auf beiden Seiten herunter gelaufen ist. Ich habe meine Tochter geweckt, da dies ihr Zimmer ist, und wir haben dann mitten in der Nacht so gut es ging alles aufgewischt. Dadurch das es durch die Lampe tropfte konnten wir kein Licht einschalten, sonst hätte es mir die Sicherung raus gehauen. Soweit so gut. Der vermieter hat sich heute den Schaden angesehen. Dreiviertel der Decke ist immer noch naß, die Rauhfaser an der Decke ist abgegangen da wo es naß war. Auf der Seite wo ihr Bett steht ist die Wand ca 1m von der Decke aus feucht. Meine Tochter hat aber ein Hochbett das fast an den nassen stellen an der Wand reicht. der Kamin ist gleich daneben und da geht das Wasser bis zur Steckdose so das ich diese auch nicht nutzen kann. Das Laminat hat es nur etwas erwischt. in der Mitte des Raumes wo die Lampe hängt, mit einem Durchmesser von ca 30 cm. Der Vermieter hat Markierungen gemacht, ob das Wasser abtrocknet oder noch nach läuft. Bis das alles wieder trocken ist dauert auf jeden fall. meine tochter schläft nicht mehr in ihrem Zimmer, da es ja nach Tapetenkleister und nassen Mauerwerk riecht. Mein Vermieter wollte jetzt meine Hausratversicherung. Aber wieso??? Ich habe den Schaden nicht verursacht . Die Oberen Mieter haben keine Versicherung. Wer Zahlt jetzt den Schaden??? Und kann ich mietminderung geltend machen???
Freue Mich wenn mir einer weiterhelfen könnte
Mit freundlichen Grüßen Shera
7 Antworten
Also den Vermieter würde ich die Versicherung nicht nennen, aber du solltest dich mal selbst an deine Versicherung wenden ob die ggf. zahlen wenn der Verursacher das selbst nicht kann.
Ob du eine Mietminderung geltend machen kannst oder nicht kann ich dir nicht sagen, das hängt davon ab wie lange es braucht bis der Raum wieder nutzbar ist.
Da wir hier keine Rechtsauskünfte und Rechtsbeistand leisten können solltest du dich mit deinen Fragen (sofern die Versicherung diese nicht zufriedenstellend beantwortet) an einen Anwalt wenden.
Gebäudeschäden sind Vermietersache, da haben schon die Vorredner recht. Sollten Gegenständer von Deinem Hausrat beschädigt sein, melde sowas grundsätzlich sofort Deiner Hausratversicherung und gebe den Schadenverursachers an. 1. Vorteil: Du bist den Stress los, deine Versicherung versucht sich das Geld zurück zu holen! 2. Vorteil: Deine Hausrat zahlt in der Regel den Neuwert, also das Geld, was der kaputte Gegenstand heute kostet. Hätte der von oben eine Haftpflicht, müsste diese lediglich den Zeitwert des kaputten Gegenstandes zahlen. Sollte der von oben solvent sein, braucht dieser ebenfalls nur den Zeitwert ersetzen. Gehe also auf Nummer sicher und melde den Schaden, egal ob Du letztendlich was einreichst, vorsichtshalber Deiner Hausrat!
Deine Versicherung hat damit überhaupt nichts zu tun,das ist Sache des Vermieters.Wenn der Mieter der das verursacht hat keine Haftpflichtversicherung hat und für den Schaden nicht aufkommen kann muss der Vermieter es auf seine Kosten wieder instand setzen.Es kann versuchen es über seine Gebäudeversicherung laufen zu lassen,die holt sich das Geld dann vom Verursacher wieder.Es ist nicht Dein Problem wer für den Schaden aufkommt,Du hast ein Anrecht auf eine mängelfreie Wohnung,und dafür ist der Vermieter verantwortlich.Natürlich kannst Du die Miete mindern wenn die Nutzung der Wohnung durch den Wasserschaden eingeschränkt ist,über die Höhe der Mietminderung solltest Du dich bei einem Mietervereun beraten lassen.
Das kommt drauf an, ob es ein Defekt am Gerät war, eine falsche Handhabung und zudem, wem der Boiler gehört (dem anderen Mieter oder dem Vermieter). Entweder muss die Haftpflicht es anderen Mieters aufkommen (bzw. er selbst, wenn keine vorhanden) oder der Vermieter (wir hatten einen ähnlichen Fall auch grad in unserem Wohnblock), aber auf keinen Fall du oder deine Hausratversicherung. Mietminderung kannst du auf jeden Fall geltend machen bis zur Behebung des Schadens, da du den Raum nicht nutzen kannst und er zudem lebensgefährlich ist - mach dich nur vorher schlau, um wieviel du die Miete in einem solchen Falle kürzen dartst und kündige die Mietminderung unbedingt vorher schriftlich deinem Vermieter an.
melde es deine hausratversicherung.