Wasserdiebstahl und Stromdiebstahl im Mietshaus

5 Antworten

Wenn es zu Unregelmäßigkiten kommt, dann passiert das hinter dem Zähler und das interessiert erst einmal das EVU überhaupt nicht.

Zuständig ist der Vermieter. Ich würde eine Sachverhaltsdarstellung mit allen bekannten Daten verfassen und als Anlage zum Übergabeprotokoll abgeben.

Als Sachverhaltsdarstellung desshalb, weil so auch unabhängig vom Übergabeprotokoll, z.B. bei einer später eventuell erforderlichen Beweisführung verwendbar. Eventuell noch Fotos von den aktuellen Zählerständen machen.

danke dir, das werde ich dann auch machen.

anwalt kontaktieren und das ordnungsamt (die müssten dafür zuständig sein). die kennen sich mit stromdieben aus, kennen alle tricks und kniffe. die helfen die dabei, herauszufinden, was da los ist.

mit dem Vermieter nochmal ablesen und ein Tag später nochmal mit Vermieter ablesen.

einen Tag später geht leider nicht, da der Vermieter da keine Zeit hat. Die haben da eine Mitarbeiter besprechung oder ähnliches. Ich weiß das schon, weil wir die Übergabe eigentlich am Mittwoch machen wollten.

Hallo ! Zum Thema Anbieter : Verantwortlich für die Zähl- und Meßinstrumente ist immer der örtliche Netzbetreiber. Beim Stromzähler ist offensichtlich keine Sperrung bei Auszug erfolgt, dies ist im allgemeinen auch nicht üblich ( es sei denn , es bestehen noch Aussenstände ) . Der Nachfolger oder Vermieter hat also defenitiv den Mehrverbrauch verursacht. Eventuell hat auch der Fremdanbieter bei dem sie den Strom beziehen nicht rechtzeitig endabgerechnet. Zum Thema Wasserzähler : Der Zähler ist wahrscheinlich vom ortsansässigen Versorger gewechselt worden, dadurch der Anfangsstand 0. Die 4,6 sind dann ebenfalls vom Nachmieter oder Vermieter verbraucht worden . Ganz wichtig bei der Angelegenheit ist, dass man den Tag der Endablesung bei eigenem Auszug genau datiert hat . Dann läßt sich eine eventuelle Fehlberechnung wieder stornieren. Als erstes also unbedingt mit dem ortsansässigen Versorger in Kontakt treten. In der Regel klärt sich die Sache dann schon auf.

Auf jeden Fall würde ich als erstes den Vermieter informieren.