Wer haftet bei einem Wasserschaden durch undichte Silikonfugen in einer Mietwohnung?

2 Antworten

Auf alle Fälle zunächst "eine" Versicherung....vom Mieter oder Vermieter, je nach Fall!

Der Vermieter, wenn nicht durch den Mieter die Fuge beschädigt wurde.

Der Vermeiter ist aber nur haftbar, wenn die undichte Fuge ihm mitgeteilt wurde.

@maja0403

und zwar SOFORT

@PoisonArrow

Immer langsam mit den jungen Pferden. Man muss so einen Schaden ja auch erst mal wahr nehmen. Der entwickelt sich in der Regel eher langsam und unscheinbar.

@vierfarbeimer

Genau das ist das Problem, die Verbindung der Silikonfuge zur Keramik löst sich, nicht zu bemerken vom Mieter, also haftet der Vermieter, so sehe ich das.