Wer muss sich um den Schaden kümmern Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

Der Geschädigte ist zuständig für die Beseitigung des Schadens. Das bedeutet:

Wenn Mieter was kaputt macht, kann der Vermieter darauf bestehen, dass nicht der Mieter, sondern er selbst den Schaden beseitigt. Also der Vermieter selbst.

Der Vermieter kann entweder die unbeschädigte Rückgabe einer Mietsache verlangen oder aber, wenn ein Schaden passiert ist, dass dieser erstattet wird.

Er könnte zwar dem Mieter anbieten, dass er selbst einen von ihm verursachten Schaden beseitigt und das wäre ggf. für den Mieter ein Vorteil, wenn er das dafür notwendige Fachwissen bzw. die Fähigkeiten dafür hat. Wenn der Mieter es aber ablehnt, weil vielleicht sogar die Gefahr besteht, dass der Geschädigte am Ende nicht zufrieden ist, kann der Vermieter nicht darauf bestehen, dass der Mieter den Schaden beseitigt.

Im Fall der Küche geht es vermutlich darum, dass jemand die Schrankoberfläche wieder aufbereitet oder aber die Tür/Wand wird ausgetauscht und das kann eigentlich nur der Vermieter sinnvoll veranlassen.

Die private Haftpflichtversicherung der Putzfrau hat damit nichts zu tun. Diese heißt so, weil sie nur PRIVATE Schäden reguliert.

Für Schäden die sie in eurem Haushalt verursacht, seid ihr als Arbeitgeber zuständig.

Es handelt sich also um einen Mietsachschaden, den IHR bei EURER Haftpflichtversicherung anmelden müsst.

Der Vermieter hat selbstverständlich nur Anspruch auf den Reparaturwert bzw. Zeitwert der Küche. Diesen Schaden muss ER belegen. Er sollte dazu ja auch noch die Rechnungen haben.

Die Putzfrau hat eine Haftpflichtversicherung und der Schaden wurde ja auch schon gemeldet und wird übernommen.
Die Putzfrau kommt von einer Putzagentur und die ist darüber abgesichert.

Was an diesen beiden Aussagen ist nicht zu verstehen?

@wattdennnu2

Wo steht das in der Frage, dass das eine Putzagentur ist?

Dann ist natürlich deren Betriebshaftpflicht zuständig. Dann hat der Mieter mit der Meldung an den Arbeitgeber der Putzfrau seine Pflicht erfüllt.

@DerHans

...in einem Kommentar:

andyhtFragestellervor 1 Stunde, 15 Minuten
Das ist eine Hochglanzküche und die Putzfrau hat den Schaden zugegeben .Man kann die Kratzer schon sehen .Die Putzfrau kommt von einer Putzagentur und die ist darüber abgesichert.Sie hat leider einen Akopatzschwamm benutzt.

Ich hatte dir schon mehrfach empfohlen, erst alle Antworten und Kommentare zu lesen, bevor du selbst schreibst.........

Du als Mieter bist zuständig, wegen solchen Sachen hat man eine Haftpflichtvers.

Glaube kaum dass du deiner Haushaltshilfe grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst.

Das ist eine Hochglanzküche und die Putzfrau hat den Schaden zugegeben .Man kann die Kratzer schon sehen .Die Putzfrau kommt von einer Putzagentur und die ist darüber abgesichert.Sie hat leider einen Akopatzschwamm benutz

@andyht

Was sagt denn die Putzagentur??

Das interessiert den Vermieter nicht, DU bist sein Ansprechpartner. Mit der Agentur hat er nix am Hut

@andyht

Trotzdem seid ihr als ARBEITGEBER haftbar. Dem Vermieter kann das egal sein. Es ist mir auch unverständlich, wieso die private Haftpflicht der Putzfrau hier regulieren soll. Ist der Schaden auch SO gemeldet worden? Sonst habt ihr ein RICHTIGES Problem.

@peterobm

Dass es sich um eine professionelle Reinigungskraft handelt, ging ja aus der Frage nicht hervor. Natürlich ist dann diese Agentur haftbar. Wenn sich nicht versichert ist, ist das NICHT das Problem des Fragestellers. Der hat ja für die ORDNUNGSGEMÄSSE Ausführung bezahlt.

@DerHans

@Hans, das kam erst später raus

was solche "Kleinigkeiten" in den Antworten ausmachen?

Nicht grobe Fahrlässigkeit, aber Fahrlässigkeit. Für derartige Schäden existieren, wie in diesm Fall, Betriebshaftpflichtversicherungen.

Du als Mieter.

Wenn die Haftplicht schon bezahlt hat wo ist das Problem?

Von Experte kevin1905 bestätigt

Hallo Andyht,

eine normale Abnutzung ist Vermietersache, dafür bezahlst du Miete. Ein Defekt ist auch Vermietersache, jaja Miete.

Eine Beschädigung ist dein Problem - unabhängig ob du das warst oder ein Gast von dir.

Der Vermieter hat dir die Küche unbeschädigt übergeben und möchte sie unbeschädigt wieder zurück.

Allerdings bekommt er für seine uralte Küche keine neue Luxusküche. Da muss auch der Zeitwert berücksichtig werden.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Die Küche hört sich nach "gehört dem Vermieter und ist Teil der Miete" an.

Abnutzung ist damit Sache des Vermieters.

Schäden durch sonstwas Mietersache.

@Mieze6

Hallo Mieze, genau das habe ich geschrieben ;-)

@karliemeinname

Achso ich hab nicht geschlafen und meine Brille ist gut Polliert heute.

@karliemeinname

Mein Nachbar hat sein neues Ceranfeld mit ner Tasse zerstört.