Ein Mieter verursacht in seiner Mietwohnung einen Wasserschaden wodurch die Wohnung darunter auch betroffen ist. Wer zahlt den Schaden?

4 Antworten

Das ist eines der großen Wagnisse bei der Vermietung vonn Wohnraum an Flüchtlinge oder Personen ohne eigenem festen Einkommen, dem dann gutmütige Vermieter später häufig hilflos gegenüberstehen und die Menschen mit gutem Willen, die sich um solche Personengruppen kümmern, selber solche Risiken  in der Bedeutung verkennen.

Der Vermieter sollte stets Bedenken hinsichtlich der Beleibedauer (Rückführung!/Abschiebung), Kostenverantverantwortung bei verursachten Schäden durch die Mieter (fruchtlose Pfändung!), Kürzung von Leistungen durch die ARGE (Verstoß gegen Auflagen durch die Mieter), Ausbleiben der mtl. Mietzahlung (Bürgschaft, sofern vorhanden, bis max. 3 Monatsmieten beanspruchbar), maximale Belegbarkeit der Wohnung mit einer angemessenen Personenzahl, äußern!

Vor dem Hintergrund dieser Bedenken scheidet dann eine Vermietung an solche Mieter ohne festes eigenes, im Zweifel auch pfändbares Einkommen, aus. - Dieses Bedauern sollte man Mietvewerbern ehrlich und offen mitteilen, indem man erklärt, diesen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.

Im vorliegend angefragten Fall bleibt zu hoffen, dass sich die Gebäudversicherung zuständig wähnt; ansonsten gibt es da ein mächtiges Problem für den Vermieter!

Der Verursacher, sofern feststellbar.

Sonst der untere Mieter selbst oder dessen Hausratversicherung, falls vorhanden und das Risiko versichert ist.

Erst mal danke für die rasche Antwort.

So, der Verursacher ist der Mieter aus der Dachgeschosswohnung. Er ist Flüchtling und die Miete wird von der Stadt getragen. Ich vermute das er keinerlei Versicherungen wie Hapftpflicht- oder Hausratversicherung hat. Muß er nun den Schaden bezahlen oder ist er über die Stadt für solche Fälle versichert und übernimmt Sie den Schaden?

@KazimR

Ja, er (der Verusacher) muss den Schaden begleichen.

Nein, die Kommune oder der Staat versichert diese Gruppe nicht.

Auch Hartz4-ler und Rentner, etc. sind nicht automatisch durch die Gemeinschaft versichert. Nur die wenigsten versichern sich selbst. Kostet ja auch :-)

Das sind viel, viel mehr als die paar Flüchtlinge.

Hast Du selbst keine Absicherung? Oder betrifft es Dich gar nicht?

@DietmarBakel

Ich/Wir sind die Vermieter und wollten uns erst mal kundig machen ob es für solche Fälle eine Anlaufstelle gibt. Ich habe mich mit unserer Gebäudeversicherung noch nicht in Verbindung gesetzt. Da ich diese eigentlich auch ungern für diesen Fall in Anspruch nehmen möchte.

@KazimR

Genau, mach Dich da besser einmal kundig.

Die Gebäudeversicherung zahlt auch nicht für alles. Schäden am Gebäude durch....konkret was?  Versichert?

Schädem am Inventar des Mieters - schon gar nicht.

Als Vermieter würde ich für den Flüchtling eine Haftpflichtversicherung abschliesen und bezahlen. (kostet ja nur ganz kleines Geld)

Dann schläft man ruhiger.

Mach Dich schlau.

Gruß

@DietmarBakel

Na da könnte man doch dann neben einer solchen haftpflichtversicherung  auch eine  Risikolebensversicherung auf den Mieter für ebenfalls kleines Geld abschließen und sich selber als bezugsberechtigt einsetzen lassen, wenn man schon die Beiträge zahlt!?!

@schelm1

Könnte funktionieren, warum nicht?

(Die Sinnhaftigkeit ignorierend.)

@DietmarBakel

Danke nochmals an alle die sich die mühe gemacht haben auf meine Anliegen zu antworten.

Erst mal die Gebäudeversicherung des Eigentümers, die hoffentlich besteht und in der hoffentlich Leitungswasserschäden versichert sind.

Die Versicherung wird sich dann evtl. an den Verursacher wenden.

Der Verursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung.