Wasserschaden durch den Nachbarn nebenan, welche Versicherung ist zuständig?

6 Antworten

In beiden beschriebenen Fällen wird die Gebäudeversicherung die entstandenen Gebäudeschäden regulieren. Nässeschäden an Deiner Wand / Tapete zählen zu den Gebäudeschäden. Sofern Deine Hausratsachen auch beschädigt sind, erfolgt die Regulierung dafür durch Deine Hausratversicherung.

Sofern die Nachbarin den Schaden schuldhaft verursacht hat, können die involvierten Sachversicherer (Gebäude- und Hausratversicherer) anschließend versuchen, diese in Regress zu nehmen. Ob die Nachbarin eine Haftpflichtversicherung unterhält oder nicht, kann Dir in diesem Fall egal sein, da ja die Sachversicherer regulieren werden.

Fall1: Der Schaden ist durch fehlerhafte Installation einer Spülmaschine entstanden (Nachbarin hat keine Haftpflicht)

Wäre ein Fall für eine Gebäudeversicherung (Baustein Leitungswasser ), wobei die Möglichkeit besteht, dass der Verursacher des Schadens Mieter oder ausführbarer Handwerksbetrieb in Regress genommen werden kann.

Fall2: Der Schaden liegt an einer Leitung

Gehen wir mal von einem Wasserrohr aus, dann ist dies eindeutig ein Fall für die Gebäudeversicherung (Baustein Leitungswasser).

Nebenfrage: greift meine Hausratversicherung bei dem Schaden (Tapete und Farbe)???

Nein - auch hier handelt es sich um einen Gebäudeschaden.

Erst einmal ist das ein Gebäude-Leitungswasserschaden. der ja durch Leitungswasser entstanden ist. Den reguliert am Gebäude diese Gebäudeversicherung deines Vermieters. Deine Hausrat ist nur für dein loses Inventar zuständig. Dazu gehört die Tapete und Wandfarbe nicht.

Die Gebäudeversicherung wird dann versuchen, die Schadenssumme vom Verursacher zurück zu fordern. Das ist aber nicht dein Problem.

Ob die Nachbarin eine Haftpflichtversicherung hat, interessiert den Forderungssteller nicht. Das ist wiederum IHR Problem.

Dafür ist die Wohngebäudeversicherung deines Vermieters zuständig. Du musst den Schaden deinem Vermieter melden. Der kümmert sich um alles Weitere. Das ist nicht deine Angelegenheit.

auch wenn Fall 1 eintrifft und die Schuld alleine bei der Mieterin liegen würde???? 

Diese Auskunft gilt nur für den Fall 2.

@gerolsteiner06

Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklärt. Das ist nicht dein Problem. Du hast in DEINER Wohnung einen Schaden festgestellt. Es ist nicht deine Aufgabe, die Ursache zu finden. Außer du hast hier gelogen und bist selber die Mieterin, die den Schaden verursacht hat.

@mistertrollo

wenn dann der Mieter, aber Nein meine Familie ist die betroffene :(
Das Problem ist das die Mieterin halt keine Haftpflicht hat... klar nicht mein Problem aber der Haussegen der dann schief hängt, wenn Sie von der Gebäudevers. in Regress genommen wird....
Nunja Hausverwalter Vermieter wissen bescheid.... ich hoffe da tut sich mal was.... bis jetzt war noch kein Fachmann da weil der Vermieter von selbstverschulden der Mieterin ausgeht

.. also, der Nachbar von nebenan wird doch sicherlich für die VGV bezahlen mit seinen Betriebskosten und von daher kann er verlangen, daß diese Versicherung den Schaden ordnet, so jedenfalls auch die Literatur und die Gerichte hier bei uns!