Wasserschaden wie wird abgerechnet?

9 Antworten

Es ist die Versicherung des Vermieters, Wände und Decke gehören dem Vermieter -also wird der auch das Geld aus dieser Versicherung bekommen und muss dann Instandsetzen.

Da kein Hausrat betroffen ist, richten sich deine Ansprüche allein gegen den Vermieter. Woher der das Geld für die Beseitigung des Schadens bekommt ist ganz allein seine Sache, beheben muss er ihn.

Dem Vermieter wurde der Schaden verursacht, wie Du auch angemerkt hast, es macht also Sinn, dass er auch den Schaden ersetzt bekommt, und Deine Wohnung renoviert, und die Schäden repariert werden.

Wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, dann bekommt keiner Geld!

die Handwerker rechnen mit der Versicherung ab.

so sehe ich das!

Ihnen wurde zwar auch ein Schaden, hier das teilweise Unbewohntsein der betroffenen Räume, zugefügt, aber Ihr Ansprechpartner für die Beseitigung ist der Vermieter. Er hat eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Er ist auch der Vertragspartner der Gebäudeversicherung und damit auch der Leistungsempfänger.

Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, müssen Sie diese unterrichten. Denn sie hat sich an den Kosten für den Anstrich und die Tapeten zu beteiligen.